Im Zuge der Coronapandemie hat die Bundesregierung eine Förderung für Unternehmen angekündigt, die endlich den Sprung in den E-Commerce wagen wollen. Nun wird für alle Unentschlossenen noch eine Schippe drauf gepackt. Seit Januar 2021 gibt es quasi einen Rabatt bei der Markenanmeldung, wie das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (dem EU Intellectual Property Office, kurz: EUIPO) auf seiner Webseite mitteilt.

Eigenmarke: ja oder nein?

Exklusivität und Unabhängigkeit. Zwei schlagkräftige Argumente für die Etablierung einer Eigenmarke. Auch für Amazon-Händler hat das Thema Eigenmarke noch einmal eine besondere Bedeutung. Eine Eigenmarke bekommt man jedoch nicht über Nacht. Nötig sind umfangreiche Vorüberlegungen und zudem finanzielle Reserven, bevor es tatsächlich an die Anmeldung der Eintragung geht. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) will allen Interessierten nun etwas Schützenhilfe geben.

Förderung für EU-weiten Markenschutz

Das Geld für die Unterstützung kommt aus dem Fördertopf „Ideas Powered for Business SME Fund“ und hat ein Volumen von 20 Millionen Euro. Darüber soll kleinen und mittelständigen Unternehmen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten der Zugang zu ihren geistigen Eigentumsrechten erleichtert werden. Jedes Unternehmen kann Erstattungen bis zu einer Höhe von maximal 1.500 Euro erhalten, welche unter anderem eine sog. Vorabdiagnose abdecken würde. Dabei handelt es sich um einen Scan, der den Wert des geistigen Eigentums (z. B. einer geplanten Marke) ermitteln soll. Nach den aktuellen Angaben ist solch eine Vorabdiagnose jedoch noch nicht in Deutschland erhältlich, sondern nur in Österreich, Bulgarien, Kroatien, in der Tschechischen Republik, Litauen, der Slovakei und Spanien.

50 % Nachlass auf Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmuster

Außerdem kann ein Nachlass von bis zu 50 % auf die Grundgebühren der Anmeldung einer Marke (ab 290 Euro) und/oder eines Geschmacksmusters beantragt werden. Dabei gibt es die Kosten nicht nur für die Anmeldung in Deutschland beim DPMA, sondern auch für eine sog. Unionsmarke. Die Unionsmarke gewährt einen Markenschutz für alle EU-Mitgliedstaaten, derzeit durch den Brexit nur noch 27 an der Zahl, ohne den Stress einer Markeneintragung in allen Ländern. Für den EU-weiten Schutz ist daher nur ein einziger Antrag erforderlich.

Die Förderung wird 2021 in fünf Phasen (Zeitfenstern) ausgezahlt. Das nächste verfügbare Zeitfenster ist vom 1. bis 31. März 2021. Nur in diesem exakten Zeitfenster darf auch der Antrag gestellt werden. Das EUIPO stellt eigens eine Checkliste für Antragsteller zur Verfügung, mit der der Anspruch überprüft werden kann. Außerdem gibt es ein FAQ. Das letzte verfügbare Zeitfenster ist vom 1. bis zum 30. September 2021.