Lange Zeit waren es Verbraucher bei großen Online-Händlern gewöhnt, dass jeder Warenlieferung bereits das fertig beschriftete und oft auch selbstklebende Retourenetikett beiliegt. Meist kam noch eine optimierte Verpackung hinzu, bei der einfach nur der Klebestreifen abgezogen werden musste und die Retoure damit fertig für den Rückversand war. Kunden werden damit fast schon zu einer Retoure animiert.
Aus diesem Grund gehen immer mehr Händler dazu über, den Retourenprozess etwas zu verkomplizieren, etwa, indem das Label erst online beantragt werden muss. Für kleinere Händler ist weder das kostenlose Retourenlabel eine Option noch ein aufwändiger Online-Rückgabeprozess und sie können ihren Kunden solch einen „Luxus“ nicht bieten. Dürfen Verbraucher auf ein kostenloses Retourenlabel (oder einen QR-Code) bestehen?
Rücksendung ist Sache des Kunden
Tatsächlich ist es so, dass der Retourenaufkleber lediglich als „Service-Angebot“ an den Kunden zu betrachten ist. Eine rechtliche Pflicht für den Verkäufer zur Bereitstellung sowie für den Verbraucher zur Verwendung gibt es nicht. Egal, ob der Händler die Kosten für die Rücksendung selbst trägt oder nicht, er ist nicht verpflichtet, für die Rücksendung ein Retourenlabel zuzusenden oder mitzuliefern.
Generell gilt: Im Grundsatz trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Waren, wenn er entsprechend darüber in der Widerrufsbelehrung informiert wurde. Der Verbraucher hat außerdem selbst für eine ausreichende Verpackung und Auswahl eines Transportunternehmens zu sorgen und muss die verpackte Ware zur Post, Spedition oder einem anderen Transportdienstleister bringen, wenn der Händler dies nicht freiwillig angeboten hat. Die Portokosten muss er selbst übernehmen.
Retourenlabel bei Kostenübernahme sinnvoll
Online-Händler können sich lediglich freiwillig dazu bereit erklären, diese Kosten für den Verbraucher zu übernehmen. Das Retourenlabel oder Alternativen wie die QR-Codes, die am Postschalter auf dem Smartphone vorgezeigt werden müssen, sind dabei freiwillig (s.o.). Auch in diesem Fall muss der Verbraucher selbst zum Transportunternehmen gehen oder fahren, Label hin oder her.
Unter Umständen kann es jedoch für den Händler günstiger sein, wenn er doch ein Retourenlabel zur Verfügung stellt und in dieser Konstellation Rahmenvereinbarungen mit einem bestimmten Versanddienstleister genutzt werden können. Verpflichtet zur Nutzung des Retourenlabels ist der Kunde aber umgekehrt nicht.
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Ich brauche aber diesen Schein. Helfen Sie mir bitte.
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Ich will aber nicht mit DHL, sondern mit Hermes zurück senden.
Mit freundlichen Grüßen Frau Kehlbreier
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Oder andersherum: Ist ein Kunde verpflichtet in "Vorleistung" zu gehen und die Rücksendekosten vorab selbst zu tragen, selbst wenn die Rücksendung kostenfrei sein muss?
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Begründung:
Im Rahmen des Widerrufsrechts ist der Kunde absolut frei in seiner Entscheidung, wie er die Ware zurückschickt. Bei einem beigefügten Rücksendeaufkle ber wird aber der Eindruck erzeugt, der Kunde müsse diesen Service und den damit verbundenen Versandanbieter verwenden. Dadurch würde dann aber das FREIE Widerrufsrecht eingeschränkt (dem Kunden wird suggeriert, er dürfe den Hermes-Versand um die Ecke nicht nehmen, sondern muss mit dem Aufkleber zur Postfiliale im nächsten Ort fahren), auch wenn es kostenfrei ist!
Hat sich diese doch sehr strikte Einschätzung in der Zwischenzeit geändert?
Wenn man nun einen Aufkleber zum Download anbietet, muss man darauf hinweisen, dass die Nutzung freiwillig ist und das Widerrufsrecht nicht einschränkt.
Aber für den beigelegten Aufkleber gilt das eben nicht (s.o.)
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dazu die sendungen immer dicker.
ich hasse es, wenn andauernd plastik gutscheine, massen werbung usw in den sendungen ungewollt beiliegt.
wieviel kg sind es im jahr pro kopfin den sendungen? 2-3 kg ? x 80.000.000 = knapp ca 200.000 tonnen .
das sind 10000 lkw ladungen mit je 20tonnen= 200km x 2,5 x 3,0m papier und plastikmüll, jedes jahr.
irrsinn.
dazu kommen die wurfzeitungen die nur noch 10-20 seiten haben, aber 1kg werbung darin.
das sind nochmal 2000km müll.
von co² , feinstaub usw wollen wir dann noch nicht sprechen.
viele sinnvolle ( wälder roden, transport usw ist heutzutage ja nicht mehr als sinnvoll zu verstehen ) arbeitsplätze hängen da ja nicht mehr von ab, ist ja fast alles hoch technische fertigung.
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Der Händler ist selbstverständl ich nicht zur Erstattung der Rücksendekosten verpflichtet.
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Wir haben den Fehler korrigiert, denn der Satz gehört zum Absatz, in welchem der Händler die Rücksendekosten freiwillig übernimmt.
Die Redaktion
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