Sie verkaufen gewerbsmäßig Waren an Endkunden, die unter Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden? Dann müssen Sie zusätzlich zum Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben. So will es die Preisangabenverordnung. In bestimmten Fällen kann davon aber eine Ausnahme gemacht werden.
Die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Angabe der Grundpreise bietet die Preisangabenverordnung:
„§ 2 Grundpreis
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises […] anzugeben.“
Eine Grundpreisangabe ist aber nicht notwendig, wenn es sich bei den verkauften Artikeln um ein Set handelt:
„§ 9 Ausnahmen
[…]
(4) § 2 Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf Waren, die
[…] 2. verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind; […]“
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes Produkt, welches aus zwei Komponenten besteht, automatisch als Set gilt und damit von der Grundpreisangabepflicht befreit ist. So ist ein Shampoo nicht von der Grundpreisangabe ausgenommen, bloß weil es in einem „Set“ mit der entsprechenden Shampoo-Flasche verkauft wird.
Bei der Verpflichtung zur Grundpreisangabe bleibt es aber, wenn das weitere Erzeugnis nur eine Beigabe ist, die keine wertsteigernde Funktion hat. Ein typisches Beispiel ist ein Haarshampoo, bei dem eine kleine Probe einer entsprechenden Haarkur beigefügt ist. Die Probe ist im Wert gering bis bedeutungslos und nicht als weiteres verschiedenartiges Erzeugnis anzusehen.
Antwort:
Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Beim Verkauf von verschiedenen Erzeugnissen in einem Set darf auf den Grundpreis nur verzichtet werden, wenn der weitere Teil des Sets nicht nur eine wertmäßig unbedeutende Zugabe zu dem eigentlich verkauften grundpreispflichtigen Produkt darstellt.
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Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich in meinem Shop gebrauchte Parfums anbieten möchte? Die Düfte sind mittlerweile beliebte Raritäten und da sie gebraucht sind, entspricht der Füllstand natürlich nicht mehr dem Komma was auf der Flasche ursprünglich angegeben ist, geschweige denn ist es möglich, den genauen ml-Inhalt herauszufinden.
Wie kann ich diese angebrochenen Parfums bezogen auf den Grundpreis rechtssicher verkaufen?
Würde mich über eure Einschätzung diesbezüglich freuen!
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Hi Line,
das ist eine interessante Frage, die uns so tatsächlich noch nie gestellt wurde. Für den Verbraucher ist es natürlich absolut wichtig, zu wissen, wie viel ml noch enthalten sind. Schätze am besten so genau wie möglich oder wiege eine leere Flasche als Maßstab ab. Anhand deiner Ergebnisse berechnest du den Grundpreis.
Beste Grüße
Die Redaktion
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bei dem Seifenblasen-Er zeuger handelt es sich sicherlich um den Hauptbestandtei l des Sets. Das Gerät scheint daher nicht lediglich eine Beigabe zu sein, sondern den Hauptteil des Preises auszumachen. In diesen Fällen liegt ein "echtes" Set vor, bei dem kein Grundpreis erforderlich ist.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Wie verhält es sich beispielsweise bei einem typischen "Seifenblasen-E rzeuger" mit Flüssigkeit im Stiel im Set mit einer reinen Nachfüllflasche ?
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@Hans Meier:
T-Shirts werden im Grundsatz nicht nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft. Ein Grundpreis ist hier also gar nicht erforderlich. Ein Grundpreis nach Stück gibt es nicht.
@Grundpreisangab e:
Der Grundpreis bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Produktes. Ist dort das Porto etc. enthalten ändert sich nichts. Der Grundpreis muss auf den Endpreis (inklusive aller einkalkulierter Kosten) angegeben werden.
@Sascha Ballweg:
Shampoo und Spülung sind verschiedenarti ge Erzeugnisse. Hier liegt ein echtes Set vor, was von der Grundpreisangab e befreit ist.
Viele Grüße und einen guten Start ins Wochenende!
Die Redaktion
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Bitte ein praktisches Beispiel.
Verkauf von 3 T-Shirts in unterschiedlich en Farben mit der gleichen Größe als Set.
Grundpreisangabe notwendig => ja oder nein?!
Danke!
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Ein Reinigungsmitte l mit 200 ml kostet z.B. 11,90 € incl. Versand ( 8,- Euro Warenwert und 3.90 Euro Hermesversand ) muss ich dann 5,95 Euro als Grundpreis für 100 ml angeben oder 4,00 Euro ?
Danke für eine Veröffentlichun g zu diesem Thema.
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