Das Widerrufsrecht gibt es in seiner jetzigen Form seit Juni 2014. Mindestens genauso alt sind die häufigsten Irrtümer über das Widerrufsrecht. Hier klären wir über die häufigsten auf.
Nr. 1: Rücksendekosten trägt automatisch die Kundschaft
Das Gesetz sieht tatsächlich vor, dass die Kosten für den Widerruf von der Kundschaft zu tragen sind. Allerdings ist die Voraussetzung dafür eine korrekte Widerrufsbelehrung, in der genau über diesen Umstand aufgeklärt wird. Außerdem können Händler und Händlerinnen in der Widerrufsbelehrung auch festlegen, dass sie selbst die Kosten übernehmen.
Nr. 2: Gilt auch im B2B
Hin und wieder schreiben uns Unternehmen, dass ihr Widerruf von einem Online-Shop abgelehnt wurde, da sie keine Verbrauchereigenschaft aufweisen. Das ist auch korrekt: Bei dem Widerrufsrecht handelt es sich um eine verbraucherschützende Norm. Das heißt, dass sich die Kundschaft nur dann darauf berufen kann, wenn der Einkauf als Verbraucher oder Verbraucherin getätigt wurde.
Schwierig kann die Unterscheidung allerdings dann werden, wenn eine Bestellung als Privatperson abgegeben wird; allerdings als Lieferort eine Unternehmensadresse angegeben wird. Hier muss im Zweifel darauf abgestellt werden, welche Angaben bei der Rechnungsanschrift gemacht wurden.
Nr. 3: Kaputte Ware darf abgelehnt werden
Ware defekt, Widerruf abgelehnt – ganz so einfach ist es nicht. Ein Widerruf darf nur unter ganz bestimmten Fällen abgelehnt werden. Eine Ablehnung kommt beispielsweise dann in Frage, wenn das Widerrufsrecht aufgrund des Brechens eines Hygienesiegels erloschen ist. Ist die Ware hingegen kaputt, weil beispielsweise unsachgemäß mit ihr umgegangen wurde, muss die Rücksendung trotzdem akzeptiert werden. Allerdings steht dem verkaufenden Unternehmen dann ein Wertersatz zu. Dieser Wertersatz kann auch 100 Prozent betragen, wenn die Ware unverkäuflich geworden ist.
Nr. 4: Retourenlabel muss verwendet werden
Insbesondere wenn die Rücksendekosten übernommen werden, ist es Gang und Gebe ein Retourenlabel zur Verfügung zu stellen. Der Servicegedanke liegt auf der Hand, allerdings ist die Verwendung des Labels für die Kundschaft nicht verpflichtend. Vielmehr hat die Kundschaft die freie Wahl, welchen Dienstleister sie für die Rücksendung verwendet.
Nr. 5: Rückversand muss versichert sein
Ob die Rücksendung versichert oder unversichert erfolgt, ist Sache der Kundschaft. Wichtig ist allerdings, dass sich die Kundschaft an die AGB des jeweiligen Versanddienstleisters hält. Die Deutsche Post verbietet beispielsweise schon die Versendung von Wertgegenständen in einem normalen Brief. Es gehört aber zu den Pflichten der Kundschaft im Falle eines Widerrufs eine angemessene Versandart zu wählen. Handelt es sich um ein wertvolles Produkt, so muss also zwangsläufig eine versicherte Versandart via Paket verwendet werden.
Nr. 6: Auf Downloads gibt es kein Widerrufsrecht
Oftmals liest man, dass es für Download-Produkte per sé kein Widerrufsrecht gibt. Das ist aber falsch. Richtig ist, dass die Kundschaft auf das Widerrufsrecht verzichten kann, damit das Produkt zum sofortigen Download zur Verfügung gestellt werden kann. Ohne diesen Verzicht müsste sich die Kundschaft mit dem Download nämlich bis zum Ablauf der Widerrufsfrist gedulden. Der rechtliche Hintergrund ist der, dass bei Download-Produkten die Beschaffenheitsprüfung gleichbedeutend mit dem Konsum wäre, weswegen Unternehmen hier mit der Zurverfügungstellung des Produktes warten dürfen, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Da das aber alles andere als kundenfreundlich wäre und auch nicht dem Zeitgeist entspräche, räumt das Gesetz hier eine Lösung ein: Die Kundschaft darf auf das Widerrufsrecht zugunsten eines frühen Downloads verzichten. Allerdings muss der Verzicht erklärt werden und es muss über die Folgen aufgeklärt werden.
