Am Montag soll ein deutschlandweiter Streik den öffentlichen Regional- und Fernverkehr, sowie große Teile des Nahverkehrs lahmlegen. Viele Leute stellen sich daher die Frage, wie sie zur Arbeit kommen sollen. Besteht die Pflicht vom Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, oder dürfen die Mitarbeiter trotzdem ins Büro geordert werden?
Arbeitsweg ist Problem des Arbeitnehmers
Die rechtliche Lage ist relativ klar. Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen, der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Auch wenn der Arbeitnehmer also nichts für den Umstand kann, dass Bus und Bahn streiken, darf er nicht einfach zu Hause bleiben und hat auch kein gesetzliches Recht auf Homeoffice , wenn das nicht ohnehin schon vertraglich vereinbart ist.
Hinzu kommt, dass der Streik bereits einige Tage vorher angekündigt wurde und es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, sich darauf vorzubereiten und eine Lösung zu finden. Wer in der Nähe des Arbeitsplatz wohnt, kann zum Beispiel das Rad nehmen oder zu Fuß gehen. Wenn kein eigenes Auto vorhanden ist, kann für einige auch eine Taxifahrt, ein Mietwagen oder eine Fahrgemeinschaft eine Möglichkeit sein. Ein Nichterscheinen auf der Arbeit kann im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen, zudem gibt es keinen Anspruch auf Lohn, wenn keine Arbeit geleistet wurde.
Individuelle Absprachen und Ausnahmen für ein gutes Betriebsklima
Auch wenn die rechtliche Lage klar ist, kann es für alle Beteiligten von Vorteil sein, eine Lösung zu finden, mit der alle gut leben können. Die letzten Pandemiejahre haben vielerorts gezeigt, dass Homeoffice in vielen Bereichen durchaus möglich ist und die Arbeit nicht zwangsläufig leidet, ob sie aus dem heimischen Arbeitszimmer oder dem Büro heraus verrichtet wird. Wenn es sich allerdings um Arbeit handelt, die vor Ort verrichtet werden muss, kann es auch eine Möglichkeit sein, den Arbeitnehmern, die einen besonders weiten Anfahrtsweg haben, kurzfristig Urlaub zu genehmigen, oder Überstunden abzubauen.
Kommentar schreiben