Beschädigte Retouren – Rechtliches zum Wertersatz im Widerrufsfall

Veröffentlicht: 01.04.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.04.2015

Kunden, die online einkaufen, sollen gegenüber Käufern im stationären Handel nicht benachteiligt werden. Im Ladengeschäft können die Produkte anders als im Online-Shop begutachtet und oft sogar an- und ausprobiert werden. Im Geschäft vor Ort steht dafür ein Ausstellungsstück zur Verfügung. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll auch bei einem Einkauf über das Internet das Recht garantiert werden, eine Ware zu testen.

Der Händlerbund hat ein Hinweisblatt für Online-Händler erstellt, das die wichtigsten Fragen zum Wertersatz beantwortet.

{aridoc engine="google" width="600" height="390"}http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/332-der-wertersatz-nach-einem-widerruf.pdf{/aridoc}

Kommentare  

#1 Dieter Rausch 2024-01-11 14:47
Wir haben für unsere Sonderposten eine große Lieferung an Keramik erhalten (Teller, Schüsseln, alles Mögliche). Dabei handelt es sich um Handarbeiten aus einer Großmanufaktur mit teilweise deutlich voneinander abweichenden Mustern (trotz gleicher Produt-Serie) und teilweise auch abweichenden Farben der Motive. Natürlich wussten wir, dass es bei Handarbeit solche Abweichungen geben kann, aber dass sie so massiv sind, hat uns schon schockiert - insbesondere, da wir die Ware nicht zurückgeben können (Posten).

Theoretisch müssten wir obiger Erklärung nach also jedes Teil einzeln Fotografieren und im Shop einstellen?! Dann könnten wir einen kompletten Shop nur mit dieser Keramik aufmachen, das sind ein paar Hundert Teile. :-D

Okay, im Nachhinein war das eine blöde Idee, den Posten überhaupt zu Bestellen, aber da hängen jetzt mehrere 1000 Euro drin. Dem BGH nach müssen wir dann wohl wirklich alles einzeln Fotografieren, denn wenn das Hauptmotiv eines Tellers (z.B. ein Vogel) nicht nur verschiedene Orange-Töne haben kann, sondern auch mal in Knallrot, Lindgrün oder Marineblau vorliegt, reicht ein "Handarbeit - Abbildung ähnlich" vermutlich nicht mehr?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.