Auch wenn bei der Nutzung von Ebay Kleinanzeigen unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebühr anfällt, ist das Portal zur Bewerbung der Produkte auf lokaler Ebene beliebt. Händler, die das Portal Ebay Kleinanzeigen auch gewerblich nutzen, müssen aber besondere gesetzliche Regelungen, z.B. die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten, einhalten. Wir informieren Sie nachfolgend, welche Rechtspflichten Sie beachten müssen bzw. welche Rechtstexte Sie benötigen.
Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf eBay-Kleinanzeigen vor?
Zunächst einmal entstehen die gesetzlichen Pflichten nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Von einem gewerblichen Handel spricht man bei einer selbständigen nach außen gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit (Ausnahme: freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit), die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Grenzen zwischen gewerblichen und privaten Handel sind in der Praxis oft fließend.
Impressum
Sobald ein Unternehmer sein Gewerbe (samt seiner Produktpalette) im Internet präsentiert, ist er verpflichtet, ein vollständiges Impressum einzustellen. Die Impressumpflicht besteht bei jeder Art von geschäftsmäßigem Anbieten von Telemedien/Telemediendiensten. Auch ein Inserat eines gewerblichen Anbieters bei Ebay Kleinanzeigen muss ein Impressum enthalten. Näheres zu den Pflichtangaben gibt es hier. Dem Gesetz nach müssen die erforderlichen Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Setzen Sie das Impressum in Ihren Kleinanzeigen unter der entsprechend bezeichneten Schaltfläche ein. Nutzen Sie zu deren Darstellung einfach das bei Ebay Kleinanzeigen eingestellte entsprechende Pflichtfeld.
Welche weiteren Rechtstexte werden für Ebay Kleinanzeigen benötigt?
Die Kleinanzeige bei Ebay Kleinanzeigen ist unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertragsschluss kommt auf Ebay Kleinanzeigen auch nicht durch einen integrierten und automatisierten Bestellablauf zustande. Vielmehr führt erst eine eigene separate Korrespondenz mit dem Kunden zu einem Vertragsschluss. Kunden können dem Anbieter Anfragen zum Kauf von Waren oder zur Erstellung eines individuellen Angebotes über die Plattform-Funktion "Nachricht schreiben" übermitteln. Diese Kundenanfragen sind für ihn unverbindlich und stellen keine rechtswirksame Bestellung dar. Der Händler unterbreitet dem potentiellen Kunden hierzu ein verbindliches Angebot per Nachricht über die Plattform, welches die vollständigen Vertragsdaten und die Rechtstexte enthält. Dieses Angebot kann der Kunde durch Bestätigung per Nachricht über die Plattform annehmen.
Wenn Händler einem Kunden auf dessen Anfrage ein Angebot senden, werden auch speziell zugeschnittene Rechtstexte (u.a. AGB und Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular) vom Händler manuell in diese Nachricht eingesetzt. Händler sollten ausschließlich folgende Einstellung für die Nachrichtenfunktion in Ihren Kleinanzeigen verwenden:
Rechtstexte (z.B. AGB) und Versandbedingungen (z.B. Versandkosten) sollten in den Kleinanzeigen aber selbst noch nicht auftauchen. Ohnehin gibt es auf dem Portal Ebay Kleinanzeigen derzeit keine Möglichkeit, entsprechende Rechtstexte einzustellen. Grund ist, dass ein Vertragsschluss im Fernabsatz (einschließlich Lieferung auf dem Versandweg) an dieser Stelle noch nicht angebahnt bzw. angedeutet werden darf. Der Anzeigentext sollte daher lediglich für eine Beschreibung des Artikels verwendet werden. Um zusätzliche Fehlerquellen zu vermeiden, sollte zudem in der Kleinanzeige (abgesehen vom Impressum) auf eigene rechtliche Hinweise und Ausführungen verzichtet werden.
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