Wer Elektrogeräte verkauft und Hersteller oder Erstinverkehrbringer nach dem Elektrogesetz ist, muss diese bei der Stiftung EAR registrieren und beim Verkauf eine WEEE-Nummer mit angeben. Bei einigen Händler:innen kam allerdings die Frage auf, ob auch gebrauchte Geräte eine WEEE-Nummer benötigen.
Das sagt das Elektrogesetz
Im Elektrogesetz selbst ist zunächst keine klare Aussage darüber getroffen, ob die Registrierungspflicht auch für gebrauchte Elektroartikel gilt. Im Paragraf 6 des Gesetzes heißt es lediglich, dass Hersteller, bevor sie Elektrogeräte in den Verkehr bringen, diese vorher registrieren müssen. Ob es sich dabei um gebrauchte oder neue Geräte handelt, ist hier nicht explizit aufgeführt.
Allerdings ist in der Herstellerdefinition des Gesetzes erwähnt, dass jeder Vertreiber, als Hersteller gilt, der neue Elektrogeräte in den Verkehr bringt. Was darauf schließen lässt, dass gebrauchte Geräte davon nicht betroffen sind.
Eindeutiger wird es allerdings im FAQ der Stiftung EAR. Hier beantwortet die Stiftung ganz explizit die Frage, ob eine Registrierung bei gebrauchten Elektroartikeln notwendig ist: Wenn die Geräte aus dem Ausland stammen und erstmals ein Verkauf in Deutschland stattfindet, müssen diese registriert werden und benötigen demnach eine WEEE-Nummer. Stammen die gebrauchten Geräte allerdings aus Deutschland, benötigen Händler:innen keine eigene WEEE-Registrierungsnummer. Es sei denn, die Geräte werden unter dem eigenen (Marken-) Namen verkauft, dann wird auch hier eine WEEE-Nummer benötigt.
Das bedeutet es für Händler:innen
Händler:innen, die gebrauchte Elektrogeräte verkaufen, müssen somit zunächst überprüfen, ob die Geräte aus Deutschland oder aus dem Ausland kommen. Stammen diese Geräte aus dem Ausland, muss eine Registrierung bei der Stiftung EAR vorgenommen werden. Wenn die gebrauchten Geräte aus Deutschland kommen, ist entscheidend, ob die Geräte unter dem eigenen (Marken-) Namen verkauft werden. Falls ja, muss auch hier eine Registrierung vorgenommen werden. Wenn die Geräte nicht unter dem eigenen Namen verkauft werden, muss keine Registrierung vorgenommen werden und die Geräte können ohne WEEE-Nummer verkauft werden.
Im Zweifelsfall können Händler:innen bei der Stiftung EAR nachfragen, ob die Geräte unter die Registrierungspflicht fallen. Hier ist allerdings mit einer langen Wartezeit zu rechnen, die eingeplant werden sollte.
Wenn ich auf dem Marktplatz verkaufe?
Generell sind Händler:innen beim Verkauf von Elektroartikeln auf Marktplätzen dazu verpflichtet, eine WEEE-Nummer anzugeben. Wenn gegen die Pflicht zur Angabe der WEEE-Nummer verstoßen wird, drohen Sanktionen, im schlimmsten Fall sogar eine Kontensperrung. Diese Pflicht besteht jedoch nur insoweit, wie auch eine gesetzliche Pflicht zur Angabe einer WEEE-Nummer besteht. Wir haben bei Ebay und Amazon angefragt, ob sie sicherstellen, dass Händler:innen, die von der Pflicht ausgenommen sind, auch nicht mit einer Sanktion rechnen müssen.
Eine Mitarbeiterin der Rechtsabteilung von Ebay Deutschland teilte uns dazu folgendes mit:
„[...] Sollten diese also lediglich bereits ordnungsgemäß registrierte Produkte auf unserem Marktplatz anbieten, kann dies ohne die gesonderte Angabe der Registrierungsnummer erfolgen. Vertreiber müssen sich lediglich im EAR-Portal als Vertreiber anmelden, um jährliche Mengenmitteilungen abzugeben.
Händler*innen, welche hingegen eigene Registrierungspflichten treffen, da sie als Hersteller nach dem Elektrogesetz gelten, werden von uns aufgefordert, ihre eigene WEEE-Nummer in ihrem eBay-Verkäuferkonto zu hinterlegen. Wir gleichen die uns mitgeteilte WEEE-Nummer sodann mit dem Register der Stiftung EAR ab.
Sollten Händler:innen lediglich bereits in Deutschland registrierte gebrauchte Elektrogeräte vertreiben, so können diese weiterhin auch ohne Angabe der WEEE-Nummer bei eBay verkauft werden. Gebrauchte Elektrogeräte, die aus dem Ausland stammen und erstmals in Deutschland verkauft werden, müssen registriert werden und eine Angabe der WEEE-Nummer muss erfolgen.“
Update vom 18. Juli 2023:
Eine Amazon Sprecherin teilte uns auch Nachfrage folgendes mit: „Amazon beachtet die Vorschriften der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und verlangt von seinen Verkaufspartnern, dass sie dies ebenso entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland tun. Wir haben uns eng an den Vorgaben der Behörden orientiert, um den Verkaufspartnern das Verständnis der Anforderungen zu erleichtern und Hilfestellung zu leisten. Wenn Verkaufspartner der Meinung sind, dass für das von Ihnen angebotene gebrauchte Produkt keine WEEE-Registrierungsnummer übermittelt werden muss, sollten sie den Service für Verkaufspartner kontaktieren. Verkaufspartner sind überaus wichtig für Amazon und unsere Kund:innen, und wir werden sie auch weiterhin dabei unterstützen, ihre Pflichten zu erfüllen“
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