Die Energiepreise steigen und steigen und die Politik versucht die Bevölkerung auf einen harten Winter einzustimmen. Besonders die heizintensiven Monate könnten nicht nur für Privathaushalte zur echten Kostenfalle werden. Daher hat die FDP nun angekündigt, durchaus offen für eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht zu sein.
Antwort nach aktueller Rechtslage
Vielen Unternehmen dürfte bereits während der Coronapandemie aufgefallen sein, dass das Unterhalten von Büroräumen ein großer Kostenfaktor ist. Durch die vielen Mitarbeiter im Homeoffice konnten Unternehmen Energie- und Heizkosten einsparen. Dies mag auch einer der Gründe sein, warum viele Arbeitgeber gar nicht mehr zum Zustand vor Corona zurückkehren wollen, sondern Modelle, wie Homeoffice oder Mobile Office einfach beibehalten. Haben Unternehmen die Arbeitsverträge in der Hinsicht angepasst, dass der Ort der Arbeitsleistung nun das Homeoffice ist, können sich zurücklehnen.
Anders sieht es allerdings bei Arbeitsverträgen aus, in denen es eine solche Regelung nicht gibt oder die es den Mitarbeitern überlassen, ob sie vom Betrieb oder von zu Hause aus arbeiten. Hier hat der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit, die Mitarbeiter zur Heimarbeit zu zwingen.
Kann ein Gesetz Mitarbeiter zum Homeoffice verpflichten?
Auch vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise dürfte es kaum möglich sein, Arbeitnehmer via Gesetz zum Homeoffice zu verpflichten. Es gibt nämlich gute Gründe, aus denen auch bei der coronabedingten Homeoffice-Pflicht eigentlich gar keine Pflicht für die Arbeitnehmer bestand. Die Pflicht traf vorrangig die Arbeitgeber, die die Möglichkeit zum Homeoffice einräumen mussten, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstanden. Sie konnten ihre Mitarbeiter zwar darum bitten, nicht ins Unternehmen zu kommen; mehr aber eben auch nicht. Arbeitnehmer sollten das Homeoffice-Angebot zwar annehmen; sofern keine Gründe entgegenstehen. Als Grund reichte es bereits aus, dass man die eigene Wohnung als zu beengt empfindet.
Hintergrund ist der Schutz der Privatsphäre und die Unverletzbarkeit der Wohnung. Es dürfte schwer werden, Arbeitnehmer via Gesetz dazu zu zwingen, die Arbeit mit nach Hause zu nehmen. Dies stellt immer einen Eingriff in die Schutzsphäre dar. Hinzu kommen noch ganz praktische Erwägungen: Nicht jeder Mitarbeiter hat genügend Platz oder gar einen Schreibtisch. Nicht jeder Mitarbeiter ist gewillt, sich diese Möglichkeit zu schaffen. Immerhin ist es die private Wohnung. Es müsste an dieser Stelle zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgewogen werden. Das Interesse von Unternehmen Energiekosten zu sparen, dürfte dabei von eher geringer Bedeutung sein, denn: Arbeitnehmer müssen auch nur heizen und sind im Zweifel in der wirtschaftlich schwächeren Position. Hinzu kommt außerdem noch der Eingriff in die Privatsphäre.
Unterm Strich dürfte eine Homeoffice-Pflicht zum Sparen von Energie also eher schwierig umzusetzen sein.
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