Wir wurden gefragt: Müssen sich Online-Händler an die UVP des Herstellers halten?

Veröffentlicht: 11.05.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

Besonders im Internet werden Markenprodukte – sehr zum Missfallen der Markenhersteller – unterhalb der UVP angeboten. Hersteller wollen diesen Umstand nicht hinnehmen und fordern die belieferten Online-Händler dazu auf, ihre Preise nach oben zu korrigieren. Müssen Händler dieser Aufforderung nachkommen?

Fragen
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Der Frage, inwieweit Hersteller einen Verkauf gemäß der UVP verlangen können und ab wann eine unzulässige Beeinflussung der Preisgestaltung des Händlers vorliegt, widmete sich bereits der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH).

Ein Mitarbeiter eines bekannten Herstellers von Schulranzen und Rucksäcken setzte sich mit einem Händler in Verbindung, der diese Produkte unter der UVP vertrieb. Der Online-Händler fühlte sich durch den Anruf und die Aussagen zu seiner Preisgestaltung vom Hersteller unter Druck gesetzt und verklagte ihn auf Unterlassung. Demnach sollte der Hersteller es zukünftig unterlassen ihn wörtlich oder sinngemäß zur Einhaltung der UVP aufzufordern.

Dem Kartellgesetz folgend, dürfen einem Unternehmen keine Nachteile angedroht oder zugefügt werden, die sie zu einem kartellrechtlich unzulässigen Verhalten veranlassen sollen, so der BGH. Das gilt besonders für die Freiheit der Preisgestaltung, da diese eine der wichtigsten Grundsätze des Kartellrechts ist. Dringt ein Hersteller auf die Durchsetzung der UVP liegt demnach eine Verletzung des Kartellgesetzes vor (BGH, Beschluss vom 06.11.2012 AZ.: KZR 13/12).

In den Augen der Richter ist es dazu nicht notwendig, den Nachteil wörtlich anzudrohen, es genügt, wenn sich dieser aus den Umständen des Einzelfalles ergibt.

Antwort

Online-Händler müssen nicht gemäß der UVP des Herstellers verkaufen.

Kommentare  

#12 selectcase.biz 2017-04-09 22:24
.. wie macht es denn nun Miele? Kann man mit einem Gebrauchsmuster dem Händler nicht Marketingmaßnah men und Qualitätsstanda rds vorschreiben? Da lob ich mir die DDR, wo der Preis für alle gleich war :-)
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#11 Tabea Weizecker 2015-05-19 21:20
Leider ist die Entwicklung mit dem Internet Ausverkauf von Markenprodukten und dem Hobby vieler : Geiz ist geil.. so rasant schnell, dass wir in spätestens 10 Jahren keinen echten Einzelhandel mehr vorfinden, da diese Geschäfte mit den Margen mithalten müssen aber damit nicht auskommen. Die Hersteller, die ebenfalls Geschäfte in den Stäten eröffnen, wie Pilze aus dem Boden, haben ja einen anderen EK und schaffen es ?!
Die Hersteller, die keine eigene Geschäfte haben versuchen Ihren Showroom zu erhalten, denn wenn die Ware nirgendwo mehr Life zu finden ist, kann das Produkt auch einfach aussterben. Brauchen tun wir es ja nicht unbedingt. Da kann ich die Marken verstehen, die möchten, dass es während der Saison preislich gesittet ablaufen soll, damit alle etwas davon haben.
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#10 Peter Bauer 2015-05-18 16:14
Ich frage mich nur wie Miele es macht. Es gibt KEINEN Händler, der mehr als 3% Rabatt gibt mit Hinweis auf Strafmaßnahmen von Miele.
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#9 Redaktion 2015-05-18 10:28
Hallo Martina Imre,

im Beschluss heisst es nur, dass die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers deutlich unterschritten wurde. Der Fall war jedoch so, dass der Händler mittels Telefonanrufen unzulässigen Druck auf die Preisgestaltung ausgeübt hat. Dieses Verhalten sei nicht hinzunehmen.


