Update 24.03.2021: Achtung! Dieser Artikel ist veraltet. Mittlerweile sind Bund und Länder in Sachen „erweiterte Ruhetage“ zurück gerudert. Der Beschluss vom Montag wurde aufgrund der vielen Unklarheiten als Fehler eingestuft.
Die Erweiterung der Ruhetage zu Ostern sorgt für viele Fragezeichen. Neben der Frage, wer eigentlich am Gründonnerstag und Karsamstag öffnen darf, stellen sich Arbeitgeber die Frage, wer eigentlich für entgangene Einnahmen und Lohnkosten aufkommt. Arbeitnehmer wollen natürlich wissen, was am Ende auf ihrem Lohnzettel steht.
Was bedeutet dieser Lockdown nun für Unternehmen? Welche Betriebe an Gründonnerstag und Karsamstag arbeiten dürfen, beantworten wir in unserem „Wir wurden gefagt: Welche Unternehmen dürfen an Gründonnerstag und Karsamstag arbeiten?“
Bekommen Arbeitnehmer ihren üblichen Lohn?
In der Arbeitswelt gibt es verschiedene Lohnmodelle. Der eine bekommt einen festen Monatslohn, der andere wird nach geleisteten Stunden bezahlt.
Für Arbeitnehmer, denen ein fester Monatslohn zusteht, ist die Frage schnell beantwortet: Diese bekommen nämlich auch für den Monat April trotz der zusätzlichen Ruhetage ihr volles Gehalt. Das ist auch ganz logisch, immerhin bekommt ein Arbeitnehmer auch im kurzen Februar oder feiertagsreichen Dezember den gleichen Betrag aufs Konto überwiesen, wie im Rest des Jahres.
Weitaus komplexer sieht es aus, wenn Arbeitnehmer in Zeitarbeitsmodellen tätig sind und jeden Monat ihre Stunden frei festsetzen können. Diejenigen, die bereits zu Schichten am Gründonnerstag oder Karsamstag eingeteilt wurden und diese nun nicht wahrnehmen können, haben möglicherweise dennoch Anspruch auf ihren Lohn. Hierzu kann aktuell noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Die Ratlosigkeit ist Folge der außergewöhnlichen Situation. Normalerweise werden so kurzfristig keine neuen „bundesweiten Feiertage“ integriert.
Müssen Arbeitnehmer Zwangsurlaub nehmen?
Nein, laut aktuellem Kenntnisstand werden die zusätzlichen Ruhetage wie Feiertage behandelt. Arbeitnehmer haben automatisch frei, ohne das sich diese Tage auf dem Urlaubskonto bemerkbar machen. Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder stellte dazu in seiner Pressekonferenz klar, dass die Rechtsfolgen der zusätzlichen Ruhetage die selben sind, wie bei Sonn- und Feiertagen.
Wie sieht es mit bereits eingeplanten Urlaubstagen aus?
Uns hat die vermehrte Frage erreicht, wie sich die erweiterten Ruhetage auf das Urlaubskonto auswirken: Wer bereits am Gründonnerstag Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen hat, hat nach aktuellem Kenntnisstand Glück: Da der Gründonnerstag wie ein Sonn- oder Feiertag behandelt werden soll, dürften die meisten Arbeitnehmer an diesem Tag automatisch frei bekommen. Entsprechend muss der Tag wieder auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.
Wer kommt für entgangene Gewinne auf?
Unternehmer beschäftigt vor allem die Frage, wer die Kosten, insbesondere die der entgangenen Gewinne und die Lohnkosten für die zusätzlichen Ruhetage trägt. Aktuell wurden dazu noch keine Äußerungen getätigt. Allerdings ist es so, dass seit einem Jahr sehr viele Unternehmen aufgrund des Lockdowns mit Einbußen zurecht kommen müssen, während andere Firmen durchweg weiterarbeiten durften. Es scheint fast, als würde die Politik mit Blick auf die dauerhaft geschlossenen Betriebe die kurze Schließung von ansonsten offenen Unternehmen als Kollateralschaden hinnehmen. Dass diese Maßnahme auch Unternehmen trifft, die sich gerade aufgrund des Lockdowns umorientiert haben, scheint der Politik nicht bewusst zu sein.
