Themenreihe Streitschlichtung - Teil 3 Der Link zur OS-Plattform

Veröffentlicht: 18.01.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.02.2016

Um Verbrauchern Alternativen zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten schmackhaft zu machen, hat die ODR-Verordnung (engl. für „online dispute resolution“) seit dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht eingeführt. Nur, wer alternative Formen der Streitbeilegung kennt, kann sie auch für sich in der Praxis nutzen. Unternehmer werden daher seit dem 09.01.2016 aktiv als „Botschafter“ für die alternative Streitbeilegung eingesetzt.

Streitbeilegung

(Bildquelle Online-Streitbeilegung: totallyPic.com via Shutterstock)

Auf jeder Webseite, über die über die Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern geschlossen werden, muss sich ein Hinweis auf die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) befinden. Unklar war aber lange Zeit, welcher Link tatsächlich zur OS-Plattform führt.

EU-Kommission hat frühzeitige Information verschlafen

Dass ab dem 09.01.2016 ein entsprechender Link zur neuen OS-Plattform auf jede Webseite gehört, auf der Kauf- oder Dienstleistungsverträge geschlossen werden, ist nichts Neues. Wie dieser Link konkret aussehen wird, regelte die ODR-Verordnung jedoch nicht explizit. Der entsprechende Link zur „OS-Plattform“ ist in der Verordnung nicht genannt. Artikel 5 Absatz 3 der ODR-Verordnung regelt aber, dass die „OS-Plattform“ über das Portal „Ihr Europa“ erreichbar sein wird:

„Die Kommission macht die OS-Plattform gegebenenfalls über ihre Websites, auf denen sie Informationen für die Bürger und Unternehmen der Union veröffentlicht, und insbesondere über das Portal „Ihr Europa“, das sie gemäß dem Beschluss 2004/387/EG eingerichtet hat, zugänglich.“

Auch die EU-Kommission selbst brachte bis zur letzten Minute kein Licht ins Dunkel. Online-Händler in Europa mit ausreichender Vorlaufzeit über den künftigen Link zu benachrichtigen, hat die EU-Kommission daher in diesem Fall versäumt.

Auch die nationalen Gesetzgeber, unter anderem aus Deutschland, waren nicht ganz unbeteiligt an der Verzögerung. Hintergrund ist, dass die ODR-Verordnung in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der ADR-Richtlinie durch das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz steht. Eine Übersicht über das Zusammenspiel der Regelwerke haben wir bereits an dieser Stelle gegeben. Die Umsetzung der ADR-Richtlinie in Deutschland steht kurz bevor, am 29.01.2016 steht das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Das für die Errichtung der nationalen AS-Stellen notwendige Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist bislang in Deutschland nicht umgesetzt. Wir haben bereits in Teil 1 unserer Themenreihe auf diesen Umstand hingewiesen.

Endgültiger Link nunmehr von EU-Kommission bestätigt

Spekulationen über den künftigen Link zur OS-Plattform gab es im Internet zwar zu Hauf. Die bis dato kursierenden Links zur ODR-Verordnung waren von der EU-Kommission jedoch nicht offiziell bestätigt worden. Bis zur endgültigen Bestätigung durch die EU-Kommission war daher nicht sicher, welcher Link zur Erfüllung der neuen Informationspflichten verwendet werden kann. Der Händlerbund hat sich daher zur Absicherung seiner Mitglieder entschieden, zunächst einen Link zur Verfügung zu stellen, der entsprechend dem Wortlaut der ODR-Verordnung zum Portal „Ihr Europa“ führt.

Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission den endgültigen Link zur OS-Plattform bekannt gegeben. Olivier Micol, in der Kommission zuständig für die ODR-Verordnung, bestätigte dem Händlerbund, dass die OS-Plattform am 15.02.2016 ihre Dienste endgültig aufnehmen wird und mit den nationalen AS-Stellen operieren wird, die der EU-Kommission bis dato gemeldet wurden.

Alle betroffenen Händlerbund-Mitglieder wurden entsprechend benachrichtigt.

Fazit

Mangels der eingerichteten deutschen AS-Stellen wird die OS-Plattform ihre Dienste am 15.02.2016 mit den bereits vorhandenen und bekanntgegebenen nationalen Schlichtungsstellen anderer Mitgliedstaaten aufnehmen.

Wenn die OS-Plattform ihren Betrieb an dieser Stelle (http://ec.europa.eu/odr) aufnimmt, haben Verbraucher und Unternehmer Zugriff auf deren Dienste. Auch über das Portal „Ihr Europa“ wird ein Verweis zur neuen Plattform führen.



 

Themenreihe:

Teil 1: Die ODR-Verordnung

Teil 2: Hinweisblatt zu den neuen Informationspflichten

Teil 3 Der Link zur OS-Plattform

 

Kommentare  

#5 Redaktion 2016-03-17 11:12
Hallo R. Westerling,

als Händlerbund-Mit glied können Sie die neuen Rechtstexte wie gewohnt im internen Bereich herunterladen. Gern senden wir ihnen auch noch einmal die entsprechende Info-Mail zu.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#4 R.Westerling 2016-03-16 19:51
War set Weihnachten im Langzeiturlaub ,und habe noch keine neue AGB mit den neuen Informationspfl ichten für Online Händler.Wo und wie kann ich die neuen AGB`s mit dem OS-Link herrunter laden.??
Renate Westerling
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#3 Michael 2016-01-21 13:43
Im letzten Satz dieses offiziellen EU-Kommissions- Artikels vom 08.01.2016
ec.europa.eu/.../160108_en.htm
wird auf die künftige OS-Plattform verlinkt.

"The online platform will be accessible here from 15 February". Es handelt sich dort aber nicht um einen neuen Link, sondern den altbekannten namens
ec.europa.eu/consumers/odr/
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#2 Redaktion 2016-01-21 09:32
Hallo Herr Diestertich,

am Montag ging noch einmal ein 2. Newsletter heraus, der Sie laut unseres Mailing-Service s auch erreicht hat und geöffnet wurde. Gern schicken wir Ihnen diesen bei Bedarf aber erneut zu.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#1 Marco Diestertich 2016-01-20 17:09
Hallo,

haben wir etwas verpasst oder gab es nochmal nach dem 09.01. einen Sondernewslette r seit der richtige Link bekannt ist.

Wir haben am 09.01. alle Rechtstexte erneuert. Müssen wir diese nun nochmal erneueren?

Viele Grüße

Marco Diestertich
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