Es kommt zu Änderungen für Amazon-Verkäufer: Ab dem 31. August werden Rücksendeanträge in bestimmten Produktarten automatisch seitens des Marktplatz-Betreibers akzeptiert. Damit sollen effiziente Abläufe und ein einheitliches Einkaufserlebnis sichergestellt werden. Darunter befinden sich auch „sensible“ Kategorien, etwa Produkte, die als Gefahrgut oder Hygieneprodukt klassifiziert wurden. Wir wurden gefragt: Müssen Händler solche Produkte damit nun zwingend zurücknehmen?
Automatische Genehmigung der Rücksendung: Diese Produktarten sind betroffen
Über die Änderung bestimmter Produktausnahmen für automatische Rücksendegenehmigungen informierte der Marktplatz insbesondere über das Forum der Sellercentral. Demnach werden ab dem 31. August 2022 Rücksendeanträge durch Amazon automatisch bestätigt, die folgende Produktarten betreffen:
- Artikel, die von Amazon als „Gefahrgüter“ klassifiziert sind
- Produktunterkategorien professionelle medizinische Produkte und professionelle zahnmedizinische Produkte
- Produktkategorien Lebensmittel & Getränke und Wein
- Produktkategorien Video, Videospiele, Software und DVD
- Artikel, die von Amazon als „Hygieneprodukt“ klassifiziert sind, aus den Produktkategorien Baby, Beauty, Drogerie & Körperpflege und elektronische Geräte für die Körperpflege
Von den automatischen Rücksendegenehmigungen weiterhin ausgenommen seien:
- Amazon Custom (personalisierte Produkte)
- Handmade
- Frische Schnittblumen und Blumensträuße
In diesen Kategorien muss die Rücksendung manuell geprüft und genehmigt werden. Weitere Produktarten sind bereits länger von der automatischen Rücksendegenehmigung betroffen.
Bereits vor einem Jahr, als die automatische Genehmigung für die ersten Produktarten eingeführt worden war, gab es kritische Händlerstimmen. Auch jetzt existieren einige Kommentare zu der Meldung von Amazon. Die drehen sich etwa um die betroffenen Produktarten: So wird teilweise befürchtet, dass Händler damit nun gezwungen sind, auch solche Produkte zurückzunehmen, die z. B. vom Widerrufsrecht ausgenommen seien – etwa gebrauchte Sextoys oder halb verspeiste Lebensmittel.
Amazon: Keine Änderung der Rückgaberichtlinien oder der Regeln zum Widerrufsrecht
Doch stimmt das? Werden durch die automatischen Genehmigungen unter Umständen geltende Rechtslagen ausgehebelt?
Die Antwort lautet: Nein. Wie Amazon seiner Information nachschießt, würde diese Neuerung keine Änderung der Rückgaberichtlinien selbst oder der Regeln zum Widerrufsrecht darstellen. Würde ein Kunde gegen die Regeln zum Widerrufsrecht verstoßen, etwa indem ein benutzter Hygieneartikel zurückgesendet werde, könnten Händler das bei der Erstattung reklamieren – diese also kürzen oder ganz aussetzen. Dabei sei es auch weiterhin möglich, mit Kundinnen und Kunden zu kommunizieren oder für niedrigpreisige Artikel die Erstattung ohne Warenrücksendung zu aktivieren.
Übrig bleibt für betroffene Online-Händler dann jedenfalls die Kommunikation in jenen Fällen, in denen es zur Rücksendung kommt, die aber nicht von etwaigen Rückgaberechten gedeckt ist.
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Das schafft man nicht, indem man dem Kunden die Retourenmöglich keiten "um den Mund schmiert". Damit ist letztlich niemandem geholfen. Mögliche Probleme, gerade was Software angeht, können nicht mehr kommunikativ gelöst werden. Eine Kontaktaufnahme nach Erstellung der automatisierten Retoure ist schier sinnlos. Die Umwelt wird weiterhin belastet. Das Geld wird für unnötige Rücksendeaufträ ge verbrannt, was im Endeffekt die Artikelpreise weiter nach oben treiben wird. Diese Rücksende-"Kost enfalle" werden Händler über kurz oder lang auf Ihre Preise aufschlagen müssen.
Der Knüller ist natürlich, dass Kundinnen und Kunden nun stets entsiegelte Software, Tonträger und Videospiele "automatisch bestätigt" zurücksenden können, obwohl diese - nach Entsiegelung - vom Widerruf ausgeschlossen sind.
Ich sehe schwarz. Ich werde nun nicht mehr nur als Verkaufspartner , sondern gleichfalls als potentieller Kunde diesen kurzsichtigen Marktplatz weitestgehend meiden.
Ein Schuss ins Knie.
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Da kannst du ruhig ausgepackte und genutzte Ware zurück erhalten und dagegen angehen. Am Ende wird das ein A-Z und wenn da Defekt erwähnt wurde wird der A-Z zugunsten des Kunden entschieden. Immer.
Oft genug erlebt.
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