Nachdem sich die Schufa mit mehreren Unternehmen und Datenschützern geeinigt hatte, hat sie nun damit begonnen, die Daten von Handyverträgen zu löschen. Betroffen sind etwa 20 Millionen Handykunden. Das Vorgehen soll dabei kaum Auswirkungen auf die Bonität von Verbraucher:innen haben. Anwaltskanzleien schlagen allerdings Alarm und warnen davor, dass diese Löschaktion den Klageweg der Kund:innen erschweren könnte, berichtet die Tagesschau.
Jahrelange Forderungen
Seit einigen Jahren fordern es Datenschützer, nun kommt die Schufa dieser Forderung endlich nach: Seit vergangenen Freitag löscht das Unternehmen die Daten von etwa 20 Millionen Handyverträgen. Schon vor zwei Jahren entschieden die Datenschützer zusammen mit den betroffenen Telekommunikationsanbietern, dass dieser Schritt notwendig sei. Doch erst jetzt konnte sich die Schufa dazu durchringen.
Bereits im September 2021 hatten die Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes in einem Beschluss festgestellt, dass die Vertragsdaten von Kund:innen nicht ohne deren Zustimmung von den Mobilfunkprovidern an die Schufa übermittelt werden dürfen, was zuvor die gängige Praxis war. Zwar gab die Schufa an, die Übermittlung der Daten zu Beginn des Jahres 2022 gestoppt zu haben. Die bereits vorhandenen Daten wurden jedoch bis heute nicht gelöscht. Das soll sich jetzt ändern.
Keine Auswirkung auf Bonität
Für die Schufa soll die Löschung keine großen Auswirkungen haben. So gibt die Schufa selbst an, dass sich der Score, der über die Bonität der Kund:innen entscheiden kann, ohne die fehlenden Daten kaum verändern soll. Grund dafür ist allerdings auch, dass die Schufa eben nicht nur Daten darüber sammelt, ob jemand seine Handyrechnung nicht bezahlt hat, sondern auch die Positivdaten gesammelt hat, die ohnehin, nach Ansicht der Verbraucherschützer, nicht relevant für die Bonitätsprüfung sind. Und genau diese Positivdaten sind jetzt von der Löschung betroffen. Zu den Positivdaten zählen beispielsweise die Informationen darüber, wer welchen Vertrag wie lange schon hat.
Löschaktion könnte Klagen beeinflussen
Anwälte befürchten nun, dass die Datenlöschungen die geplanten Klageeinreichungen gegen die Mobilfunkprovider erschweren könnten. Denn diese sollen die Daten rechtswidrig an die Schufa weitergegeben haben. Damit die Kund:innen klagen können, müssen sie jedoch eine Datenkopie von der Schufa vorlegen, die beweist, dass deren Handyvertragsdaten tatsächlich dort gespeichert werden. Diese Angaben könnten künftig fehlen.
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