Auf Amazon haben Kunden grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ihre bestellten Produkte zum Händler zurück zu senden: Sie können entweder das gesetzliche Widerrufsrecht ausüben oder aber von der freiwilligen Rücknahmegarantie Gebrauch machen. Letztere ist, anders als der Name vermuten lässt, für Händler auf Amazon kein freiwilliges Programm, sondern verpflichtend.

Amazon sieht im Sinne der einfachen Bedienung nur eine Möglichkeit vor, eine Rücksendung anzukündigen. Dabei wird nicht zwischen der Rücknahmegarantie und dem Widerrufsrecht unterschieden. In den seltensten Fällen wird der Kunde eine Nachricht an den Händler senden, um seinen Wunsch klarzustellen. Woher weiß der Händler jetzt aber, von welchem Recht der Kunde Gebrauch macht? 

Unterschiede zwischen Rücknahmegarantie und Widerrufsrecht

Für die Ermittlung des Kundenwillens muss man sich den Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rücknahmegarantie ansehen. Bei der freiwilligen Rücknahmegarantie muss der Kunde die Ware in genau dem Zustand zurück senden, in dem er die Ware erhalten hat. Außerdem beträgt die Frist für die freiwillige Rücknahmegarantie in der Regel 30 Tage; zu besonderen Anlässen, wie Weihnachten, auch mal mehrere Monate.
Beim gesetzlichen Widerrufsrecht darf der Kunde, sofern er Verbraucher ist, das Produkt einer Beschaffenheitsprüfung unterziehen. Er darf beispielsweise den Staubsauger in Betrieb nehmen und testen. Nutzt der Verbraucher das Produkt über die Beschaffenheitsprüfung hinaus und entsteht dadurch ein Wertverlust, ist ein Widerruf nicht ausgeschlossen. Dem Händler steht dann allerdings ein Wertersatz zu. 

Zeitpunkt und Zustand der Ware sind entscheidend

Beantragt ein Kunde nun nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist die Rücksendung, so darf der Händler sicher davon ausgehen, dass hier von der freiwilligen Rücknahmegarantie Gebrauch gemacht wird. Kommt die Ware dann nicht im selben Zustand wie beim Versand an, kann der Händler die Garantie ablehnen. 

Kommt die Ware innerhalb der 14-Tage-Frist an und weist Gebrauchsspuren auf, so darf der Händler davon ausgehen, dass der Kunde das für ihn günstigere Recht ausübt und das ist in dem Moment das Widerrufsrecht. Aber Achtung: Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, so darf der Händler die Rückgabe ablehnen. Anders als bei der freiwilligen Rücknahmegarantie profitieren ausschließlich Verbraucher von dem Widerrufsrecht.

Weitere spannende Fragen rund um die freiwillige Rücknahmegarantie werden im FAQ des Händlerbundes beantwortet.