Lange Zeit waren es Verbraucher bei großen Online-Händlern gewöhnt, dass jeder Warenlieferung bereits das fertig beschriftete und oft auch selbstklebende Retourenetikett beiliegt. Meist kam noch eine optimierte Verpackung hinzu, bei der einfach nur der Klebestreifen abgezogen werden musste und die Retoure damit fertig für den Rückversand war. Kunden werden damit fast schon zu einer Retoure animiert.

Aus diesem Grund gehen immer mehr Händler dazu über, den Retourenprozess etwas zu verkomplizieren, etwa, indem das Label erst online beantragt werden muss. Für kleinere Händler ist weder das kostenlose Retourenlabel eine Option noch ein aufwändiger Online-Rückgabeprozess und sie können ihren Kunden solch einen „Luxus“ nicht bieten. Dürfen Verbraucher auf ein kostenloses Retourenlabel (oder einen QR-Code) bestehen?

Rücksendung ist Sache des Kunden

Tatsächlich ist es so, dass der Retourenaufkleber lediglich als „Service-Angebot“ an den Kunden zu betrachten ist. Eine rechtliche Pflicht für den Verkäufer zur Bereitstellung sowie für den Verbraucher zur Verwendung gibt es nicht. Egal, ob der Händler die Kosten für die Rücksendung selbst trägt oder nicht, er ist nicht verpflichtet, für die Rücksendung ein Retourenlabel zuzusenden oder mitzuliefern.

Generell gilt: Im Grundsatz trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Waren, wenn er entsprechend darüber in der Widerrufsbelehrung informiert wurde. Der Verbraucher hat außerdem selbst für eine ausreichende Verpackung und Auswahl eines Transportunternehmens zu sorgen und muss die verpackte Ware zur Post, Spedition oder einem anderen Transportdienstleister bringen, wenn der Händler dies nicht freiwillig angeboten hat. Die Portokosten muss er selbst übernehmen.

Retourenlabel bei Kostenübernahme sinnvoll

Online-Händler können sich lediglich freiwillig dazu bereit erklären, diese Kosten für den Verbraucher zu übernehmen. Das Retourenlabel oder Alternativen wie die QR-Codes, die am Postschalter auf dem Smartphone vorgezeigt werden müssen, sind dabei freiwillig (s.o.). Auch in diesem Fall muss der Verbraucher selbst zum Transportunternehmen gehen oder fahren, Label hin oder her.

Unter Umständen kann es jedoch für den Händler günstiger sein, wenn er doch ein Retourenlabel zur Verfügung stellt und in dieser Konstellation Rahmenvereinbarungen mit einem bestimmten Versanddienstleister genutzt werden können. Verpflichtet zur Nutzung des Retourenlabels ist der Kunde aber umgekehrt nicht.