Wer seinen Betrieb im Zuge der Coronakrise schließen musste, erhält zwar bestimmte Unterstützungen. Eine echte Entschädigung, die das Infektionsschutzgesetz vorsieht, ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich: Etwa, wenn sich der Inhaber des Betriebs selbst angesteckt hat und die Schließung deswegen nötig war. In der Praxis ist dies wohl aber eher ein verhältnismäßig wenig verbreiteter Grund. 

Wie fashionunited berichtet, will sich nun eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, mit mehreren Klagen für weitere Entschädigungen klarmachen, die auch außerhalb der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Inhabers Einnahmeausfälle ausgleichen sollen. Zunächst wurde in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. 

Entschädigungen für Unternehmer: Initiative kündigt mehrere Klagen an 

Eine zweite Klage soll allerdings gleich im September folgen. Gleichzeitig wollen die beteiligten Rechtsanwälte auch auf Ebene der Bundesländer aktiv werden und dort Klagen einreichen. Das Ziel: Die Gerichte dort sollen die Verfahren aussetzen und die Sache der Entschädigungspflicht ebenfalls in Karlsruhe vorlegen. 

Auch dieser Schritt hat einen Grund: Zum Bundesverfassungsgericht ziehen kann man nicht ohne Weiteres. Vorher muss der Rechtsweg ausgeschöpft worden sein, sprich: Man muss im Rahmen des Möglichen versucht haben, über die üblichen Rechtsmittel an sein Recht zu kommen. Bisher, so heißt es weiter, hätten die Verfassungsrichter die meisten Coronaklagen, die direkt beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden sind, aus diesem Grund und ohne eine konkretere Prüfung abgewiesen. 

Grundrechtseingriffe womöglich verfassungsgemäß, aber nur mit Entschädigung

Die Anwälte der Initiative sind dennoch der Meinung, sich auch direkt und ohne Umwege an das Verfassungsgericht werden zu können – alles andere sei sowieso sinnlos, heißt es in dem Bericht. So hätte der Inhaber eines niedersächsischen Ausflugslokals vergeblich versucht, 10.000 Euro Entschädigung vom Bundesland vor dem Landgericht Hannover einzufordern. 

Rechtlich stützen sich die Juristen besonders auf den Eigentumsschutz, der im Grundgesetz verbürgt ist und den Bürger vor bestimmten Eingriffen des Staates schützt. Die Eingriffe an sich, so heißt es, seien zwar möglicherweise gerechtfertigt gewesen. Allerdings seien sie nur verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber zeitgleich einen finanziellen Ausgleich für die Betroffenen vorsehe. Dazu habe man auch Gesundheitsminister Jens Spahn per Brief aufgefordert. Den vollen Schaden Betroffener zu ersetzen, dazu könne der Ausgleich jedoch nicht sorgen. Mindestens den Ersatz der Betriebskosten müssten aber gedeckt werden können, so heißt es weiter.

Man verkenne auch nicht, dass sich die Bundesregierung große Mühe gäbe, soziale Härten zu minimieren, heißt es vom Juristen Siegfried de Witt. Es brauche jedoch eine gesetzliche Regelung. Zwar sehe man, dass dies eine erhebliche Belastung für den Bundeshaushalt mit sich bringen werde, doch dies sei der Preis der gewählten Strategie zur Bekämpfung der Pandemie.