Am 1. Juli wurde die neue Umsatzsteuerreform wirksam. Händler sind nun im EU-Ausland steuer- und registrierungspflichtig, wenn sie dorthin versenden und dabei den Schwellenwert von 10.000 Euro überschreiten.
Wenn die Lieferschwelle überschritten wird, wird der Händler in jedem EU-Land, in das er versendet steuerpflichtig. Die Mehrwertsteuersätze in dem jeweiligen Land müssen dann beachtet werden. Doch wie soll die Preisangabe im Shop dargestellt werden, wenn die Steuersätze von Lieferland zu Lieferland unterschiedlich sind? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Da die Umsatzsteuersätze in den EU-Staaten unterschiedlich sind, muss entweder der Bruttopreis oder der Nettopreis variabel gestaltet sein.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Preisangabe
Nach der Preisangabenverordnung müssen Online-Händler einen Gesamtpreis angeben, also den Nettopreis, zzgl. Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Eine einheitliche Gesamtpreisangabe ist bei einem einheitlichen Nettopreis nicht möglich, da die Höhe der Mehrwertsteuer in den verschiedenen EU-Staaten variiert.
Eine Möglichkeit ist, einen Untershop für jedes EU-Land zu errichten. Der Gesamtpreis wird dann durch den jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Ziellandes errechnet. Hierbei ist wichtig, dass nur das Land als Liefergebiet angegeben wird, auf welches sich der errechnete Preis bezieht.
Eine andere Lösung ist eine vorherige Abfrage des Lieferlandes beim Aufrufen der Shopseite oder bei der Auswahl des jeweiligen Artikels. Der Gesamtpreis wird dann nach Angabe des Lieferlandes mit dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz angepasst.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Preis zunächst mit der Angabe der deutschen Mehrwertsteuer darzustellen und dann mit einem Hinweis zu versehen, dass sich der Gesamtpreis je nach Mehrwertsteuersatz des Landes ändern kann. Den jeweiligen Steuersatz müsste man nicht direkt anzeigen, es reicht den Preis im Shop „inkl. MwSt.” anzugeben.
Die Varianten, bei denen es einen einheitlichen Nettopreis gibt und einen Bruttopreis, der je nach Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes variiert, ist auch unter Berücksichtigung der EU-GeoblockingVO zulässig. Nach der Verordnung darf es zu keiner Diskriminierung innerhalb der EU aufgrund des Herkunftslandes kommen. Ein unterschiedlicher Bruttopreis aufgrund eines anderen Mehrwertsteuersatzes stellt allerdings keine Diskriminierung dar und ist somit im Hinblick auf die GeoblockingVO unproblematisch.
Einheitlicher Bruttopreis?
Um einen einheitlichen Gesamtpreis anzugeben und so die Vorgabe der Preisangabenverordnung zu erfüllen, könnte der Bruttopreis einheitlich angegeben werden. Bei einem einheitlichen Bruttopreis würde es jedoch zwangsläufig zu unterschiedlichen Nettopreisen, je nach Steuersatz des jeweiligen EU-Landes, kommen. Dieses Vorgehen könnte als Verstoß gegen die EU-GeoblockingVO gesehen werden. Ein unterschiedlicher Nettopreis kann als Diskriminierung aufgrund des Herkunftslandes gewertet werden.
Für den Online-Händler empfiehlt es sich mit dem Shopsystembetreiber zu besprechen, welche Umsetzung überhaupt technisch möglich ist und Sinn macht.
Welche Umsetzung die bessere ist und mit dem Widerspruch der EU-GeoblockingVO und der Preisangabenverordnung vereinbar ist, wird sich wohl im Laufe der Zeit durch Rechtsprechung noch zeigen müssen.
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Ich finde es erstaunlich, dass m.E.n. diskriminierung sfreier einheitlicher Bruttopreis gerade zu Problemen führen kann... Da Frage ich mich was in deren Köpfen vorgeht und ob die noch zu retten sind...
Was mich am meisten ärgert, ist, dass die ganzen Probleme auf die Händler verlagert werden, anstatt Umsatzsteuer in der EU zu vereinheitliche n. Anscheinend bekommen die die eigene Bürokratie nicht gezähmt.
Liebe Redaktion, gibt es mittlerweile Updates und Urteile zu der Thematik?
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Antwort der Redaktion:
Hallo Anton,
wir freuen uns über dein Interesse an unserem Artikel. Es ist verständlich, dass die Reform für Schwierigkeiten und Unsicherheiten auf Händlerseite führt.
Uns liegen leider keine aktuellen Urteile bezüglich dieser Thematik vor.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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bis zu einem EU-Gesamtumsatz von 10.000 EUR bezahlt man 19% deutsche MwSt.
Dann springt der Händler über diese Grenze und am nächsten Tag zahlt der Kunde aus Ungarn statt 19% dann 27% MwSt, der Preis steigt also um 6,7%, ohne dass der Kunde weiß warum?
Vielleicht sollte der Händler einen Countdown einführen, damit der Kunde einschätzen kann, ab wann er vermutlich mehr zahlen muss ...
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Offenbar ist das doch zuviel verlangt.
Muss wohl daran liegen, dass die meisten direkt in die Politik gehen und nie wirklich gearbeitet haben.
