Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz von der Nacht des 14. bis zum 15. Juli forderte über 700 Verletzte und 141 Todesopfer. Vor allem der Landkreis Ahrweiler und das dazugehörige Ahrtal wurden schwer getroffen. Durch starke Regenfälle schwoll die Ahr und ihre Nebenflüsse so stark an, dass es zu massiven Überschwemmungen kam.

Gefahrenwarnungen wurden möglicherweise unterlassen

Nun hat die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. 

Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ab 20:30 Uhr Gefahrenwarnungen und Evakuierungen der Anwohner der Ahrtals geboten gewesen wären. Dies ist jedoch mutmaßlich nicht, oder nicht in hinreichender Deutlichkeit, erfolgt. Das Unterlassen der Warnungen könnte mitursächlich für einen Teil der Todesfälle und der verletzten Personen gewesen sein. Der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ist damit begründet.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen den Landrat, da dieser möglicherweise die Einsatzleitung und die alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Außerdem wird gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs ermittelt, welches nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest teilweise übernommen hat. 

Unterlagen und Daten des Krisenstabs, sowie die persönlichen Kommunikationsmittel der Beteiligten wurden durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt. 

Zunächst gilt die Unschuldsvermutung

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt lediglich um einen Anfangsverdacht handelt und die Unschuldsvermutung der Beteiligten besteht. Mit schnellen Ergebnissen ist nicht zu rechnen, da die Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen werden.