Es werden harte Wochen, die auf die deutsche Bevölkerung zukommen: Der Bund hat umfassende Einschränkungen beschlossen, um dem dynamischen Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs einigten sich am gestrigen Mittwoch nach überraschend kurzen Verhandlungen auf gemeinsame Maßnahmen.
Zunächst sollen die neuen Regeln, die einen leichten Lockdown bedeuten, bis Ende November gelten. „Wenn sie greifen, ist vielleicht eine Weihnachtsfeier ohne größere Einschränkungen möglich - das ist zumindest die Hoffnung der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten“, heißt es beim Spiegel. Nach zwei Wochen wolle man überprüfen, ob die Maßnahmen greifen.
Diese Einschränkungen wird es geben
- Touristische Übernachtungsangebote werden im Inland untersagt. Übernachtungsangebote sollen demnach nur noch „für notwendige Zwecke“ gemacht werden dürfen.
- Gastronomiebetriebe – also Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen – bleiben geschlossen. Es bleiben aber Angebote zur Lieferung bzw. Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause erlaubt.
- Unterhaltungsveranstaltungen sind untersagt – das betrifft vor allem Theater, Opern und Konzerthäuser.
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios ist untersagt.
- Messen, Kinos und Freizeitparks bleiben ebenfalls geschlossen.
Keine Schließungen im Einzelhandel
Der Einzelhandel soll von den Einschränkungen nicht betroffen sein und darf weiter öffnen. Voraussetzung dafür sind Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung der Kundenzahl im Geschäft sowie die Vermeidung von Warteschlangen.
Kindergärten und Schulen bleiben ebenfalls offen. Die Länder sollen zeitgleich hier aber auch weitere Schutzmaßnahmen einführen.
Hilfen für die Wirtschaft
Da die Beschränkungen trotzdem große Auswirkungen auf die Wirtschaft haben werden, will der Bund Hilfen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für hauptsächlich betroffene Wirtschaftsbereiche verbessern. So soll die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft gestärkt werden. Konkret sollen kleine Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent. Die Fixkosten eines Unternehmens sollen pauschalisiert werden, heißt es. 10 Milliarden Euro sind für dieses Paket vorgesehen.
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Also beide bis zu 75% oder liegt hier ein Fehler vor?
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Antwort der Redaktion:
Hallo Henning,
vielen Dank für den Hinweis!
Tatsächlich erhalten größere Betriebe bis zu 70 Prozent des Umsatzes. Hier hat sich offenbar ein kleiner Zahlenfehler eingeschlichen, den wir korrigiert haben.
Viele Grüße,
Die Redaktion
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Das ist nicht logisch, warum die Unterscheidung der Betriebsgröße wenn beide das gleiche bekommen
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