Probleme bei Amazon: Detaillierte Verkäuferinformationen und Kontaktdaten

Veröffentlicht: 15.07.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.07.2015

Amazon bietet für Händler die Möglichkeit, in den Shop-Einstellungen das Impressum, die Widerrufsbelehrung(en) inkl. Muster-Widerrufsformular, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen sowie die Datenschutzerklärung auf der Seite „Detaillierte Verkäuferinformationen“ zu hinterlegen. Seit einer Weile werden Amazon-Händler jedoch von der Plattform angeschrieben, dass deren detaillierte Verkäuferinformationen nicht korrekt seien.

Amazon logo: Weiß auf Schwarz

360b / Shutterstock.com

In den letzten Monaten kam es vermehrt zu einer Kontaktaufnahme durch Amazon an auf der Plattform handelnde Händler. In einer E-Mail, die uns vorliegt, teilt Amazon dem betreffenden Händler mit, er habe möglicherweise gegen die Amazon-Richtlinien verstoßen. Die E-Mail lautet wie folgt:

 

„Guten Tag von Amazon.

Wir schreiben Ihnen, da Sie gegen unsere Richtlinien verstoßen haben könnten, da Ihr Verkäuferprofil auf Amazon.de unvollständige bzw. falsche Kontaktdaten beinhaltet.

Unseren Richtlinien nach, sind Sie als Verkäufer allein für all Ihre Angebote, sowie die in Ihrem Händlershop und Verkäuferprofil angezeigten Informationen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass diese Informationen korrekt und vollständig sind. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass sämtliche Angebote und Informationen mit allen anwendbaren Gesetzen (inkl. deutscher Gesetze) übereinstimmen, insbesondere mit denen für die Darstellung von Verkäuferinformationen (z.B. Fernabsatzgesetze) und dass alle rechtlich erforderlichen Informationen aufgeführt sind, wie z.B. Name und Rechtsform der Gesellschaft, Firmenadresse, direkte Kontaktmöglichkeit (Telefon/Fax, Email), Registernummern (Handelsregister, Umsatzsteueridentifikationsnummer falls vorhanden, etc.), Name eines Vertretungsberechtigten der Gesellschaft, sowie gegebenenfalls weitere für Sie einschlägige Pflichtangaben.

Bitte vervollständigen bzw. korrigieren Sie Ihre Kontaktdaten binnen sieben (7) Werktagen gemäß den rechtlichen Anforderungen.

Achten Sie insbesondere bei der Darstellung Ihrer Verkäuferinformationen darauf, dass alle rechtlich erforderlichen Informationen aufgeführt sind. Bitte holen Sie unabhängigen rechtlichen Rat ein, falls Sie unsicher sind, welche Informationen Sie als Verkäufer bei Amazon.de angeben müssen.

Für weitere Informationen, suchen Sie bitte unter “Impressum” unter Verkäufer-Hilfe der Hilfeseiten.

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit per E-Mail oder Telefon an den Verkäuferservice wenden.

Die Nichteinhaltung dieser Aufforderung kann in der Entfernung Ihrer Berechtigung zum Verkauf bei Amazon.de resultieren.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und bedanken uns für den Verkauf bei Amazon.de.“

 

An welcher Stelle sich der Verstoß befinden soll und worin er genau liegt, benennt Amazon jedoch nicht. Fragt man als Händler nach, so soll Amazon eine konkrete Rechtsberatung ablehnen. Aus unserer Erfahrung liegt der Fehler jedoch nicht in dem manuell hinterlegten Impressum des Händlers auf der Seite „Detaillierte Verkäuferinformationen“, sondern vielmehr an den Angaben unter folgender Darstellung im Händlershop:

 

Amazon Detaillierte Verkäuferinformationen
Screenshot vom 15.07.2015

Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sollten hier auf Folgendes achten: Geben Sie keine Handelsregisternummer an, da Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Bei einigen Händlern haben wir an dieser Stelle die Umsatzsteuer-ID gesehen. Bitte entfernen Sie die Nummer an dieser Stelle. Sollte Amazon auf eine Eingabe bestehen, ergänzen Sie das Wort „keine“.

Andere Mitglieder teilten uns mit, dass statt der Angabe „Geschäftsart: Einzelhandel“ die Angabe „Geschäftsart: Einzelunternehmen“ von Amazon akzeptiert wurde, wenn es sich um einen Einzelunternehmer handelte. Außerdem muss sowohl bei Handelsregister als auch beim Unternehmensvertreter die Angabe „keine“ hinterlegt werden, soweit der Händler als nicht im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer auftritt.

Achten Sie insbesondere darauf, dass die an dieser Stelle hinterlegten Daten mit denen an anderer Stelle angegebenen Impressumsdaten stimmig sind.

Welche Angaben Amazon konkret bemängelt, bleibt letztendlich ungeklärt. Aus unserer Erfahrung heraus scheint die Änderung der genannten Punkte jedoch ausreichend gewesen zu sein. Auch Händler, die nicht von Amazon angeschrieben wurden, sollten einen Blick in diese Angaben werfen, um eventuell bestehende Fehler oder Widersprüche zu bereinigen.

Hier gibt es Hinweise zum Einstellen der Rechtstexte bei Amazon Market Place.

 

Bisher sind in der Themenreihe „Probleme bei Amazon“ erschienen:

Kontensperrung durch Verifikationsprozess

Das Anhängen an bestehende Artikel

Asics beschränkt offenbar Handel auf dem Marketplace

Der "Versand durch Amazon" und seine rechtlichen Folgen

Wenn die Produktfotos zur Qual werden

Daten- und Produktklau bei Amazon

Unzureichende Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten

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