Wir wurden gefragt...?: Was muss ich bei Flyern beachten?

Veröffentlicht: 13.11.2013 | Geschrieben von: Katharina Däberitz | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

In unseren neuen Reihe „Wir wurden gefragt…?“ klären wir diesmal die wichtigsten Fragen zum Thema Flyer und warum der Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ an Briefkästen unbedingt beachtet werden sollte.

Wir wurden gefragt

Ist für das Verteilen von Flyern auf öffentlichen Plätzen eine behördliche Genehmigung erforderlich?

Wollen Sie die Verteilung von Flyern zu Werbezwecken nutzen, ist eine behördliche Genehmigung nötig. Zuständig ist dafür regelmäßig das Ordnungsamt. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Genehmigung sind jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich und sie kann gebührenpflichtig sein. Wir empfehlen deshalb, bei der örtlichen Stadtverwaltung nachzufragen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls die gesetzlichen Informationspflichten einzuhalten und Ihren Flyer mit einem vollständigen Impressum zu versehen. Näheres dazu finden Sie hier.

Und wie verhält es sich mit der Verteilung von Flyern in Briefkästen (durch das Unternehmen selbst oder beauftragte Verteiler)?

Hierbei muss der Hinweis am Briefkasten „Bitte keine Werbung einwerfen“ zwingend beachtet werden. Ansonsten gilt die Verteilung der Flyer als belästigende Werbung, welche unzulässig ist. In diesen Fällen hat der Eigentümer oder Besitzer der Wohnung einen Unterlassungsanspruch gegen den Verteiler, wenn der Hinweis missachtet wird.

Und Flyer, die hinter Scheibenwischern von parkenden PKW’s geklemmt sind?

Hierbei ist umstritten, ob die Befestigung von Handzetteln und Flyern als belästigende Werbung ausgelegt werden kann. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 21.09.2010 hierin einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 UWG gesehen und die „Scheibenwischerwerbung“ als rechtswidrig erklärt. Wollen Sie dennoch Flyer zu Werbezwecken an parkenden Autos befestigen, stellt dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Wir empfehlen daher dringend, eine entsprechende Genehmigung einzuholen.

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