Die Chargennummer, die unter anderem im Gesetz oft auch als Loskennzeichnung bezeichnet wird, ist eine eindeutige Zeichenfolge aus Nummern und Buchstaben, die ein bestimmtes Produkt einer Charge zuordnet. Als Charge bezeichnet man dabei eine Gruppe an Produkten, die exakt unter den gleichen Bedingungen hergestellt wurde.
Verwechslungsgefahr mit Strichcodes
Dabei darf die Loskennzeichnung nicht mit den Strichcodes oder der EAN verwechselt werden. Strichcodes sind Anordnungen von unterschiedlich dicken Streifen, die mit einem optischen Lesegerät verarbeitet werden können. Strichcodes sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, haben sich aber in der breiten Masse durchgesetzt.
Auf manchen Produkten sieht man hin und wieder eine horizontale Unterbrechung des Barcodes. Hintergrund ist eine Verschwörungslegende, wonach Strichcodes Störungen von Energiefeldern hervorrufen sollen. Durch eine Unterbrechung sollen die Codes entstört werden.
Pflicht für Lebensmittel und Medizinprodukte
Anders als der Barcode, sind Chargennummern für bestimmte Produkte gesetzlich vorgeschrieben. So sieht die Los-Kennzeichnungs-Verordnung eine Pflicht für Lebensmittel vor. Auch für medizinische Produkte und Medikamente sind die Nummern eine Pflicht. Die Nummer muss gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar angebracht sein. Wie die Nummer zusammengesetzt ist, ist dabei den Herstellern überlassen: ob sie nur aus Zahlen besteht oder Buchstaben enthält oder wie lang sie ist. Wichtig ist, dass die Nummer eindeutig einer Herstellungscharge zugeordnet werden kann. Für Lebensmittel ist außerdem vorgesehen, dass der Nummer ein „L“ vorangestellt ist, damit sie sich deutlich von anderen Kennzeichnungen abhebt.
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Ohne die Loskennzeichnung dürfen Produkte, für die diese Pflicht besteht, nicht auf den Markt gebracht werden. Werden sie dennoch verkauft, drohen Ordnungsgelder.
Sinn und Zweck der Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von bestimmten Produkten soll Rückrufe erleichtern. Daher gilt die Pflicht in der Regel für Produkte, von denen im Falle eines Produktionsfehlers eine besondere Gefahr ausgeht. Stellt sich heraus, dass beispielsweise durch einen Fehler in der Herstellung in einer Charge verdorbene Zutaten verwendet wurden, kann der Hersteller einen Rückruf für exakt diese Ware durchführen.
Eine Angabe der Nummer im Online-Shop ist allerdings nicht notwendig. Händler sollten aber darauf achten, dass die Produkte, für die eine solche Pflicht besteht, tatsächlich auch eine Nummer tragen.
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Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für diese Angaben? Wie sieht diese Angabepflicht bei Kosmetika aus?
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Antwort der Redaktion
Lieber Heiko,
das ist eine wirklich spannende Frage – leider können wir dir diese nicht versiert beantworten.
Wende dich dazu am besten an die IHK. Dort finden sich am ehesten Personen mit der notwendigen Expertise über verschiedene Produktsparten.
Beste Grüße
die Redaktion
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