Getragene Schuhe, Unterwäsche oder Matratzen: Die meisten Artikel, die man online bestellen kann, können – zum Leidwesen der Unternehmen – problemlos wieder retourniert werden. Doch als Gegenstück dazu liefert das Gesetz eine nicht unbeachtliche Liste an Waren, die aus bestimmten Gründen ausnahmsweise nicht zurückgesendet werden können. Diese haben wir uns nun einmal angeschaut und erklären sie näher.
Widerrufsrecht ja, aber nicht grenzenlos
Das Widerrufsrecht wird grundsätzlich einschränkungslos gewährt, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor versehentlichen oder unüberlegten Käufen zu schützen. Die Retourenmöglichkeit darf also jede Person zu ihren Gunsten nutzen, ohne sich den Vorwurf rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gefallen lassen zu müssen. Ein Widerrufsrecht besteht zunächst beim Kauf von allen Waren, auch bei reduzierten Artikeln, B-Ware und gebrauchten Produkten, wenn man darüber in der Widerrufsbelehrung informiert hat. Das gilt prinzipiell auch für die Beschädigung oder Benutzung. Sie führt per Gesetz gerade nicht zu einem Ausschluss des Widerrufsrechts, sondern lediglich zu einem Anspruch auf Wertersatz bis zur vollen Höhe des Kaufpreises.
Das Widerrufsrecht besteht laut Gesetz jedoch bei einigen Artikeln überhaupt nicht, um Unternehmen vor unvermeidbaren finanziellen Verlusten zu schützen, oder es kann durch eine bestimmte Handlung erlöschen. Nachfolgend schauen wir uns die Wichtigsten näher an.
Die Ausschluss- und Erlöschensgründe im Überblick
Das Gesetz legt fest, dass das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen über die folgenden Waren besteht beziehungsweise dieses vorzeitig erlöschen kann:
Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
Hier werden sich einige Shops wiederfinden, denn sei es das gravierte Schmuckstück oder das bedruckte Fotokissen: All diese und viele weitere Produkte sind nach einer Individualisierung komplett unbrauchbar und damit doch eigentlich vom Widerruf ausgeschlossen? Das Gesetz ist jedoch sehr streng: Die Ware muss anderweitig nicht oder nur mit unzumutbaren Preisnachlässen abgesetzt werden können, z. B. Maßkleidung, gravierte Schmuckstücke usw.
In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass für individualisierte Produkte, die leicht demontiert werden, ein Widerrufsrecht nach wie vor besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein nach Kundenwünschen zusammengebauter PC verkauft wurde und die einzelnen Komponenten ohne Probleme wieder voneinander trennbar sind. Urteile gibt es bereits zu Sofas oder Wintergärten.
Verderbliche Waren oder Waren, deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
Es versteht sich von selbst, dass Lebensmittel oder andere schnell verderbliche Waren ausgeschlossen sind, z. B. Schnittblumen, Frischfleisch usw. Im Umkehrschluss sind Lebensmittel nicht automatisch vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn sie nicht schnell verderblich sind, z. B. Tee, Gewürze, Kekse.
Versiegelte Gesundheits- oder Hygieneartikel
Dieser Widerrufsgrund erregte in den letzten Jahren besonders viel Unverständnis bei Unternehmen, denn viele fanden ihr Sortiment wie Medikamente, Unterwäsche oder Erotikartikel hierin wieder, wurden jedoch von den Gerichten enttäuscht. Es ist zunächst zu prüfen, ob es sich im konkreten Fall um Gesundheits- oder Hygieneartikel handelt. Produkte, die bei gewöhnlicher Verwendung Hautkontakt haben, werden in aller Regel als Hygieneprodukt eingestuft. Das ist beispielsweise bei Cremes und Deorollern der Fall.
Nicht als Hygieneprodukt gilt allerdings eine Matratze, obwohl es durch ein Probeliegen zu Hautkontakt kommen kann. Gradmesser für die Beurteilung ist auch das mögliche Ekelgefühl, welches bei dem durchschnittlichen Menschen ausgelöst wird, wenn er ein durch eine fremde Person bereits benutztes Produkt erhält.