Im Verlaufe des heutigen Tages werden sich die Länder allerdings noch bezüglich der genauen Umsetzung beraten. Aus Sachsen kam bereits die Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmer die Regelung zu den erweiterten Ruhetagen als sehr komplex und unklar einstuft. Es müsse erst geprüft werden, was das alles genau bedeutet. Entsprechend ist vor Mittwoch kaum mit genaueren Informationen zu rechnen.
Wir bleiben weiter an dem Thema dran und werden entsprechende Updates geben.
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mittlerweile ist die Regierung zurück gerudert. Die erweiterten Ruhetage sind Geschichte: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit besten Grüßen
Sandra aus der Redaktion
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und an Feiertagen 100% steuerfreie Zulagen. Sind diese Ruhetage zusätzliche Feiertage oder Sonntage?
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aktuell haben wir ein sehr hohes Aufkommen an Nachfragen, weswegen wir leider nicht auf jedes einzelne Kommentar eingehen können. Daher versuche ich in diesem Kommentar noch einmal die wichtigsten Punkte zu erklären:
Öffnen dürfen Betriebe nur dann, wenn diese auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Ein Bäcker kann am Gründonnerstag also möglicherweise Brötchen verkaufen. Karsamstag dürfen zusätzlich Lebensmittelhän dler im engeren Sinne öffnen. Das dürfte die üblichen Verdächtigen, wie Rewe, Kaufland, Lidl usw. betreffen. Getränkemärkte dürften auch erfasst sein. Geschlossen bleiben müssen entsprechend auch Apotheken, sofern diese nicht zum Notfallnetz gehören und daher auch an Sonn- und Feiertagen zur Sicherstellung der Grundversorgung öffnen dürfen. Ebenfalls geschlossen bleiben Friseure, Fußpfleger, Kosmetiker, Drogerien usw.
Restaurants hingegen müssen geschlossen bleiben. Ob To Go angeboten werden darf, wissen wir aktuell leider noch nicht sicher. Auch zu Lieferdiesten liegen uns keine Informationen vor. Hier kann es sein, dass jedes Bundesland seinen eignen Weg finden wird.
Arztpraxen, Therapeuten und Zahnärzte dürfen keinen Regelbetrieb aufnehmen. Wir gehen davon aus, dass die kassenärztliche n Vereinigungen selbstverständl ich zeitnah Bereitschaftsdi enste planen werden. Ob Patienten möglicherweise wichtige Facharzttermine dennoch wahrnehmen dürfen, ist derzeit noch ungewiss.
Die oft gestellte Frage nach den Urlaubstagen haben wir mittlerweile in diesem Artikel ergänzt: onlinehaendler-news.de/.../...
Zwar hat die Politik am Montag entschieden, dass es diese erweiterte Ruhezeit geben soll; wie die genauen Rechtsfolgen sind, ist aber aktuell noch offen, da noch keine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung geschaffen wurde. Wir rechnen aber in den kommenden Tagen mit mehr Informationen und halten Sie auf unsere Blog natürlich auf dem Laufenden.
Mit besten Grüßen
Sandra aus der Redaktion
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Unsere Bundesregierung muss einen kompletten anderen Weg einschlagen damit das Deutsche Volk nicht weiter leidet und nicht bald Untergeht. Das Volk wird sich wehren. Im schlimmsten Fall mit gewallt.
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Wen will man denn da noch im Sept wählen?.
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Wer soll den Gründonnerstag bezahlen? Wie Sonn- und Feiertag? Wir zahlen Feiertage, aber keine Sonntage!
2 Haushalte - max. 5 Personen, bis 14-jährige zählen nicht?
Achtung: B117 verstärkt durch Kinder in der Kita verbreitet, die das Virus in die Familien "tragen".
Ich verstehe es nicht!!! Friseurtermin am 30.03. wurde noch nicht abgesagt und die Fußpflege, die ins
Haus kommt (in jedes Haus kommt) kommt wahrscheinlich auch am 31.03. ins Haus und wenn es im Aldi ein
Superangebot gibt, stecken 5-6 Köpfe am Wühltisch aneinander. Wo ist die Hygiene vom 1. Lockdown, desinfizierter Einkaufswagen wird übergeben und 10m² pro Kunde werden genau überprüft?
Ich bin kein Querdenker, aber Geradeausdenken fällt mir immer schwerer.
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