Coca-Cola könnte mit seiner Preisgestaltung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Das wird nun vom Bundeskartellamt in Bonn überprüft. Einzelhändler:innen könnten in unzulässiger Weise dazu gedrängt werden, die gesamte Produktpalette zu kaufen, wie n-tv berichtet. Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt erklärte „Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte“.
Marktbeherrschende Stellung?
Zunächst wird das Bundeskartellamt prüfen, ob Coca-Cola eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Softdrinks hat. Wenn das der Fall sein sollte, muss Coca-Cola besondere kartellrechtliche Vorgaben einhalten. Zudem soll überprüft werden, ob die Konditionen, die Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmittelhandel fordert, den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Konkret geht es um die Frage, ob andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt werden, indem Coca-Cola Einzelhändler:innen von Lebensmitteln dazu veranlasst, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben.
Coca-Cola hat bisher keine Stellung zu den Vorwürfen bezogen.
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