Nicht ausgeschlossen sind wieder zu reinigende Artikel (z. B. durch Abwaschen, Desinfizieren). Im zweiten Schritt muss die entsprechende Versiegelung entfernt worden sein. In den meisten Fällen werden Artikel, beispielsweise Erotikartikel oder Medikamente gar nicht versiegelt, sondern lediglich mit einer Cellophanhülle versehen. Eine solche Cellophanhülle stellt jedoch kein Siegel dar. Dies wäre nur dann der Fall, wenn mit der Versiegelung ein Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts angebracht wäre.
Versiegelte Ton- und Bildträger sowie Software
Ein Spiel für die Playstation kaufen und anschließend retournieren? Ein E-Book lesen und dann das Geld wieder bekommen? Ein ganzes Geschäftsmodell wäre geboren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher davon wüssten. Mit der Benutzung der analogen Software ist ein Widerrufsrecht nicht automatisch ausgeschlossen. Aber auch hier geht der Gesetzestext noch weiter, denn auch bei diesen Artikeln muss deren Versiegelung entfernt werden, um das Widerrufsrecht zu Fall zu bringen. Voraussetzung auch hier: an der Versiegelung wird ein Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts angebracht. Das Widerrufsrecht erlischt dann, wenn die versiegelte und mit dem Warnhinweis versehene Verpackung geöffnet wird. Für digitale Inhalte gilt leider regulär das Widerrufsrecht, wenn es nicht wie bei einer Dienstleistung zu Fall gebracht wird. Dazu gleich mehr.
Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte
Viele dürfte es überraschen, doch auch Zeitungen-, Zeitschriften- oder Illustrierten-Abonnement-Verträge unterliegen dem Widerrufsrecht. Der Abschluss eines Abo-Vertrages kann also widerrufen werden, die Lieferung einer Einzelbestellung hingegen nicht.
Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung (nicht zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht
Die Buchung eines Hotelzimmers und von Online-Kursen oder der Kauf von Tickets für Veranstaltungen sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Hiermit sollen die Unternehmen vor der Situation geschützt werden, dass sie bestimmte Plätze zur Verfügung stellen oder andere Aufwendungen haben (beispielsweise die Zubereitung von Essen) und diese durch den Widerruf nicht mehr anderweitig vergeben können.
Dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten
Online kann man mittlerweile sogar bequem und einfach einen Handwerksbetrieb oder ähnliches organisieren. Soweit die Auftraggebenden das Unternehmen ausdrücklich aufgefordert haben, diese Arbeiten dringend durchzuführen, besteht kein Widerrufsrecht.
Wett- und Lotteriedienstleistungen
Angebote aus dem Bereich Glücksspiel können logischerweise nicht widerrufen werden, es sei denn, dass die Vertragserklärung telefonisch abgegeben oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.
Dienstleistungen
Die Voraussetzungen, um sich auf das Erlöschen des Widerrufsrechts zu berufen, sind auch hier denkbar eng. Dieses vorzeitige Erlöschen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Kundschaft muss ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, diese Zustimmung muss durch das Unternehmen mittels dauerhaften Datenträgers, also beispielsweise per E-Mail, an die Kundschaft übermittelt werden und die Kundschaft muss bestätigen, dass sie weiß, dass das Widerrufsrecht durch den Beginn der Leistungserbringung erlischt. Nur, wenn diese drei Voraussetzungen vorliegen, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig. Fehlt auch nur eine Voraussetzung, so besteht das Widerrufsrecht wie gewohnt.
Der Wille war da …
Beim Lesen wird schnell klar, dass der Gesetzgeber nur sehr spezielle Fälle berücksichtigt hat und Unternehmen mit dem durchschnittlichen Warensortiment an Bekleidung, Technik oder sonstigen Gegenständen des täglichen Lebens kaum einen Grund für sich beanspruchen können. Generell müssen Online-Shops daher in Zweifelsfällen ein Widerrufsrecht gewähren und bestellte Ware im Internet zurücknehmen. Wer nicht über das bestehende Widerrufsrecht belehrt oder auf seiner Webseite pauschale und unzutreffende Hinweise wie „Dieser Artikel wird nicht zurückgenommen“ verwendet, kann dafür wegen einer Irreführung abgemahnt werden.
Es gab immer wieder Bestrebungen, die Ausschluss- und Erlöschensgründe anzupassen. Bisher wurde jedoch keine Gesetzesänderung ernsthaft diskutiert.
