Spätestens seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs in Sachen Cookie-Einwilligung sind Cookie-Banner auf nahezu jeder Website zu finden, auf der die kleinen Textdateien zu Marketing-, Analyse- und Tracking-Zwecken eingesetzt werden. Für deren Verwendung eine aktive Einwilligung beim Nutzer einzuholen – daran gibt es quasi kein Vorbei mehr. Gerade im Hinblick auf Tracking-Technologien werden Daten der Besucher und Nutzer einer Seite oft auch an Dritte übertragen, wie etwa an Anbieter der Tracking-Lösungen.
Ob die eingesetzten Cookie-Banner, oft auch Consent Tools genannt, im Einzelfall auch die rechtlichen Anforderungen an die Einwilligung gewährleisten und die Tracking Tools rechtskonform eingebunden sind, wollen nun die Datenschutzbehörden der deutschen Bundesländer in einem groß angelegten Verfahren prüfen.
Groß angelegte Überprüfung von Medienhäusern
Überprüft werden sollen dabei im ersten Schritt die Online-Angebote von Medienunternehmen. Tracking-Dienste würden von diesen in besonders großem Umfang auf ihren Websites eingesetzt werden, teilt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, mit. „Wollen Medienunternehmen Tracking-Technologien nutzen, können diese nur erlaubt sein, wenn die/der Nutzer*in hier wirksam einwilligt – d.h. informiert, freiwillig, vorab, separat und in Kenntnis einer zumutbaren Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Untersuchung soll zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches in völliger Unabhängigkeit durchgeführt werden. In Baden-Württemberg wolle man demnächst auf ausgewählte Medienhäuser mit besonders reichweitenstarken Online-Präsenzen zugehen.
Politik arbeitet an neuen Datenschutzregelungen
Im Bereich des Datenschutzrechtes herrscht momentan viel Bewegung. Auf Ebene der Europäischen Union wird zur Zeit an der E-Privacy-Verordnung gearbeitet, welche die in die Jahre gekommene und unter anderem den Umgang mit Cookies regelnde E-Privacy-Richtlinie ablösen soll. In Deutschland ist zudem vor Kurzem der Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz, kurz TTDSG, öffentlich geworden.
Letztlich hat auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Ungültigkeit des EU-US Privacy Shields für Furore gesorgt. Wenngleich es prinzipiell rechtliche Alternativen für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gibt, arbeitet die Politik auch hier an neuen Lösungsmöglichkeiten.
Kommentar schreiben
Antworten
wenn überhaupt ,müsste eine Firma an mich herantreten ,und natürlich gegen eine angemessene Vergütung - sich das Recht erwerben meine Aktivitäten teilweise oder vollumfänglich zu verfolgen !?
zur Zeit ob Banner /zustimmung oder nicht - soviel Werbung und /oder Banditenmails wie in den letzten Monaten habe ich noch nie bekommen !
Die Zeit oder Häufigkeit immer wieder neuer Seiten arbeitet gegen einen - selbst bei 99,9 % ablehnung holen die 0,1 % wieder alles rein ,und das natürlich auch nur wenn man voraussetzt das sich alle an die Vorgaben halten ---- hahaha
die Notwendigen anzuklicken ist noch die einfachste Nervenübung - bei anderen muss man sich erst durch ein ganzes Menü von möglichkeiten schlängeln ,oder manche lassen noch einen Scrollbaren Sehschlitz übrig, und die absolut boshaftesten - da geht garnichts mehr ohne sich durch´s Extra-Menü zu arbeiten.
Ja ,und hier genügt schon ein anklicken einer Seite oder ein Kommentar um alles "Prima" zu finden.
Hat schon mal jemand probiert seine bei irgendeiner 1x besuchten Seite zurückzuziehen - vorausgestzt man weiß überhaupt noch wo man alles war ?
z.B. wenn hier links zu anderen Artikeln führen - wer merkt sich dann schon ob er einmal bei "Die Zeit" "Frankfurter Allgemeine" oder "Neues Deutschland" war ?
Datenschutz bedeutet:
Firmen die im großen Umfang Daten von "Normalmenschen " Auswerten ,Verkaufen usw. ,werden davor geschützt ,das Ihnen unbotmäßige Personen keine Daten mehr freiwillig zur verfügung stellen.In Zukunft werden solche Delinquenten aus dem Internet wohl ausgesperrt.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
__________________________________________________________________________
Antwort der Redaktion
Liebe Annett,
auf welcher rechtlichen Basis die Übertragung personenbezogen er Daten in Drittstaaten zulässig ist, regelt die DSGVO in den Paragraphen 44 fortfolgend. Neben dem Angemessenheits beschluss, wie der Privacy Shield einer war, kommen z.B. sogenannte verbindliche interne Datenschutzvors chriften oder sog. Standardvertrag sklauseln in Betracht. Du kannst für weitere Informationen einen Blick in das FAQ werfen, das der Europäische Datenschutzauss chuss ausgearbeitet hat. Die deutschsprachig e Übersetzung findest du hier: edpb.europa.eu/.../....
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Diejenigen die Cookies nicht möchten, können diese blockieren. Diese Lösung ist eine Zumutung für alle Beteiligten.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Beste Grüße
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Auf jeder Seite die man ansurft erstmal den Quatsch lesen müssen?! Entweder man akzeptiert alles, oder muss sich im schlimmsten Fall durch hunderte Einträgen durchklicken, an wen man seine Daten nicht geben will. Wer macht das? Vor allem für Seiten, die man eh nur durch Zufall gefunden hat und nicht wieder beabsichtigt ansteuert?
Also alles wie vorher, nur dieser tolle Extra-Nerv-Hinw eis, den nur eine Gruppe "sinnvoll" nutzt: Abzockanwälte.
Wieder mal ein gutes Beispiel für "Gut gemeint ist nicht gut gemacht". Danke lieber Gesetzgeber.
Ihre Antwort schreiben