Wir wurden gefragt: Darf die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen erhöht werden?

Veröffentlicht: 02.06.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.06.2015

Seit dem 13.06.2014 ist innerhalb der gesamten Europäischen Union gesetzlich verankert: „Die Widerrufrist beträgt 14 Tage“. Zahlreiche Online-Händler wollen jedoch eine längere Widerrufsfrist gewähren. Ist die 1-monatige Widerrufsfrist (oder höher) noch zulässig?

Fragen
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Gesetzlich vorgesehen sind 14 Tage

Infolge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist innerhalb der gesamten EU seit mittlerweile einem Jahr einheitlich 14 Tage. Andere Fristen werden im Gesetzestext, z.B. in den Gestaltungsvorschlägen zur Widerrufsbelehrung, nicht explizit genannt.

Einige Händler sind jedoch gewillt, ihren Kunden einen besseren Service zu bieten als die Konkurrenz. Andere Händler wiederum sind durch Plattformen gezwungen, eine einmonatige Widerrufsfrist zu gewähren. Zulässig oder nicht?

Verlängerung möglich?

Bisher ging zwar man zwar davon aus, dass die Widerrufsfrist zugunsten des Verbrauchers über die 14 Tage hinaus erweitert werden darf, und damit beispielsweise eine Widerrufsfrist von einem Monat gewährt werden kann. Rechtsprechung oder Gesetzeskommentierung war bislang jedoch Mangelware.

Widerrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist zulässig

Vergangenen Monat erging nun endlich ein Urteil, das Klarstellung brachte. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschied in einem Beschluss, dass eine Widerrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist zulässig ist (Beschluss vom 07.05.2015, Az.: 6 W 42/15). Erteilt der Unternehmer eine Widerrufsbelehrung, in der die Widerrufsfrist länger ist als die gesetzlich vorgesehene Frist, liege darin zugleich ein Angebot auf Annahme eines Vertrages mit der verlängerten Frist; die Widerrufsbelehrung ist daher inhaltlich richtig.

Verbesserung der Verbraucherrechte

Das Gericht betonte, dass es bei der Ausweitung der Widerrufrist allein um eine für den Verbraucher günstige Verlängerung des gesetzlichen Widerrufsrechts geht. Eine in einer Widerrufsbelehrung verwendete Frist, die über die gesetzlich vorgesehene 14-tägige Frist hinausgeht, ist damit richtig und nicht zu beanstanden.

Antwort:

Ja, die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen darf erhöht werden.

Achtung: eine Absenkung der Widerrufsfrist - auf z.B. 7 Tage - ist jedoch nicht statthaft.

Kommentare  

#2 Redaktion 2015-06-03 15:04
Lieber Christian B.,

danke für Ihre Anmerkung. Wir haben Ihren Wunsch an die Rechtsabteilung herangetragen und der Händlerbund wird die Erweiterung des Rechtstextedito rs in Erwägung ziehen. In der Zwischenzeit können Sie die Frist gerne händisch (ggf. in Rücksprache mit Ihrem Juristen) abändern.


Die Redaktion
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#1 Christian B. 2015-06-03 14:31
Wann kann man als Händlerbund-Mit glied damit rechnen, dass man über den Händlerbund AGB Generator nicht nur die Wahl zwischen 14 und 30 Tagen Widerrufsfrist hat, sondern diese beliebig erweitern kann?
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