Wir wurden gefragt: Dürfen Lebensmittel nach Ablauf des MHD noch verkauft werden?

Veröffentlicht: 05.05.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.05.2015

Der Verkauf von Lebensmitteln ist ein sensibles Thema für Online-Händler, da der Verkauf zahlreichen Reglementierungen unterliegt. Kürzlich erreichte uns die Frage, ob es zulässig ist, Lebensmittel auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) noch zu verkaufen und wenn ja, welche Besonderheiten bei der Kennzeichnung zu beachten sind.

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Mit Ablauf des MDH kein Verkaufsverbot

Bestimmte Lebensmittel sind auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) noch unbedenklich verzehrbar. Warum sollen Händler die vorrätigen Mengen wegwerfen, wenn sie – zu einem reduzierten Preis – noch abverkauft werden können?

Zunächst einmal muss ein Blick auf die Gesetzeslage geworfen werden: Das „Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels“ wird in der Lebensmittelinformationsverordnung lediglich als das Datum definiert, bis zu dem dieses Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Ein grundsätzliches Verbot, dass der Verkauf nach dem Ablauf des MHD nicht mehr möglich sein soll, kann man den geltenden Vorschriften zum Lebensmittelverkauf aber nicht entnehmen.

Händler müssen sich jedoch versichern, dass von dem Lebensmittel keine Gefahr für Leib oder Leben ausgeht. Solange dies gewährleistet ist, dürfen die abgelaufenen Produkte ohne eine bestimmte Frist abverkauft werden.

Grundsätzlich muss im Online-Shop keine Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgen. Wird jedoch ein Lebensmittel verkauft, dessen MHD bereits erreicht oder überschritten ist, muss der Kunde deutlich auf diesen Umstand hingewiesen werden.

Verbrauchsdatum

Anders sieht die Sache aus, wenn das Lebensmittel gar kein MHD besitzt, sondern vielmehr ein sog. „Verbrauchsdatum“. Bei diesen sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Das ist beispielsweise bei frischem Hackfleisch der Fall. Derartige Produkte erkennt man an dem Aufdruck „zu verbrauchen bis“. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher und darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Antwort

Ja, Lebensmittel dürfen auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verkauft werden, wenn sie ohne Gefahr für die Gesundheit noch zu verzehren sind und der Kunde im Online-Shop deutlich auf den Ablauf des MHD hingewiesen wird.

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