Rund 40 Prozent der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Deutschland werden durch Vereine und Verbände ausgesprochen. Spitzenreiter ist hierbei der Ido-Verband, dem nach eigenen Angaben über 2600 Online-Unternehmen angehören. Der Verband bietet für acht Euro im Monat eine Mitgliedschaft an und stellt – laut eigenen Angaben – Rechtstexte zur Verfügung. Auch die Soforthilfe bei Abmahnungen gehört zum Portfolio: Dabei mahnt der Ido selbst kräftig ab. Gleich vorweg: Ein Urteil über die Qualität der Rechtsberatung und Rechtstexte wird hier nicht gefällt. Denn: Hört man sich auf Messen um, so befürchten viele Händler die Abmahnungen. Das liegt gewiss nicht hauptsächlich an den Abmahngebühren in Höhe von 232,05 Euro, sondern an den Konsequenzen in Form der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Antrieb, beim Ido Mitglied zu werden, scheint daher eher in der erhofften Ruhe vor dem Verband – und nicht etwa an der Dienstleistung zu liegen.
Der eine oder andere fragt sich daher: Mitglied werden und gut?
Abmahnschutz durch Ido
Unterhält man sich mit Händlern, die bereits einmal durch den Ido abgemahnt wurden, erhält man zumeist die Information, dass während des Streits eine Mitgliedschaft beim Ido-Verband angeboten wurde. Ob diese Mitgliedschaft allerdings vor Abmahnungen durch den Ido selbst schützt – darüber gehen die Meinungen auseinander. Die einen sagen so, die anderen so.
Eine eindeutige Antwort liefert hier ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Heilbronn (Urteil vom 20.12.2019, Aktenzeichen: 21 O 38/19 KfH). In dem Verfahren ging es nämlich unter anderem auch um die Frage, ob der Ido denn seine eigenen Mitglieder für Rechtsverstöße abstraft. Der Verband hatte das zwar in dem Verfahren behauptet, konnte aber den Umstand nicht beweisen. Dem Ido ist es nicht einmal gelungen zu beweisen, seine Mitglieder auf Fehler aufmerksam zu machen, damit diese sie beseitigen können.
Das ist übrigens alles andere als gut, denn: Das Gericht sah in diesem Umstand einen Beleg für den Rechtsmissbrauch durch den Verein. Schließlich könne ein Verein, der für die Einhaltung von Recht und Gesetz stehen will, bei seinen eigenen Mitgliedern kein Auge zudrücken. Will der Ido dieser Einschätzung entgegenwirken, müsste er also eigentlich gegen seine eigenen Mitglieder vorgehen.
Kein Schutz vor anderen Abmahnern
Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Ido seine eigenen Mitglieder nicht abmahnt, bleiben allerdings noch die anderen Abmahner: Wie eingangs erwähnt stammen nur etwa 40 Prozent der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Verbänden wie dem Ido. Die restlichen 60 Prozent werden von Konkurrenten ausgesprochen, die sich von Anwälten vertreten lassen. Ganz vorn dabei ist Rechtsanwalt Sandhage. Den interessiert natürlich herzlich wenig, ob der Shopbetreiber eine Mitgliedschaft beim Ido vorweisen kann, oder eben nicht.
Abmahnungen, die mit Hilfe eines Rechtsanwalts ausgesprochen werden, sind in der Regel übrigens ein Vielfaches teurer, als die Abmahnungen durch einen Verband.
Eine Frage der Moral?
Über Moral und Anstand lässt sich gut streiten, philosophieren und diskutieren. Letzten Endes sollte sich allerdings jeder bewusst sein, dass der Verband mit den Mitgliedschaftsbeiträgen die massenweisen Abmahnungen finanziert. Ob man Teil dieser Finanzierung sein möchte, muss am Ende jeder selbst entscheiden.
Fakt ist allerdings, dass es nur einen wirksamen Schutz vor Abmahnungen gibt: Rechtstexte, für die im Zweifel dann auch noch – sollte ein Konkurrent eben doch mal meinen, einen Fehler gefunden zu haben – die Haftung übernommen wird.
Kommentar schreiben
Antworten
Wenn man sich so ein Urteil anhört oder einen Juristen, dann fragt man sich ja allen Ernstes warum die Intelligenz dieser Menschen so missbraucht wird für den wie Du sagst Firlefanz. Genauso ist es.
Ich sehe es ganz eindeutig so. Da gibt es Leute die produzieren, da gibt es Leute die verkaufen das Produzierte und da gibt es Leute die meinen, sie dürften sich vor, zwischen und über diese beiden Player stellen. Das sollte nur in extrem beschränkten Maße erlaubt werden. Dieses dazwischen ist die sog. Bürokratie. Deswegen werden bei uns in BRD z.b. T-Shirts aus Bangladesh, dort für einen Euro produziert und für 0,1 Euro verschifft bei uns in BRD vom sog. Fussballverein (wer erlaubt so einer Misch.... den Namen Verein zu führen) und dann für 79 Euro als sog. Trikot verkauft. Da ist dann noch Werbung von irgendeinem anderen korrupten Geldscheffelunt ernehmen drauf und .... Halllloooo [Anmerkung der Redaktion: Bitte achtet auf euren Umgangston. Beleidigungen werden nicht geduldet.]
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Die zwei Damen denken sie haben die ideale Art zum Geldverdienen gefunden. Einfach zum Anwalt und schreiben lassen das man die Fehler behebt aber die IDO nicht anerkennt. Da gibt es auch ein juristisches Fachwort dafür. Die Fehler müssen dann aber auch schnellstmöglic h korrigiert werden.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Nein, Fakt ist, dass Abmahnungen möglich sind, weil es eine Rechtsgrundlage dafür gibt. Diese könnte man mit einem Federstrich politisch kassieren, wenn man das denn wollte, und die Welt wäre wieder in Ordnung.
Abmahnungen könnte man bei einem Bundesamt ansiedeln. Dieses würde tätig werden, bei gröbsten Verstößen gegen geltendes Recht, wie klassischem Betrug. Und nicht bei jedem Firlefanz wie einem vergessenen OS-Link, den eh kein Mensch wirklich braucht, einer vergessenen Grundpreisangab e, die sich jeder durchschnittlic h intelligente Mensch auch selber ausrechnen könnte. Die meisten Verordnungen wie E-Schrott, Verpackung, usw. sind ebenfalls vollkommen überflüssig. Aber Hauptsache der ganze untätige Haufen im vollversorgten öffentlichen Dienst kann sich wieder an einem Papierchen ergötzen.
Und die Gilde der unfähigen Rechtsanwälte hat somit eine Einnahmequelle, im richtigen Leben müssten sie für ihre Fälle ja durchaus arbeiten und auch was davon verstehen.
Ihre Antwort schreiben