Die Redaktion
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#8 Redaktion 2015-05-18 10:26
Hallo Wolfgang Keller,

wie Robert schon korrekt dargestellt hat, gibt es bei Büchern keine UVP, sondern in aller Regel einen festen Buchpreis. Dieser darf natürlich nicht über- bzw. unterschritten werden.


Die Redaktion
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#7 Sigi B. 2015-05-14 17:52
Es gilt allerdings auch die Tatsache, dass, wenn ein Artikel neu auf den Markt kommt, kann der Hersteller eine 2-jährige Preisbindung vorschreiben.

Was nützt es im Übrigen, wenn ich die Preise unterbiete, der Hersteller das nicht möchte und mich aus diesem Grunde nicht mehr beliefern will.
Verklagen würde da nichts bringen, außer Frust auf beiden Seiten.
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#6 Robert 2015-05-14 10:15
Richtig. Neue in Deutschland verlegte Bücher dürfen keinesfalls abweichend vom festgesetzten Preis verkauft werden, da man sonst gegen die in Deutschland festgesetzte Buchpreisbindun g und damit das Buchpreisbindun gsgesetz verstößt. Ähnliche Vorschriften gibt es auch in vielen anderen europäischen Staaten. Dieser festgelegte Preis ist auch nicht unverbindlich (UVP) oder empfohlen (EVP), sondern vorgeschrieben.
Davon abweichen darf man bei gebrauchten Büchern oder z.B. bei als soche gestempelten Mängelexemplare n.
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#5 Michael Dopf 2015-05-14 09:07
Wieder ein Urteil, das den "Großen" Tür und Tor öffnet. So werden Amazon und Co. darin bestärkt weiterhin mit kleinsten Margen ihre Milliardenumsät ze zu tätigen. Folge ist die Ausbeutung der Arbeitnehmer und die Unterdrückung arbeitsrechtlic her Vorschriften und das alles gerichtlich genehmigt und staatlich anerkannt.
Leidtragende sind wieder einmal die vielen kleinen Händler und Kleingewerbetri benden, die keine 80%ige Rabatte der Hersteller bekommen und deswegen zu reellen Preisen verkaufen müssen bzw. dies versuchen und angesichts der drückenden Konkurrenz der Billigheimer scheitern.
Letztendlich sind die Hersteller selbst schuld an der Misere.
Wer Qualität herstellt und im Markt einen Namen hat, der sollte nicht um jeden Preis (im wahrsten Sinne des Wortes) in ein ALDI-, AMAZON- oder sonstiges Billigsortiment drängen sondern lieber auf ein paar Euro verzichten um letztendlich seine eigene Marke zu schützen.
Bestes Beispiel z.B. Milka, Wer kauft den heute noch diesen Schrott, dessen Qualität seit Einführung bei den Discountern stetig nachgelassen hat? Man schmeckt mittlerweile ganz deutlich die künstlichen Aromen und ein Liebhaber aus den 80ern und 90ern isst die lila Versuchung heute bestimmt nicht mehr.
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#4 Sano 2015-05-13 16:18
mit den Dumpingpreise zerstören viele Onlinehändler ihre eigene Existengrundlag e. Ohne betriebswirtsch aftliche Kenntnisse sind viele nach 2 Jahren wieder weg vom Fenster. Dumm nur, dass neue Existensgründer sich an den Preistreibern orientieren, davon ausgehen, es würde funktinieren und der gleichen Masche verfallen...und nach etwa 2 Jahren.... (siehe oben)... Von ordentlichen Löhnen für die Mitarbeiter kann unter diesen Umständen natürlich auch keine Rede sein.
Seit 12 Jahren am Markt beobachten wir dieses Karusell, dass sich zunehmend schneller dreht.
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#3 Martina Imre 2015-05-13 15:48
Und was sagen die Richter zu der Tatsache, dass die Marke des unter UVP verkauften Artikels massiv leidet und schier auf Ramsch-Niveau absinkt???
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