„Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.” – Diesen Spruch bekommen Personen zu hören, die Sachverhalte miteinander vergleichen, die verschieden und damit eben nicht vergleichbar sind. Diesen Spruch sollte sich vielleicht aktuell das Unternehmen Apple zu Herzen nehmen.

Kleinunternehmen Prepear gegen Goliath

Prepear ist eine App für kollaboratives Kochen und hat als Logo eine grüne, vollständige Birne. Mit der App können Nutzer Rezepte und Einkaufslisten verwalten. Apple hingegen verkauft vor allem Hardware und darf als Logo den bekannten, angebissenen Apfel sein Eigen nennen. 

Die beiden Unternehmen sind also in komplett unterschiedlichen Segmenten tätig und dennoch möchte Apple laut t3n die Birne verbieten lassen, da dieses Logo dem Apple-Konzern Schaden solle. 

Dazu geht Apple nun mit rechtlichen Schritten gegen die Markenanmeldung von Prepaer vor. Auf Macrumors wurde ein Ausschnitt aus den Beschwerdeunterlagen von Apple dazu veröffentlicht:

Beschwerde Apple

Apple moniert, dass Prepears Logo dem des Konzerns gleicht, da beide ein minimalistisches Fruchtlogo mit einem nach rechts geneigten Blatt gewählt haben. Damit würde die Birne einen „ähnlich kommerziellen Eindruck“ wie der Apfel beim Konsumenten hinterlassen. 

Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung?

Normalerweise können Eigentümer von Marken gegen Unternehmen vorgehen, die das Logo ähnlich gestalten oder gar kopieren und damit der eigenen Marke schaden. Zwischen der grünen Birne und dem angebissenen Apfel besteht aber so gar keine Ähnlichkeit. Selbst wenn Apple nun selbst eine Koch-App mit dem Apfel als Logo anbieten würde, wären die Logos sehr wahrscheinlich noch weit genug auseinander.

Prepear, dem die finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit fehlen, hat nun jedenfalls eine Petition gestartet: „Es ist eine schreckliche Erfahrung, von einem der größten Unternehmen der Welt legal angegriffen zu werden, selbst wenn wir eindeutig nichts falsch gemacht haben, und wir verstehen, warum die meisten Unternehmen einfach nachgeben und ihre Logos ändern“, heißt es in der Petition.