Ein Kräftemessen zwischen Wirtschaft, Politik und Datenschützern macht die geltenden Datenschutzvorschriften offenbar immer noch zu einem zahnlosen Tiger. Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage reagiert, wie es um das Schicksal von ChatGPT in Deutschland in puncto Datenschutz bestellt ist.
Auch große US-Konzerne müssen DSGVO beachten
Die DSGVO gilt zunächst für alle Unternehmen, die eine komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten vornehmen (z. B. Name, Anschrift, IP-Adresse, E-Mail-Adresse). Tatsache ist auch, dass die DSGVO für jedes Unternehmen gilt, welches mit Daten von EU-Bürgern arbeitet, unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat. Selbst wenn Facebook, Google und Co. Nicht-EU-Unternehmen sind und mit Daten von EU-Bürgern arbeiten, müssen sie sich ebenfalls an die DSGVO halten. Und nichts anderes gilt für ChatGPT.
Nachdem Italien als erstes westliches Land nach Bekanntwerden eines Datenlecks ChatGPT von Ende März bis Ende April dieses Jahres vorübergehend gesperrt hatte, stellten einige AfD-Abgeordnete eine kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 20/7262), um auch für deutsche Verbraucher:innen die rechtssichere Nutzung der auf künstlicher Intelligenz basierenden Software zu vertiefen.
Bundesregierung verweist auf zuständige Stellen
Zunächst wurde noch einmal der Anwendungsbereich der DSGVO bekräftigt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI unterliegt den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), heißt es dazu vonseiten der Bundesregierung. Die Verantwortung für konkrete Maßnahmen wies sie jedoch zurück, denn das sei Aufgabe der zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden, die durch die DSGVO ermächtigt wurden. Zudem eröffne die DSGVO den betroffenen Personen in diesem Zusammenhang verschiedene Rechte, so insbesondere das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung.
Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt, wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung von ChatGPT statistisch erfasst, heißt es weiter. Ein entsprechendes Register über Vorfälle oder Verstöße führe man nicht. Abgesehen von dem Verweis auf die allgemeine Forschung an Hochschulen wurde in der Antwort explizit nicht offengelegt, wie die Nachrichtendienste ChatGPT bereits im Blick haben.
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