Wie sagte es mal der Sigmar Gabriel:
Politiker sind eigentlich Universalstümpe r, wissen von allem ein bisschen etwas, aber von nichts wirklich etwas.
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Es muss ja weiterhin in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden ob sich in dem jeweiligen Land die MwSt ändert....
Erschwert wird das Ganze dann zusätzlich durch den Aufwand mit der 10Tsd Euro Grenze für den gesamten EU-Raum sowie die Angabe des jeweiligen Bruttopreises z.B. für eine Messe Österreich danach Umetikettierung für eine Veranstaltung in Deutschland oder DK.... wer soll das leisten bzw wie teuer sollen die Waren werden, wenn diese Kosten auch noch eingerechnet werden müssen?
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Nach der nächsten Währungsreform, auf die ja gezielt hingearbeitet wird, hat sich das Thema EU und Euro sowieso erledigt!
Bin ich der Einzige, der an Sarkasmus denkt, wenn uns erzählt wird es handele sich um eine Erleichterung?
Dieser gut geschriebene Artikel stellt den ganzen Wahnsinn realistisch dar! Am Montag habe ich Meetings mit 2 Softwarefirmen und einem IT Unternehmen um diese Erleichterungen in den nächsten 2 Wochen umzusetzen.
D.h. 100% Fokus darauf, alles andere bleibt liegen plus Investitionen tätigen.
Und jetzt überlege man sich das mal bei einem separaten Webshop pro Lieferland...ec ht übel!
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Die Preise werden angepasst mit einer Steuermatrix.
Das Problem ist z.B. in Ebay.
Die Kunden in Deutschland sind sehr verwöhnt mit einem niedrigen MWSt, niedrigen Preisen und dazu Versandkostenfrei.
Man verdient sehr wenig und man hat extrem höhen Kosten für Verpackung, Versand, Gebühren von 10-15%, Miete, Gehälter usw.
Viele Händler verkaufen unter diesen Kosten für Gründe die ich nicht verstehen kann.
Wenn dazu jemand aus dem Ausland mit 27% MWSt bestellt , dann verlieren wir noch 8% dazu. Man kann natürlich die Versandkosten erhöhen aber nicht zu weit, weil wenn der Kunde z.B. aus Dänemark mit 27% MWST noch 20-30 Euro Versand bezahlen muss dann bestellt er nicht.
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ich bin ein ebay-Händler und bei ebay steht der Brutto Gesamtpreis von z.B. 20.-Euro auf der Auktionsseite für den angebotenen Artikel-- darunter in Klammer (incl MwSt). Ein Netto-Preis wird auf der KAUFEN-Seite überhaupt nicht mehr angezeigt.
1. Kann somit jetzt jeder Verkäufer bei ebay abgemahnt werden, da kein Netto-Preis mehr angezeigt wird ?
2. Kauft ein deutscher Kunde, dann ist in diesem Brutto-Preis der MwSt-Satz von 19% enthalten. Kauft aber ein Spanier über diese deutsche ebay-Seite den Artikel, sind dann in dem Bruttopreis von 20.-Euro 21% MwSt enthalten, da es ja heisst: Preis incl MwSt ?
3. Für den Kauf des Spaniers, wie sieht dann meine Meldung an die OSS-Plattform aus ?
a, Melde ich einen Nettopreis ausgehend von 19% Umsatzsteuer (also 20.-Euro : 119 x 100 = Netto 16,81 Euro) und bezahle dann auf diesen Netto-Preis die 21% MwSt an den spanischen Staat über die OSS oder aber
b, beinhaltet die 20.-Euro Brutto für den spanischen Käufer 21% MwSt und die Berechnung sieht dann wie folgt aus : 20.-Euro : 121 x 100 = 16,53 Euro Netto --und ich bezahle dann auf diesen Netto-Preis die 21% Umsatzsteuer an den spanischen Staat über die OSS-Plattform.
Vielen Dank für eine Antwort und ich bin schon sehr gespannt.
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Antwort der Redaktion
Hallo Tom,
1. Um abgemahnt zu werden, müsste dies ein wettbewerbswidr iges Verhalten darstellen. Nach der PAngV ist es notwendig, dass der Gesamtpreis, also einschließlich USt und sonstiger Preisbestandtei le angezeigt wird. Soweit dies geschieht, liegt ein Verstoß gegen die PAngV nicht vor. Im Ergebnis wird es aber die Rechtsprechung final bewerten müssen, wie eine rechtlich saubere Darstellung zu erfolgen hat.
2. Nein, das setzt Ebay so nicht um. Ebay berechnet immer den MwSt-Satz von 19%. Abführen müssen die Händler dann aber 21%, wenn Sie die Lieferschwelle von 10.000 Euro an grenzüberschrei tenden B2C-Verkäufen überschritten haben. Ebay kann nicht wissen, wann der Übertritt der Schwelle passiert, daher ist das derzeit laut Ebay die einzige Möglichkeit der Umsetzung.
3. Bei dieser Frage wenden Sie sich am besten an einen Steuerdienstlei ster, unsere Redaktion kann bei dieser Detailfrage leider keine fundierte Antwort geben.
Beste Grüße
die Redaktion
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