Spätestens seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs in Sachen Cookie-Einwilligung sind Cookie-Banner auf nahezu jeder Website zu finden, auf der die kleinen Textdateien zu Marketing-, Analyse- und Tracking-Zwecken eingesetzt werden. Für deren Verwendung eine aktive Einwilligung beim Nutzer einzuholen – daran gibt es quasi kein Vorbei mehr. Gerade im Hinblick auf Tracking-Technologien werden Daten der Besucher und Nutzer einer Seite oft auch an Dritte übertragen, wie etwa an Anbieter der Tracking-Lösungen.

Ob die eingesetzten Cookie-Banner, oft auch Consent Tools genannt, im Einzelfall auch die rechtlichen Anforderungen an die Einwilligung gewährleisten und die Tracking Tools rechtskonform eingebunden sind, wollen nun die Datenschutzbehörden der deutschen Bundesländer in einem groß angelegten Verfahren prüfen. 

Groß angelegte Überprüfung von Medienhäusern

Überprüft werden sollen dabei im ersten Schritt die Online-Angebote von Medienunternehmen. Tracking-Dienste würden von diesen in besonders großem Umfang auf ihren Websites eingesetzt werden, teilt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, mit. „Wollen Medienunternehmen Tracking-Technologien nutzen, können diese nur erlaubt sein, wenn die/der Nutzer*in hier wirksam einwilligt – d.h. informiert, freiwillig, vorab, separat und in Kenntnis einer zumutbaren Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen“, heißt es in der Pressemitteilung

Die Untersuchung soll zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches in völliger Unabhängigkeit durchgeführt werden. In Baden-Württemberg wolle man demnächst auf ausgewählte Medienhäuser mit besonders reichweitenstarken Online-Präsenzen zugehen. 

Politik arbeitet an neuen Datenschutzregelungen

Im Bereich des Datenschutzrechtes herrscht momentan viel Bewegung. Auf Ebene der Europäischen Union wird zur Zeit an der E-Privacy-Verordnung gearbeitet, welche die in die Jahre gekommene und unter anderem den Umgang mit Cookies regelnde E-Privacy-Richtlinie ablösen soll. In Deutschland ist zudem vor Kurzem der Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz, kurz TTDSG, öffentlich geworden.

Letztlich hat auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Ungültigkeit des EU-US Privacy Shields für Furore gesorgt. Wenngleich es prinzipiell rechtliche Alternativen für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gibt, arbeitet die Politik auch hier an neuen Lösungsmöglichkeiten.