In der Praxis kommt es hin und wieder vor, dass die Kundschaft die Annahme des Pakets verweigert. Die Folge ist, dass der Versanddienstleister die Ware zurück zum Händler oder zur Händlerin schickt. Dadurch entstehen natürlich Zusatzkosten. Wer muss diese überhaupt tragen?
Wer die Annahme verweigert, kommt in Verzug
Schauen wir uns dazu erstmal an, was eine Annahmeverweigerung im rechtlichen Sinn eigentlich ist: Schließt man einen Kaufvertrag ab, werden beide Seiten zu bestimmten Handlungen verpflichtet. Verkäufer:innen müssen die Ware zusenden und die Kundschaft ist zur Abnahme verpflichtet. Wird jetzt die Annahme des Pakets verweigert, begeht man zwar rechtlich gesehen keine Pflichtverletzung, kommt aber in Verzug. Verkäufer:innen haben damit das Recht, ihre Mehraufwendungen von der Kundschaft ersetzen zu lassen. Zu diesen Mehraufwendungen gehören neben den Kosten für die Erhaltung und Aufbewahrung der Sache auch die Rücksendekosten.
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Wenn Widerruf und Annahmeverweigerung Hand in Hand gehen
Etwas anders sieht es aus, wenn die Kundschaft den Widerruf erklärt hat: Hier regelt die Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung.
Wichtig ist allerdings zu wissen, dass man die Annahmeverweigerung nicht einfach pauschal als Widerruf werten darf. Zu einem Widerruf gehört immer eine Widerrufserklärung. Bleibt diese aus, handelt es sich nicht um einen Widerruf.
In der Praxis haben Händler:innen hier zwei Möglichkeiten: Wenn in der Widerrufsbelehrung ohnehin geregelt ist, dass die Kosten für die Rücksendung von der Kundschaft getragen werden, ist es durchaus vorteilhaft, die Annahmeverweigerung als Widerruf zu werten. So erspart man sich lange Diskussionen. Dennoch sollte man dem Kunden oder der Kundin mitteilen, dass man die Annahmeverweigerung so wertet, oder einfach mal nachfragen.
Wenn in der Widerrufsbelehrung allerdings geregelt ist, dass die Rücksendekosten vom Shop getragen werden, kann es sinnvoll sein, erstmal abzuwarten, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Kommt in dieser Zeit keine Widerrufserklärung, kann man die Kundschaft kontaktieren und sie auf ihren Annahmeverzug samt der damit einhergehenden Kosten aufmerksam machen.
Paketannahme verweigert: Wie sollen Händler mit der zurückgesandten Ware umgehen?
Was ist nun aber, wenn keine Widerrufserklärung einging? Die Ware ist also wieder im Lager, sollte laut Kaufvertrag aber bei der Kundschaft sein. Die Kundschaft dürfte sogar die Herausgabe trotz der Annahmeverweigerung verlangen. Einfach weiter verkaufen, ist rechtlich eigentlich nicht vorgesehen. Im Gesetz ist in solchen Fällen ein Selbsthilfeverkauf via öffentlicher Versteigerung vorgesehen. Sonst müsste man die Ware bis zum Ablauf der Verjährungsfrist aufbewahren. In der Praxis werden aber die wenigsten Online-Händler:innen diesen Weg gehen. Stattdessen ist es ratsam, mit der Kundschaft ins Gespräch zu gehen. Lässt diese wissen, dass sie das Produkt ohnehin nicht mehr möchte, kann der Kaufvertrag aus Kulanz storniert werden.
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wenn du den Kauf als Unternehmen (also gewerblich) getätigt hast, steht dir an dieser Stelle leider gar kein Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht ist ja eine verbraucherrechtliche Institution, welche die Rechte von Verbraucher:innen gegenüber Unternehmen stärken soll.
Du könntest lediglich versuchen, mit dem oder der Verkäufer:in eine Einigung zu finden.
Gruß, die Redaktion
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dir direkte Bitte des Abbruchs kann schon als Widerruf gewertet werden. Für die Widerrufserklärung muss nicht zwangsläufig das Wort „Widerruf“ verwendet werden. Für die Kosten kommt es dann darauf an, was in der Widerrufsbelehrung geregelt ist.
Gruß, die Redaktion
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Deshalb haben wir die Annahme verweigert. Wer muss in diesem Fall die Rücksendekosten tragen?
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Antwort der Redaktion
Hallo Stephan,
wenn es sich um einen Mangel handelte, muss der Händler die Kosten tragen. Geh am besten mit dem Händler ins Gespräch.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Marcel,
das kommt darauf an, was in der Widerrufsbelehr ung steht: Wenn die Versandkosten vom Kunden im Falle eines Widerrufs zu tragen sind, dürfen sie abgezogen werden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Die Adresse wurde nicht korrigiert, die Bestellung kam beim Nachbarn (Vertrauenswürd ig) nicht an.
