Das Bundeskartellamt ermittelt wegen zwei Sachverhalten gegen Google. Zum einen wegen der Verkaufspraktiken von Google Automotive Services, zum anderen wegen möglicher Wettbewerbseinschränkungen zulasten anderer Kartendienste bei Google Maps, wie das Amt in einer Pressemitteilung bekannt gab. Da die Google Germany GmbH und der dazugehörige Mutterkonzern Alphabet Inc. zu den Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb gehören, hat das Bundeskartellamt hier besondere Befugnisse Maßnahmen zu ergreifen, um einen fairen Wettbewerb aufrecht zu erhalten.
Google-Dienste nur im Bundle erhältlich
Die Kritik an der Verkaufspraxis von Google Automotive Services richtet sich an die Tatsache, dass die Infotainment-Systeme nur gebündelt angeboten werden. „Eine Reihe von Googles Praktiken bei der Lizenzierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen sind nach derzeitiger Auffassung nicht mit den neuen Regeln des § 19a GWB vereinbar.“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Die Google Automotive Services sind ein Produktbündel, welches an Fahrzeughersteller verkauft wird. Dabei gibt es den Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und einen Google-Sprachassistenten. Als Betriebssystem wird eine von Google entwickelte Version von Android verwendet. Das alles kombiniert stellt ein vollständiges Infotainmentsystem für Fahrzeuge dar, welches nur im Bündel von Fahrzeugherstellern erworben werden kann. Mit dem System können dann die Mediennutzung während der Fahrt gesteuert, Telefonanrufe getätigt und Wege navigiert werden.
Das Bundeskartellamt prüft nun, ob hier eine Gefahr des Wettbewerbs vorliegt, da Anbieter wenig Chancen haben, sich auf dem Markt zu etablieren. Auch die Tatsache, dass die Fahrzeughersteller durch den Vertrag mit Google dazu verpflichtet sind, die Google-Dienste voreingestellt zu haben, schmälert die Chancen anderer Wettbewerbsteilnehmer.
Im nächsten Schritt hat Google die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.
Vorwürfe auch gegen Google Maps
Zudem prüft das Bundeskartellamt momentan, ob Google Maps den Wettbewerb im Bereich der Kartendienstleistungen behindert. Konkret geht es darum, dass Google es verhindert, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Die Google-Maps-Plattform bietet Zugang zu verschiedenen Kartendiensten, so können beispielsweise Karten auf Drittseiten eingebunden werden, um etwa Standorte von Geschäften und Hotels darzustellen. Hier beschränkt Google die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. In einer Pressemitteilung des Kartellamtes äußerte sich Andreas Mundt wiefolgt: „Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden. Wir werden jetzt u.a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte.”.
Auch hier hat Google zunächst die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Außerdem werden Kunden und Wettbewerber der Google-Maps-Plattform befragt.
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