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zu ihrem speziellen Einzelfall können wir leider keine Rechtsauskunft geben. Grundsätzlich darf unter bestimmten Voraussetzungen bei Dienstleistungen aber das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
Die Kundschaft muss allerdings zustimmen und es müssen bestimmte Informationspflichten erfüllt sein. Fehlt die Zustimmung, kann der Dienstleister aber einfach die Widerrufsfrist abwarten, bis er mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
Gruß, die Redaktion
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Nach Lieferung einer bestellten Bettwäsche in Sondermaßen wurde diese vor Benutzung vom Kunden mit 30 °C gewaschen. Danach ist sie so sehr eingegangen, dass sie nicht mehr nutzbar war. Der Kunde schickte sie zurück und verweigerte die Zahlung. Der Verkäufer wiederum lehnte (wegen der Wäsche) die Rücksendung ab. Nach einigem Hin und Her entschied sich der Verkäufer für eine Ersatzlieferung . Diese wurde vom Kunden ausgepackt und vermessen. Die Maße waren auf Kante, eine Wäsche hätte auch die Bettwäsche für den Kunden wegen nicht mehr passender Maße unbrauchbar gemacht. Der Verkäufer beruft sich darauf, dass die Bettwäsche in den korrekten Maßen geliefert wurde und mahnt die Begleichung der Rechnung an. Der Kunde sichert zu, diese Bettwäsche weder genutzt noch gewaschen zu haben und hat diese original und sehr ordentlich wieder verpackt.
Hat der Kunde nicht bezüglich der Ersatz-Bettwäsc he ein ganz normales Widerrufsrecht?
Schon mal herzlichen Dank.
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Antwort der Redakion
Hallo E. B.,
da die Bettwäsche bereits bei der ersten Lieferung auf ihre Beschaffenheit geprüft werden konnte, gibt es für die zweite Lieferung keine neue Widerrufsfrist. Ein Widerrufsrecht dürfte nur bestehen, wenn die zweite Lieferung innerhalb der Widerrufsfrist der ersten Lieferung erfolgte.
Ist die zweite Lieferung allerdings auch mangelhaft, kann der Käufer natürlich weiter von Gewährleistungs rechten Gebrauch machen. Auch ein Rücktritt kommt in Frage. Am besten wendet man sich in so einem Fall an die Verbraucherzentrale.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Wie schaut es aus wenn ein Kunde ein Gliederarmband für seine SmartWatch in einem Onlineshop kauft, dieses nach Erhalt kürzt und dabei einen bolzen der zwischen den Gliedern zur Befestigung sitzt aufgrund unsachgemäßer Benutzung kaputt macht und das Armand anschließend innerhalb der Widerrufsfrist retourniert?
Das Armband ist für den Webshop unbrauchbar und unverkäuflich geworden. Darf der webshop die Rücksendung in diesem Fall ablehnen und eine Rückerstattung verweigern?
Viele Grüße,
Verzweifelter Kundenservice Mitarbeiter
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Antwort der Redajtion
Hallo,
vielen Dank für die Nachricht.
Grundsätzlich darf die Ware nur in ganz wenigen Fällen abgelehnt werden. Selbst Ware, die außerhalb der Beschaffenheits prüfung beschädigt wurde, darf in der Regel nicht abgelehnt werden. ABER: Unternehmen haben einen Anspruch auf Wertersatz. Dieser kann auch 100 Prozent betragen. Im Einzelfall kann dieser Anspruch auf Wertersatz also dazu führen, dass die Kundschaft am Ende weder Geld noch Produkt hat, weil dieses in einem unverkäuflichen Zustand zurückgegeben wurde. Hier haben wir uns näher damit beschäftigt: onlinehaendler-news.de/.../...
Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, müsste individuell geprüft werden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Bitte um Info, wie es sich bei einem selbst zu montierenden Sachwert verhält.
Habe ein Gewächshaus als Bausatz bestellt, teilweise montiert und festgestellt, dass das Haus sehr instabil ist, Windgeräusche macht und offensichtlich nicht lange halten wird.
Lt. Vertrag 30 Tage Widerrufsrecht. Verpackung nicht mehr benutzbar.
Wie stellt sich die Sachlage für einen Widerruf dar?
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Hallo Jens,
du kannst, soweit die Frist noch läuft, ohne Angaben von Gründen widerrufen. Das Testen ist dir ohne Abzug eines Wertersatzes gestattet:
Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware nur zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Das Aufbauen sehen wir hier als Prüfen.
Wir hoffen, du findest eine schnelle und einfache Lösung mit dem Händler, den Kauf rückabzuwickeln.
Viele Grüße
Die Redaktion
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VG Sascha Toepper
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Antwort der Redaktion
Hallo Sascha,
das lässt sich gar nicht so einfach beantworten: Groupon spricht zwar oft von Gutscheinen; hin und wieder bekommt man aber auch richtige Eintrittskarten.
Am besten wendest du dich mit deinem spezifischen Fall an eine Verbraucherzentrale.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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wie verhält es sich denn mit dem Widerruf bei personalisierte r Ware?
Freundliche Grüße
Andrea
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Antwort der Redaktion
Hallo Andrea,
bei personalisierte r Ware kommt es ganz darauf an, ob die Ware noch mal weiterverkauft werden kann. Mehr dazu erfährst du hier: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Hallo K.R.
