Ebay Kleinanzeigen-Nutzungsbedingungen: Was ist erlaubt und was nicht?

Veröffentlicht: 25.08.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.10.2016

Die Nutzung des Portals Ebay Kleinanzeigen ist ein kostengünstiger Weg, um insbesondere lokal auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. Angesprochen werden mit den Anzeigen Menschen, die in ihrer Region gezielt nach Produkten und Dienstleistungen suchen. Nach eigenen Angaben erreicht das Portal 16 Millionen Nutzer pro Monat.

Startseite Ebay Kleinanzeigen

© Ebay Kleinanzeigen - Screenshot

Wie funktioniert Ebay Kleinanzeigen?

Ebay Kleinanzeigen ist nach eigenen Angaben der größte kostenlose deutsche Online-Marktplatz und existiert seit 2005. Im Jahr 2009 wurde aus dem bekannten „Kijiji“ das heutige Portal Ebay Kleinanzeigen. Anders als bei Ebay findet der Kontakt zwischen Anbieter und Interessent direkt statt und nicht über einen integrierten Bestellablauf. So wird ein Kauf nicht über automatisierte Schritte der Webseite abgeschlossen. Es können daher keine Auktionen – wie bei Ebay.de – eingestellt werden. Händler können sich für die Preisangabe zwischen „Festpreis“, „Verhandlungsbasis“ (VB) und „Zu verschenken“ entscheiden.

Die Laufzeit einer Anzeige beträgt 60 Tage und kann in dieser Zeit durch den Anbieter verlängert, gelöscht oder deaktiviert werden. Eine Verlängerung ist ebenfalls kostenlos.

Was kostet das Inserieren?

Die Anmeldung und Nutzung ist grundsätzlich kostenlos. Für bestimmte Leistungen und Funktionalitäten sowie das Veröffentlichen von Anzeigen in bestimmten Kategorien können Gebühren verlangt werden. Der Nutzer wird vor der Inanspruchnahme einer entgeltlichen Leistung darauf hingewiesen. Für das Einstellen von mehr als 50 Anzeigen innerhalb von 30 Tagen erhebt Ebay Kleinanzeigen jedoch eine Gebühr von 95 Cent je zusätzlicher Anzeige. Anders als bei Ebay.de gibt es keine Verkaufsprovisionen – weder für private Verkäufer noch für gewerbliche Händler.

Welche rechtlichen Pflichten sind zu beachten?

Wenn gewerbliche oder geschäftsmäßige Anbieter Waren oder Dienstleistungen im Internet anbieten, unterliegen sie besonderen gesetzlichen Regelungen. Davon bildet auch das Portal Ebay Kleinanzeigen keine Ausnahme, wenn die anschießende Korrespondenz (zum Beispiel per Mail) mit dem Kunden zu einem Vertragsschluss führt.

Händler sollten daher auch bei Ebay Kleinanzeigen sicherstellen, dass ihre Anzeigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Zudem stellt eine Missachtung dieser gesetzlichen Regelungen neben einer drohenden Abmahnung auch einen Verstoß gegen die Ebay Kleinanzeigen-Grundsätze dar. Da sich Händler in diesen Fragen oft unsicher sind, haben wir den rechtlichen Fragen einen eigenen Beitrag gewidmet.

Gibt es hauseigene Nutzungsbedingungen und Grundsätze zu beachten?

Neben den gesetzlichen Vorschriften (beispielsweise Wettbewerbsrecht, Urheber- und Markenrecht) sind bei der Schaltung von Anzeigen auf Ebay Kleinanzeigen vor allem die eigenen Vorschriften und Richtlinien zu beachten, die teilweise sehr umfangreich sind. Ebay Kleinanzeigen stellt neben Allgemeinen Nutzungsbedingungen auch Grundsätze auf, die von den Nutzern eingehalten werden müssen.

Für viele Online-Händler relevant ist sicherlich die Tatsache, dass der Versand als einzige Option zur Übergabe der Ware nicht statthaft ist. Eine persönliche Abholung darf nicht verwehrt werden.

Online-Händler, die ihren Ebay Kleinanzeigen-Account zusätzlich zu einem Ebay- oder Online-Shop betreiben, sollten auch folgenden Grundsatz zur Kenntnis nehmen: Ein Link zu einer Internetseite darf im Anzeigentext lediglich erwähnt werden, wenn dieser als weiterführende Information zum bei Ebay Kleinanzeigen angebotenen Artikel dient. So soll das "Abziehen" der Kunden verhindert werden.

Die Angabe von Kontaktdaten wie den Facebook-Account, Skype-Namen, Telefonnummer, u.ä. im Angebotstext ist ebenfalls unzulässig.

Auch im Hinblick auf den Umfang des Warenangebotes stellt Ebay Kleinanzeigen Grundsätze auf. Hier dürften einige Händler bereits herausfallen. Es ist untersagt, folgende Produkte anzubieten oder in Anzeigen zu beschreiben (Aufzählung nicht abschließend):

  • Medien mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe", "Freigabe ab 18", "FSK 18", "USK 18"
  • Artikel mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren, Tabakwaren aller Art sowie entsprechendes Zubehör wie zum Beispiel Shishas oder Pfeifen
  • Alkoholische Getränke
  • Messer (auch Taschenmesser)
  • Medizinprodukte, Arzneimittel (apothekenpflichtig und frei verkäuflich), Diätpräparate/Nahrungsergänzungsmittel sowie Medikamente für Tiere
  • Parfum, außer leere Flakons, Factice
  • Angebote zum Herunterladen von Medien
  • Spieleaccounts, Spielepunkte & -coins
  • E-Books

Was passiert bei Missachtung der Nutzungsbedingungen und Grundsätze?

Grundsätzlich müssen Händler sich auch bei Ebay Kleinanzeigen bewusst sein, dass die Vertragsbeziehung mit der Plattform nicht ewig dauern muss. Das Portal kann seinen Service einschränken oder beenden, auf Ebay Kleinanzeigen eingestellte Anzeigen oder sonstige Inhalte löschen, Nutzer verwarnen und vorläufig oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verletzt.

Wie auf anderen Plattformen auch können Rechteinhaber die Verletzung ihrer Rechte melden und deren Entfernung beantragen. Wenn ein Rechtsvertreter der berechtigten Person dies auf korrekte Art und Weise meldet, werden die Angebote, die die Schutz- oder Urheberrechte verletzen, entfernt. Dafür genügt es, das Formular zur Mitteilung über eine mögliche Rechtsverletzung auszufüllen, zu unterschreiben und per Fax an Ebay Kleinanzeigen zu senden.

Eine kostenpflichtige Anzeige, die gegen die Grundsätze von Ebay Kleinanzeigen verstößt, kann vom Portalbetreiber gelöscht werden. Dabei werden die Gebühren für die Anzeige nicht erstattet.

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