Social Media & Recht Teil 6 – Der Fankauf

Veröffentlicht: 27.05.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.05.2015

Um die Aufmerksamkeit der Kunden auf sich zu ziehen, sind soziale Netzwerke wie Facebook für Unternehmer immer bedeutender geworden. Erhöht sich die Zahl der Follower aber innerhalb kürzester Zeit erheblich, drängt sich ein böser Verdacht auf: Sind die vielen „Freunde“ überhaupt echt?

Social Media

(Bildquelle Social Media Bubbles: Rawpixel via Shutterstock)

Unter Unternehmern hält sich der Grundgedanke immer noch: Die Anzahl der Facebook-Follower wird wie ein digitales Barometer für die Beliebtheit eines Unternehmens getreu dem Motto „Je mehr, desto besser“ gesehen. Kommen die begehrten „Likes“ aber nicht in der gewünschten Menge oder in der entsprechenden Zeit zustande, bessern nicht nur Promis, sondern auch viele Online-Händler mithilfe von Drittanbietern nach. Die „Freunde“ werden einfach dazugekauft (- der sogenannte Fankauf).

So läuft der Fankauf ab

Mit dem Wachstum der Bedeutung von sozialen Medien hat sich auch ein Markt für den Fankauf entwickelt. Bei einer Vielzahl von (ausländischen) Anbietern können Facebook Likes und Fans gekauft werden. Die Angebote sind dabei nicht einmal teuer: „Sie kaufen für Ihre Facebook-Seite 100 reale, qualitativ hochwertige und auf Echtheit geprüfte Facebook Fans aus Deutschland für 15,00 €.“

Und so werden Unbekannte zu Fans: Die Agenturen empfehlen ihren Nutzern das Facebook-Profil des Unternehmers. Diese klicken „Gefällt mir“ bis die gebuchte Anzahl von Klicks erreicht wird. Die neuen „Freunde“ sowie die Agentur erhalten dafür eine kleine Vergütung.

Fankauf auf gewerblichen Profilen legal?

Hat ein Unternehmer auf seinem Facebook-Profil viele Freunde (gekauft), so steigert das auch das Ansehen des Geschäfts und beeinflusst dadurch möglicherweise das Verhalten der Kunden. Wurden die angezeigten Fans aber in Wirklichkeit gekauft, wird damit unter Umständen eine tatsächlich nicht (in diesem Maße) bestehende Beliebtheit und Kundenzufriedenheit vorgetäuscht. Dies ist dann wiederum geeignet, die Kaufentscheidung anderer Kunden zu beeinflussen. Es wird also etwas vorgetäuscht, was in Wirklichkeit nicht besteht.

Die deutschen Gerichte haben den Kauf von falschen Freunden bei Facebook bisher noch nicht (eindeutig) entschieden. Welche Möglichkeiten der Online-Händler hat, um auf legalem Wege „Gefällt mir“-Klicks zu sammeln, hatte das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 10. Januar 2013 (Az.: 327 O 438/11) zu entscheiden. Durch Klick des Buttons „Gefällt mir“ bei Facebook – um an einem Gewinnspiel teilzunehmen – kommt lediglich eine unverbindliche Gefallensäußerung zum Ausdruck, an der das Netzwerk des am Gewinnspiel teilnehmenden Facebook-Mitglieds keine weiteren Erwartungen oder Gütevorstellungen verbinde. Die Hamburger Richter verneinten eine Irreführung des Verkehrs.

Hingegen entschied das Landgericht Stuttgart über den Fankauf (Beschluss vom 06.08.2014, Az.: 37 O 34/14): ein Unternehmen darf nicht mit gekauften Fans bzw. „Gefällt mir“-Angaben werben. Das Unternehmen erwecke damit den Anschein, dass die Personen den „Gefällt mir“-Button geklickt haben, weil ihnen das Unternehmen bzw. die die Produkte gefallen. Tatsächlich waren die Likes massenhaft gekauft.

Die Behauptung, ein Großteil der Facebook-Fans eines Konkurrenten seien durch einen Fankauf hinzugekommen, sollte unterlassen werden, wenn man dies nicht nachweisen kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2013, Az.: 16 W 21/13).

Fazit

Es klingt zwar verlockend, eine große Anzahl von "Gefällt-Mir"-Klicks für wenig Geld zu kaufen, aber der Fankauf birgt auch Gefahren: Die schwarzen Schafe unter den Anbietern arbeiten mit illegalen oder verbotenen Tricks (z. B. Fakeaccounts und Bots) die zur Löschung der Seite oder des Profils führen können. Zudem dürfte es etwas verwunderlich sein, wenn die Fans eines in Deutschland tätigen Unternehmens in der Mehrheit aus dem asiatischen Raum stammen.

Wer aber immer noch den Vergleich mit der Konkurrenz über die Anzahl der Fans sucht, sei gewarnt: Fliegt der Fankauf auf, drohen nicht nur Imageschäden, sondern in einigen Fällen auch rechtliche Konsequenzen.

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