Polizei, Außenministerium oder Umweltbundesamt… viele lesen die News dieser Institution in den sozialen Medien wie Twitter, Facebook und Co. Ohne deren Accounts käme man derzeit kaum an die breite Masse heran. Tatsächlich könnte genau dies einen Widerspruch darstellen, denn den Social Media-Plattformen wird seit jeher Kritik entgegengebracht. Datenschutz oder Steuertricks sind da nur die Spitze des Eisbergs. Wie kann es eine öffentlich-rechtliche Institution daher rechtfertigen, in den sozialen Medien unterwegs zu sein? Überwiegen das Interesse der Bevölkerung an einer bürgernahen Information oder die Gesetzestreue des gewählten Kanals?
Abwägung zwischen Programmauftrag und Datenschutz
Reinhardt Binder, der gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte der öffentlich-rechtlichen Sender, befindet in seinem Abschlussbericht: Öffentlich-rechtliche TV-Sender und soziale Medien passen nur bedingt zusammen. Er hatte bereits zuvor gemahnt, dass die Rundfunkanstalten die datenschutzrechtlichen Aspekte in den sozialen Medien nicht vernachlässigen dürfen. Dabei verkennt er aber nicht, dass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die folgenden Aufgaben im Vordergrund stehen: Information und Bildung.
Jüngere Menschen sind aber eher selten vor dem Fernseher als vielmehr mit dem Smartphone in der Hand anzutreffen. Das Betreiben von Auftritten auf Social Media-Plattformen sei daher unumgänglich, um auch diese Menschen zu erreichen. „Dennoch sind ihre Aktivitäten im Hinblick auf die Folgen für den Datenschutz in mehrfacher Hinsicht problematisch: Zum einen legitimiert und stärkt der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Social-Media-Plattformen und deren Umgang mit personenbezogenen Daten“ heißt es in dem Abschlussbericht. Zum anderen würden Interessenten gezwungen, sich anzumelden, wenn sie in den Genuss der Posts kommen wollen.
Die Rundfunkanstalten sollten laufend prüfen, welche DSGVO-konformen Kanäle und Plattformen sie alternativ nutzen können, lautet die Empfehlung. Auch, um ihr Publikum für den Datenschutz zu sensibilisieren und auf datenschutzkonforme Optionen aufmerksam zu machen. Als Alternative hat er die Präsenz im Fediverse empfohlen, zu dem auch der Kurznachrichtendienst Mastodon gehört. Ob das zielführend ist, sei einmal dahingestellt. Ein Leser der entsprechenden Nachricht bei heise befindet dazu treffend: „Dann können sie es auch ganz bleiben lassen. Oder bin ich der Einzige, der die Namen der oben aufgeführten Dienste [die Foto-Plattform Pixelfed und die Video-Plattform PeerTube; Anmerkung der Redaktion] hier zum ersten Mal gelesen hat? Wenn man möglichst viele Menschen erreichen will, muss man sich der Dienste bedienen, die von der breiten Masse benutzt werden.“
„Auf Nummer sicher geht, wer auf dieses Soziale Netzwerk verzichtet“
In dieser Richtung hatte auch schon der Bundesdatenschutzbeauftragte öffentliche Stellen angehalten, den Betrieb von Facebook-Fanpages und ggf. auch weiterer Social Media-Auftritte einzustellen, denn die Hürden für eine datenschutzkonforme Nutzung der sozialen Medien liegen für öffentliche Stellen hoch.
In Sachsen müssen sich die obersten Landesbehörden beispielsweise erklären und belegen, dass ihre Fanpages datenschutzkonform betrieben werden oder mitteilen, bis wann der Seitenbetrieb eingestellt wird. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert mahnt: „Kann eine Behörde die datenschutzrechtliche Konformität ihrer Fanpage-Nutzung nicht nachweisen, muss sie ihre Seite deaktivieren.“
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