Rechtliche Unstimmigkeiten auf der Website oder im Online-Shop erkennen und beheben? Kein Problem mit dem Legal Check, der automatisierten Rechtsprüfungslösung vom Händlerbund. Das Tool überprüft Webseiten und Online-Shops automatisch auf rechtliche Konformität. Legal Check Lite erkennt die technische Verfügbarkeit und Sicherheit der Website sowie Pflichtangaben wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Co.
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Beispiel: Frau H. bestellt ein sogenanntes "Product Bundle", daß aus mehreren Komponenten (A+B+C) besteht und somit günstiger ist, als wenn sie diese Teile als Einzel-Position en bestellt hätte.
Teil C war jedoch nicht verfügbar und wir vereinbaren mit Frau H. C bei Verfügbarkeit kostenlos nachzuliefern. Das haben wir dann auch gemacht. Nach Eintreffen des rückständigen Teils C sendet Frau J.H. uns einen Widerruf über Teil C zu, mit der Begründung, es sei jetzt zu spät.
Wir haben daraufhin für das komplette Product Bundle eine Gutschrift erstellt und im Gegenzug die beiden Teile A und B, die Frau J.H. ja behalten hat, zum normalen Einzelteil-Prei s in Rechung gestellt. Die verbleibende Differenz würde an Frau H. zurückerstattet . Dieser Differenzbetrag fällt natürlich geringer aus als der Einzelteil-Prei s für C, der im Onlineshop aufgeführt ist.
Frau H. ist aber der Meinung, daß Sie ein Anrecht auf den vollen Einzelteil-Prei s hat.
Wie ist in solchen Fällen die Rechtslage?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
das ist ein wirklich spannender Fall, zudem uns noch keine Rechtsprechung bekannt ist.
Wenn die Produkte so als Bundle im Shop angeboten wurden, kann man das Bundle als ein Produkt betrachten. Ein Teilwiderruf wäre schon mal gar nicht möglich. Die Frist würde allerdings erst mit der Lieferung des letzten Teils zu laufen beginnen. Allerdings müsste alles zurückgegeben werden.
Wird der Widerruf dennoch aus Kulanz akzeptiert, erscheint es als korrekt, nicht den kompletten Preisbestandtei l für C zurückzugeben. Immerhin entfällt durch den Widerruf die Bedingung für den günstigen Gesamtpreis entfallen. Hier wäre aber wichtig, dass transparent dargestellt wurde, wieso der Preis im Bundle günstiger ist.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Diese Behauptung stimmt ja so nicht.
Beliebtes Beispiel ist Unterwäsche. Zwar sollte es aus hygienischen Gründen eigentlich selbstverständl ich sein, bei der Anprobe von Unterwäsche - hier vor allem Unterhosen - etwas darunter zu tragen - nur Hand aufs Herz - wer macht das wirklich, wenn er/sie zu Hause oder auch im Laden etwas anprobiert? Gerade die Damen dürften vor allem String-Tangas u.ä. direkt auf nackter Haut anprobieren - zumal auch nur so wirklich festzustellen ist, ob das Teil wirklich passt. Gleichwohl dürfte der Gedanke, dass ein Höschen bereits die Vagina einer anderen Frau berührt hat, vielen unangenehm - um nicht zu sagen: ekelhaft - sein. Bei den Herren der Schöpfung der Gedanke an die Gemächter fremder Männer in den eigenen Unterhosen nicht minder.
Und tatsächlich ist das unter hygienischen Gesichtspunkten kritisch zu sehen, da durchaus eine Übertragung von infektiösen Keimen, Viren und Bakterien nicht völlig ausgeschlossen sein dürfte.
Dennoch möchte ich bezweifeln, dass sowohl im stationären Handel wie auch im Onlinehandel anprobierte bzw. widerrufenene und zurückgesendete Unterwäsche generell gereinigt und desinfiziert wird, bevor sie wieder in den Verkauf gelangt. Zumal die Ware - sofern sie womöglich sogar gewaschen wurde - wohl nicht mehr als "neu" zu bezeichnen und zum regulären VK zu verkaufen wäre... Aber Unterwäsche als "B-Ware aus Retouren" erfolgreich zu vermarkten, dürfte auch schwierig sein...
Mag also jeder selber für sich selbst befinden, was er davon hält, dass diese Dinge nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.
Es gibt halt Dinge, über die denkt man besser nicht nach...
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