Wer Versandkartons und andere Verpackungen in Verkehr bringt, unterliegt in Deutschland den Bestimmungen der Verpackungsverordnung und einer Beteiligungspflicht an einem dualen System. Sei es aus Umwelt- oder Kostengründen, viele Online-Händler nutzen die Möglichkeit, gebrauchte Kartonagen sowie Füllmaterial zu verwenden. Die Frage, ob der Anschluss an ein duales System auch dann notwendig ist, soll nun geklärt werden.
Wenn widerverwendete Kartons oder Füllmaterial bereits beim vorherigen Inverkehrbringen bei einem dualen System lizensiert/registriert worden, aber noch nicht vom dualen System erfasst worden, also entsorgt worden sind, besteht keine Pflicht zu einer erneuten Registrierung.
Problematisch ist hierbei vor allem: Der Händler muss sicherstellen, dass ausnahmslos alle wiederverwendeten Verpackungsmaterialien bereits registriert wurden (also auch Füllmaterialien usw.). Das ist praktisch sehr schwer durchführbar, zumal die Symbole, welche auf die Beteiligung am dualen System hinweisen (wie z.B. der Grüne Punkt), nicht zwingend auf der Verpackung angebracht sein müssen, sondern freiwillig sind. Zudem ist der Händler in der Pflicht, den Nachweis zu erbringen, dass die gebrauchten Verkaufsverpackungen bereits zuvor registriert wurden. Dies kannin der Praxis einen erheblichen Dokumentationsaufwand bedeuten.
Werden andere Materialen zu Verkaufsverpackungen umfunktioniert, wie z.B. zerknüllte Zeitungen, ist nach der derzeitigen Regelung in der Verpackverordnung, welche generell die Pflicht zur Beteiligung am dualen System beim erstmaligen Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen aufstellt, davon auszugehen, dass auch diese umfunktionierten Füllmaterialien/Verkaufsverpackungen die Beteiligungspflicht am dualen System auslösen. Das würde auch der Zwecksetzung der Verpackverordnung entsprechen, nach welcher möglichst jeder Verpackungsmüll in den Abfallkreislauf wieder aufgenommen, recycelt oder entsorgt werden soll.
Antwort:
Eine Lizenzierungspflicht besteht dann nicht, wenn die gebrauchten Verpackungen schon einmal bei einem dualen System lizenziert wurden. Der Online-Händler muss diesen Umstand jedoch für alle verwendeten Materialen (Kartons und Füllmaterial) beweisen, was in der Praxis nur schwer bis gar nicht möglich ist.
Kommentar schreiben
Antworten
Danke für Antworten
Mfg
____________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Elli,
ja, auch diese Verpackungen solltest du lizenzieren, da du nicht nachweisen kannst, dass eine Lizenzierung bereits durch den vorherigen Verwender vorgenommen wurde.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Also hier in Deutschland bin ich solch einem System angeschlossen.
Verstehe ich das richtig, wenn sich schon einmal ein Käufer aus Österreich findet, kann ich Probleme bekommen wenn ich ihm was schicke, also jedenfalls ich ich nicht da auch "Verpackungsliz ensiert" bin ?
Gruß : Klaus
________________
Hallo Klaus,
hier ist ein Artikel, der dich interessieren könnte: onlinehaendler-news.de/.../...
Dort sind die Infos drin, ob du dich in Österreich registrieren musst.
Beste Grüße
Die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Weiterhin gute Geschäfte!
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Für die Kartons die ich neu kaufe sollte diese Lizenz bezahlt werden.
Dies könnte also sofort der Hersteller machen und das ganze wäre erledigt.
Alles andere was nicht gekauft wird eben nicht.
So würde man jeden dazu ermunter Verpackungen wieder zu verwenden weil zu 99% ist der
Karton zum wiederverwenden in Ordnung!
Aber solange es mehr Aufwand ist gebrauchte zu verwenden werden die Versender auf neue zurück greifen.
Für mich ist das ein schlag ins Gesicht für die Wiederverwendung.
Im großen ganzen wird doch nur Geld verdient damit. Alle zahlen für die Blaue Tonne, dann zahlt der Aufbereiter für das Altpapier und dann wieder der Verkäufer für das neue Produkt und dann der Kunde usw.
Alles nur Abzocke.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Warum können Hersteller von Verpackungsmate rial nicht analog auch hier in die Verantwortung gezogen werden? Dann wird dafür einmal bezahlt und es stellt sich diese Frage der Wiederverwendun g nicht.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Lenovo hat sogar für die Verpakcungskart ons eine FRU-Nummer, aber das half nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob die Aussage so stimmt.
MFG
Baumgarten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben