Der Einzelhandel muss seine Türen geschlossen halten, darf aber in den meisten Bundesländern immerhin Waren zur Abholung anbieten. Click & Collect erfreut sich zur Zeit großer Beliebtheit. Dabei ist es üblich, dass Kunden die Ware online in einem Shopsystem reservieren, um diese abzuholen, sobald vom Händler die Information kommt, dass sie bereit steht.
Das System unterscheidet sich damit abgesehen von der selbstorganisierten Abholung nicht wesentlich vom Einkauf im normalen Online-Shop. Das wirft die Frage auf, ob den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht.
Auf den Vertragsschluss kommt es an
Das Widerrufsrecht steht einem Verbraucher dann zu, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Von einem Fernabsatzvertrag ist immer dann die Rede, wenn der Vertrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt.
Entscheidend für die Frage nach dem Widerrufsrecht beim Click & Collect sind also die AGB des Händlers.
Ein Fernbabsatzvertrag liegt insbesondere dann vor, wenn
- das Angebot des Händlers verbindlich ist, der Kaufvertrag also durch das Betätigen des Bestell-Buttons geschlossen wird.
- der Kunde den Kaufpreis via Sofortzahlmethoden, wie beispielsweise Paypal, begleicht.
- der Händler das Angebot in seinem Shop zwar unverbindlich gestaltet, der Kaufvertrag aber auch beim Click & Collect über eine E-Mail zustande kommt. Aber Achtung: Eine Eingangsbestätigung genügt noch nicht für den Vertragsschluss.
In diesen Fällen muss der Händler den Kunden auch über das Widerrufsrecht belehren und ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen.
Die Regel: Vertragsschluss bei Abholung
In den meisten Fällen dürfte es aber so sein, dass der Vertrag gerade nicht über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird. Meistens ist der Click-and-Collect-Service so gestaltet, dass der Kunde die Ware online lediglich reserviert. Der Vertrag kommt erst mit der Abholung der Ware zustande. Daher steht Verbrauchern oftmals kein Widerrufsrecht zu.
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