Im Rahmen der Coronapandemie mussten zahlreiche Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden. Doch anstatt nach der Absage den enttäuschten Musikfans die Ticketpreise vollständig zurückzuerstatten, behielt der Ticketanbieter Eventim Teile der Kosten, beispielsweise die Buchungsgebühren, ein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rief dagegen eine Musterfeststellungsklage aus. Wie unter anderem die FAZ nun berichtet, haben sich dieser bis Ende Februar bereits 1.513 Menschen angeschlossen. Tendenz steigend.

Musterfeststellungsklage sammelt Begehren mehrerer Betroffener

Die sogenannte Musterfeststellungsklage ist im Ansatz eine Art Äquivalent zur beispielsweise in den USA beliebten Sammelklage. Verbraucherverbände können dabei einen konkreten Anspruch für gleich mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Schlag gerichtlich prüfen lassen. Bei Erfolg ist am Ende jedoch zunächst einmal nur der bloße Anspruch festgestellt. Die Geltendmachung dessen muss in einem zusätzlichen Schritt erfolgen.

Im Rahmen sogenannter Abhilfeklagen können Verbraucherverbände seit kurzem dann gleichgerichtete Klagebegehren mehrerer Betroffener gesammelt geltend machen. 

Zusätzlich profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich eine derartigen Musterfeststellungsklage anschließen, davon, dass etwaige Rechtsansprüche nicht verjähren. 

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Betroffene können sich weiterhin anschließen

Der VZBV hatte seine Musterfeststellungsklage zum 9. Februar dieses Jahres ausgerufen. Innerhalb von nur zweieinhalb Wochen waren dem Aufruf bereits über 1.500 Menschen gefolgt. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich mit unserer Hilfe gegen das Vorgehen des Unternehmens wehren, auch wenn es für sie häufig nur um geringe Einzelbeträge geht“, zitiert die FAZ Patrick Langer, Referent für Musterfeststellungsklagen beim VZBV unter Berufung auf eine Meldung der dpa.

Und noch ist kein Ende in Sicht. Bis zur ersten mündlichen Verhandlung, deren Datum bisher nicht feststeht, können sich weitere Betroffene melden. Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher können auf der Website des VZBV ihren Fall prüfen lassen und sich, sofern passend, anschließen. 

Eventim sieht die Lage entspannt

Eine Musterfeststellungsklage in diesem Ausmaß würde sicherlich dem ein oder anderen Unternehmen durchaus Sorgen bereiten. Nicht so bei Eventim. Das Unternehmen beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts München aus dem Juni 2021. In diesem wurde beschlossen, dass derartige Erstattungsansprüche, wenn überhaupt, nur gegenüber dem Veranstalter, nicht aber gegenüber dem Ticketanbieter, geltend gemacht werden könnten. 

Die Veranstaltungsbranche hat unter den zahlreichen pandemiebedingten Ausfällen enorm gelitten. Ticketanbieter wie Eventim finanzieren sich zum Großteil über Buchungsgebühren beim Ticketkauf und können letzten Endes nichts für die Absage der Veranstaltungen verantwortlich gemacht werden. Folglich plant Eventim die Klage vor Gericht zurückzuweisen.

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