Neben der gesetzlichen Pflicht, ein Impressum im Online-Shop vorzuhalten, gibt es eine vergleichbare Regelung auch für E-Mail-Signaturen. Das Handelsgesetzbuch schreibt genau vor, welche Pflichtinformationen in eine korrekte E-Mail-Signatur gehören. Aber gilt diese gesetzliche Vorgabe auch für Einzelunternehmer, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, und welche Angaben sind in diesem Fall erforderlich?
Der Händlerbund beantwortet die wichtigsten Fragen in seinem Hinweisblatt:
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wir haben soeben das Problem mit dem AdBlocker behoben. Sie können unsere PDF nun auch mit AdBlocker ansehen und herunterladen.
Die Redaktion
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das Hinweisblatt ist vorhanden, aber wir vermuten, dass es durch AdBlocker blockiert wird. Wir bemühen uns, das Problem zu beheben, aber bis dahin hilft nur, den AdBlocker für OnlinehändlerNe ws auszustellen. Wir bitten um Verständnis und informieren Sie, sobald wir eine Lösung gefunden haben.
Die Redakion
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Viele Grüße
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