Die beiden Fernwärmeanbieter Eon und Hansewerk Natur stehen aktuell im Fokus der Verbraucherschützer. Konkret geht es um Preiserhöhungen, die nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilweise illegal gewesen sein sollen. Mit einer Sammelklage wollen sie nun das Geld der Verbraucher zurückholen. Kunden in verschiedenen Regionen Deutschlands mussten Preisanstiege um mehrere hundert Prozent hinnehmen, als Beispiel wurde das Eon-Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen genannt. Hier hat der Fernwärmeanbieter seinen Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde in 2022 erhöht.
Auch in anderen Gebieten gab es laut der vzbz ähnliche Preisanstiege. Dies sollen nach Einschätzung des Verbandes allerdings unwirksam sein, „weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen“, schreibt die Tagesschau.
Kunden können sich der Sammelklagen anschließen
Wenn sich Verbraucher der Sammelklage anschließen möchten, können sie sich in Kürze beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Sowohl Eon als auch Hansewerk Natur haben sich inzwischen zu den Vorwürfen geäußert und verteidigen ihre jeweiligen Preisanstiege. „Unsere Fernwärmepreise folgen den gesetzlichen Vorgaben und passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an“, so ein Eon-Sprecher. Der Klage blicke man deswegen gelassen entgegen. „Die historisch hohen Energiepreise der letzten beiden Jahre lagen [...] außerhalb unserer Verantwortung. Unsere Preise waren und sind fair, transparent und entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben.“
Hansewerk Natur verweist in einer Stellungnahme auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als Ursache für den hohen Gaspreis und beruft sich auf den deutlich gesunkenen Preis des Erdgaseinkaufs für 2024, was sich letztendlich auch in günstigeren Konditionen für die Kunden widerspiegeln wird.
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