Gestern hat Ebay in seiner Community die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung angekündigt. Insbesondere halten nun die neuen Informationen über die Zahlungsdienste und die damit zusammenhängende Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten Einzug. Zuletzt wurden die AGB im Jahre 2018 geändert. Diese Änderungen nehmen wir zum Anlass, die neuen AGB einmal etwas genauer zu betrachten.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung

„Wir haben die eBay-AGB an die Erfordernisse neuer gesetzlicher Regelungen angepasst. Zudem haben wir Änderungen vorgenommen, die mit der Einführung der neuen Zahlungsabwicklung für immer mehr Verkäufer in Zusammenhang stehen” lautet die Meldung, die Ebay gestern veröffentlichte. 

Des Weiteren aktualisiert Ebay seine Datenschutzerklärung und führt Änderungen ein, die es den angemeldeten Händlern einfacher machen soll, die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten nachzuvollziehen. „Dies ist Teil unserer Selbstverpflichtung, transparent darzustellen, wie wir Ihre Daten verwenden und sicher bewahren.”

Viel wichtiger ist es jedoch für Händler, zu wissen, was es damit auf sich hat, wann die Änderungen umgesetzt werden und was zu tun ist, wenn man damit nicht einverstanden ist.

Änderungen beim Ausschluss internationaler Käufer

Zunächst wollen wir einen Blick in die AGB selbst werfen. Neben näheren Informationen zur Anzeige der Suchergebnisse, der Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dem Account und der neuen Zahlungsabwicklung steht Thema internationaler Verkauf auf der Änderungsagenda: Neu ist, dass der Verkäufer internationale Käufer vom Kauf seiner Artikel ausschließen kann, indem er internationale Versandorte explizit ausschließt oder einen entsprechenden Käuferkreis festlegt. 

Wichtig zu wissen: Sofern ein Artikel über einen ausländischen Ebay-Ableger angeboten bzw. verkauft wird, gelten für dieses Angebot bzw. diese Transaktion die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anwendbaren Ebay-Grundsätze des Ziellandes.

Änderungen bei Zahlungsabwicklung und Käuferschutz

Der Käuferschutz sichert Käufer ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein anderes Problem gibt, beispielsweise bei der Rückgabe.

Käufer haben auch bei der neuen Zahlungsabwicklung die Möglichkeit, wie gewohnt Rückgaben und Kaufabbrüche einzuleiten oder einen Ebay-Käuferschutzfall zu eröffnen. Das ist für Händler insoweit nachteilig, als dass sie ähnlich wie bei Paypal-Zahlungen mit eingefrorenen Konten rechnen müssen: Zum Zwecke der Risikoabsicherung (zum Beispiel bei Vorliegen eines offenen Käuferschutzfalls) kann ein Teil der Auszahlungsbeträge vorübergehend einbehalten werden.

Ebay ist außerdem berechtigt, den an den Käufer erstatteten Betrag mit zukünftigen verfügbaren Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnen zu lassen oder, insbesondere wenn die verfügbaren Auszahlungsbeträge des Verkäufers nicht ausreichen, den Betrag von seinen hinterlegten Zahlungsmethoden einzuziehen.

Sanktionen und Beschwerdemanagement

Kommt es zu einer Einschränkung, Sperrung oder Kündigung, haben Händler nunmehr die Möglichkeit, Ebay’s internes Beschwerdemanagement zu nutzen und dort ihre Argumente, Tatsachen und Umstände vorzutragen. Ebay hält außerdem in den neuen AGB fest, dass man bei Streitigkeiten zwischen Ebay und Händlern mit einem Mediatoren zusammenarbeiten könne. Vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von Ebay zu klären.

Verlängerte Kündigungsfrist

Händler müssen sich stets bewusst sein, dass ein Account auf der Plattform keine Selbstverständlichkeit ist und jederzeit von beiden Seiten beendet werden kann. Für die Kündigung des Vertrages hat sich Ebay aber nun selbst zu einer längeren Frist verpflichtet: Ebay kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen (vorher waren es 14 Tage) zum Monatsende kündigen. Gegenüber gewerblichen Verkäufern wird Ebay die Kündigung begründen.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Die neue Fassung der AGB tritt am 22. Juli 2020 in Kraft. Bis einschließlich 21. Juli 2020 gelten weiterhin die derzeit verwendeten Bedingungen. Die Überarbeitung der Datenschutzrichtlinien tritt früher, nämlich bereits am 23. Juni 2020 in Kraft. 

Was müssen Händler nun tun?

Händler müssen bei der Änderung der Datenschutzrichtlinie nichts weiter unternehmen. Sollten sie aber mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, können sie ihr Vertragsverhältnis mit Ebay jederzeit beenden, indem sie ihr Ebay-Konto kündigen.