Mit dem Widerrufsrecht erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen das Recht, Waren beim Online-Shopping so zu testen, wie es im Geschäft der Fall wäre. Allerdings müssen Unternehmen nicht jedes zurückgesendete Produkt akzeptieren. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Eine Ausnahme besteht für sogenannte Hygieneprodukte. Uns hat nun eine Leserin auf Instagram gefragt, ob Parfüm ein solches Hygieneprodukt sei.
Grundsätzliches zu Hygienesiegel und Co.
Das Gesetz sieht in § 312 g BGB vor, dass das Widerrufsrecht nicht für „Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ gelten soll.
Damit ist ein pauschaler Ausschluss des Widerrufsrechts, wie etwa bei schnell verderblicher Ware, nicht möglich. Vielmehr erlischt das Widerrufsrecht für den Fall, dass ein Hygienesiegel durch den Verbraucher oder die Verbraucherin gebrochen wurde. Wird ein Hygieneprodukt ohne gebrochenes Siegel zurückgesendet, muss der Widerruf also akzeptiert werden. Das Siegel allein macht aus einem Produkt aber noch kein Hygieneprodukt.
Was ist ein Hygieneprodukt?
Von einem Hygieneprodukt wird immer dann gesprochen, wenn das Produkt aufgrund seiner üblichen Verwendung oder Beschaffenheit nach Bruch des Siegels aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht mehr weiterverkauft werden kann. Es kommt also ganz auf die Eigenschaften des Produktes an.
Produkte, die bei gewöhnlicher Verwendung Hautkontakt haben, werden in aller Regel als Hygieneprodukt eingestuft. Das ist beispielsweise bei Crémes und Deorollern der Fall. Nicht als Hygieneprodukt gilt allerdings eine Matratze, obwohl es durch ein Probeliegen zu Hautkontakt kommen kann. Gradmesser für die Beurteilung ist also außerdem das mögliche Ekelgefühl, welches bei dem durchschnittlichen Menschen ausgelöst wird, wenn er ein durch eine fremde Person bereits benutztes Produkt erhält.
Ist Parfüm ein Hygieneprodukt?
Wird Parfüm getestet, so kommt es in der Regel zu keinem Hautkontakt zwischen der Flüssigkeit in dem Flakon und der Person. Auch eine Kontaminierung mit anderen Stoffen ist durch das Sprüh-Köpfchen eher auszuschließen. Entsprechend handelt es sich bei Parfüm um kein Hygieneprodukt.
Anders gesagt: Würde die vorherige Verwendung durch eine andere Person zu einem Ekel führen, der den Weiterverkauf behindert, würden Tester in Drogerien kaum so ausgiebig genutzt werden. Der Widerruf eines Parfüms muss also durch das Unternehmen angenommen werden, auch wenn der Kunde oder die Kundin das Produkt getestet hat.
Werte-Ersatz bei übermäßiger Nutzung möglich
Allerdings muss sich der Onlineshop nicht alles gefallen lassen: Kommt ein Flakon halb leer an oder weist Beschädigungen auf, die über eine normale Prüfung der Beschaffenheit hinausgehen, so besteht ein Anspruch auf Wert-Ersatz. Dieser kann in Einzelfällen auch 100 Prozent betragen.
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Antwort der Redaktion
Hallo Miez,
bei einer fehlenden OVP kommt es darauf an, ob der Verkäufer das Produkt ohne verkaufen kann/ darf oder ob er die Verpackung leicht ersetzen kann. Ist das nicht möglich, so kann im Einzelfall der Wertersatz auch mal 100 Prozent betragen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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