Ich habe ein gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und möchte komplett widersprechen.
Wer trägt welche Beweisplicht? Wie kann ich mir rechtlich wehren?
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Antwort derRedaktion
Hallo,
wenn bereits ein Mahnbescheid im Spiel ist, wendest du dich am besten direkt an einen Anwalt.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Besonders hilfreich ist die Differenzierung zwischen Annahmeverweige rung und Widerruf. Oftmals werden diese beiden Handlungen fälschlicherwei se gleichgesetzt, was zu Missverständnis sen und Konflikten führen kann. Die Erklärung, dass eine Annahmeverweige rung nicht automatisch als Widerruf gewertet werden kann, ist daher sehr aufschlussreich.
Ein Punkt, der jedoch noch ausführlicher hätte behandelt werden können, ist die Frage, wie lange Online-Händler: innen die zurückgesandte Ware aufbewahren müssen, bevor sie rechtlich sicher darüber verfügen können. Die Erwähnung der Verjährungsfris t ist zwar wichtig, jedoch bleibt unklar, wie lange genau die Ware aufbewahrt werden muss, bis diese Frist abläuft.
Es wäre daher hilfreich gewesen, wenn der Artikel näher darauf eingegangen wäre. Einige Leser:innen könnten sich fragen, ob es eine standardisierte Frist gibt oder ob diese von verschiedenen Faktoren abhängt. Eine Klärung dieses Punktes hätte den Artikel noch vollständiger gemacht.
Insgesamt bietet der Artikel jedoch eine fundierte Einsicht in ein komplexes Thema und liefert praktische Ratschläge für Händler:innen, wie sie mit der Herausforderung der Annahmeverweige rung umgehen können.
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Antwort der Redaktion
Hallo,
das stimmt, Amazon kocht da sein eigenes Süppchen.
Grundsätzlich dürfen auch an Amazon vorbei Kosten vom Käufer zurückgefordert werden.
Für das Problem mit Amazon hilft das dann natürlich auch nicht weiter. Wobei es natürlich auch fragwürdig ist, dass Amazon den Annahmeverzug dem Händler zu lasten legt. Das erscheint nicht rechtens zu sein, müsste aber wahrscheinlich mal durch ein Gericht geklärt werden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Und er schreibt dann habe es mir anders überlegt, oder brauche ich doch nicht mehr, oder habe falsch bestellt oder oder, oder?
Rücksendekosten trägt der Kunde.
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Antwort der Redaktion
Hallo Schmidt,
in dem Fall werden die Kosten genommen, die der Versanddienstle ister für die Rücksendung dem Händler in Rechnung stellt.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Hinweis: Paketnummer wurde auf der Verkaufsplattfo rm bereitgestellt, eine separate Versandbenachri chtigung mit Paketnummer als link zur Sendungsverfolg ung wurde ebenfalls am Tag des Versandes per Email gesendet.
Der Käufer ist ja zur Mitwirkung verpflichtet. Gehört dazu nicht auch an allererster Stelle Sorge zu tragen, dass an der angegebenen Lieferadresse das Paket angenommen werden kann?
Nicht umsonst muss doch der Lieferzeitraum beim Kauf angegeben werden. So weiß doch der Käufer genau, wann sein Paket kommt.
Und wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, muss er sich dann kümmern und das Paket abholen?
Oder kann er einfach untätig abwarten und den damit im Zusammenhang stehenden Aufwand auf den Verkäufer abwälzen?
Häufiger Fall:
Käufer wartet ab, bis Paket Retoure gegangen ist
Käufer verlangt erneuten Versand ohne zusätzliche Versandkosten
Käufer droht mit Geldrückforderu ng, wenn nicht nochmal (ohne zusätzliche Versandkostenza hlung) versendet wird
Verkäufer kann (bei Ware unter 10 €) nicht nochmal ohne zusätzliche Versandkosten versenden
Für mich ist das KEIN Widerruf, Kunde tritt ja vom Kauf zurück, weil er Ware nicht zum vereinbarten Konditionen erhalten hat (Gewährleistungsfall).
Jedoch muss der Verkäufer in so einem Fall ja beide Versandkosten (Hin und Rückversand) tragen.
Ist das so?
Ist das vom Gesetz so gewollt?
Oder darf der Verkäufer auf Grund von Pflichtverletzu ng des Käufers beide Kosten bei der Erstattung des Kaufpreises abziehen? Meines Erachtens wäre das die faire Abwicklung.
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Antwort der Redaktion
Hallo Susanne,
wenn ein Paket nicht aus dem Shop abgeholt wird, ist der Fall im Grunde genommen genauso zu behandeln, wie wenn die Annahme verweigert wird.
Zum zweiten Fall: Wenn der Kunde das Paket nicht abholt und es zurückgeht, hat er keinen Anspruch auf eine erneute Versendung.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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