In der Tat: Das Gesetz sieht in § 312 g BGB vor, dass das Widerrufsrecht nicht für „versiegelte Waren“ gilt, die aus Gründen des Gesundheitsschu tzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (z. B. Kosmetik). Voraussetzung ist jedoch, dass eine vorhandene Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Wichtig: Das Siegel allein macht aus einem Produkt aber noch kein Hygieneprodukt. Für Nahrung wäre das also nicht möglich, für Nahrungsergänzu ngsmittel kann man es diskutieren.
Viele Grüße
Die Redaktion
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Sie sprechen oben von beschädigtem Hygienesiegel. Wie verhält sich das ganze bei Software oder Filmen oder anderen Sachen welche versiegelt sind. In wiefern ist hier ein Wiederruf möglich ?
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Hallo Cindy,
Das Widerrufsrecht kann zwar bei Software in einer versiegelten Packung erlöschen, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. In den meisten Fällen wird Software lediglich mit einer Cellophanhülle versehen sein. Eine solche Cellophanhülle stellt jedoch kein Siegel dar. Dies wäre nur dann der Fall, wenn mit der Versiegelung ein Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts angebracht wäre. Auf diesen Grund wird man sich daher in den wenigsten Fällen berufen können. Es kann unter Umständen ein Wert-Ersatz verlangt werden.
Viele Grüße
Die Redaktion
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Amazonverkäufer wurden gezwungen ein kostenloses Rücksendeetiket t von Amazon bereitzustellen , je Rücksendung werden dem Verkäufer 6,49 Euro abgezogen ( obwohl 1. ein Paket 5,49 € kostet und 2. der Artikel auch hätte für 1.60 oder 2.70 als PRIO hätte zurückgesendet werden können...Sch.ss indem Fall übrigens auf Klimaschutz?!).
Das ist ganz toll für den Verkäufer, wenn ein Käufer einen Artikel für 3,90 kauft, sich blos anschaut und dann ohne Kontakt einfach über Amazon zurückschickt! Da wäre ein "Verschenken" ja noch weniger ruinös.
Amazon behält einen kleinen Teil der "Verkaufsprovis ion" auch noch ein, obwohl die ja deswegen schon eine Grundgebühr abbuchen.
Freiwillig steht das kein kleiner Verkäufer auf Dauer durch
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Antwort der Redaktion
Liebe/r Leser/in,
vielen Dank für deinen Kommentar. Unser Bericht befasst sich mit den Grundzügen der gesetzlichen Lage. Marktplätzen ist es in dieser Hinsicht nicht grundsätzlich verboten, eigene „Hausregeln“ aufzustellen.
Beste Grüße
die Redaktion
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Ich glaube die Frage zielt darauf hinaus, was ist, wenn die Ware versendet ist und der Kunde diese noch nicht erhalten hat und einen Widerruf ausspricht.
Mein Wissensstand ist, dass lt. §433 Abs. 2 BGB der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Nach Prüfung der Ware - den das ist der Grund eines Widerrufsrechts - kann der Käufer einen Widerruf aussprechen.
Sollte der Käufer die Annahme der Ware verweigern hat der Käufer keine Möglichkeit einen Widerruf auszusprechen und die Ware ist weiterhin sein Eigentum.
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Hallo käufer,
vielen Dank für deine Rechtsfrage. Toll, dass du dich so intensiv mit dem Thema auseinandergese tzt hast. Vollkommen richtig, dass man sich mit dem Vertragsschluss zur Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung verpflichtet.
Tatsächlich ist der Zweck des Widerrufs ein anderer und sperrt das nicht, denn er soll einen - zB unüberlegten - Kauf im Netz rückgängig machen können. Das Widerrufsrecht allein hängt also nicht von der Lieferung ab, lediglich die Frist beginnt mit der Lieferung, was nachvollziehbar und praxisgerecht ist. Die Widerrufserklär ung ist also jederzeit (bis zum Ablauf der Widerrufsfrist) möglich
Die Verweigerung der Annahme ist möglich, setzt aber trotzdem eine gesonderte, ausdrückliche Widerrufserklär ung voraus. Mit der Verweigerung der Annahme beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.
Viele Grüße
Die Redaktion
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"Die Kundschaft muss sich an die AGB des jeweiligen Versanddienstle isters halten"
Bei Hermes sind zum Beispiel Valoren ( Schmuck )nicht versichert.
Kunde verschickt aber damit weil meint ist ja " versichert".
Was passiert im Falle des Verlustes?
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Antwort der Redaktion
Hallo R.H.,
danke für deine Nachricht.
Solche Fälle wurden leider noch nicht vor Gericht verhandelt. Grundsätzlich treffen die Kundschaft aber auch Pflichten und dazu gehört natürlich ein angemessener Rückversand. Kommt die Ware abhanden, könnte der Händler möglicherweise auf Grundlage der Verletzung von Nebenpflichten Schadensersatz von der Kundschaft fordern.
Mehr dazu kannst du hier lesen: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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