Wir wurden gefragt: Dürfen bei der Stiftung ear nicht registrierte Elektrogeräte trotzdem verkauft werden?

Veröffentlicht: 03.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.05.2017

Ankauf von Elektroprodukten beim Hersteller oder Großhändler … Weiterverkauf im Online-Shop. An und für sich keine schwere Sache. Wenn nur der liebe Gesetzgeber mit seinen Tücken und zahlreichen Widrigkeiten nicht wäre. Einer unserer Leser fragte uns kürzlich, ob er die von einem deutschen Hersteller stammenden, nicht bei der Stiftung ear registrierten Produkte überhaupt weiterverkaufen dürfe.

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Anwendungsbereich des Elektrogesetzes

Zunächst muss geklärt werden, ob das Produkt, das verkauft werden soll, überhaupt unter das Elektrogesetz fällt.

Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Elektrogesetzes sind

„Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind und

a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder

b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen“.

Das Elektrogesetz (ElektroG) gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter einer dieser Kategorien fallen (Liste nicht abschließend): http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

Praxistipp: In Zweifelsfällen steht die Möglichkeit offen, bei der Stiftung ear Auskunft über die Registrierungspflicht zu verlangen. Die Stiftung ear bietet hierzu eigens die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht (Feststellungsantrag) zu erlangen.

Registrierungspflicht

Bevor ein Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ist er bzw. der Bevollmächtigte verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Marke registrieren zu lassen. Erfolgt diese Registrierung nicht oder nicht ordnungsgemäß, dürfen diese Geräte nicht in Verkehr gebracht werden. Mit Inverkehrbringen bezeichnet das Elektrogesetz die erstmalige Bereitstellung eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf dem deutschen Markt.

Einer unser Leser war mit einem kniffligen Fall konfrontiert. Das von ihm angekaufte Produkt eines deutschen Herstellers war nicht bei der Stiftung ear registriert. Er fragte uns daher, ob bei einem Weiterverkauf Grund zur Abmahnung bestünde.

Es gilt für Vertreiber das Verbot, Elektro- und Elektronikgeräte zu verkaufen, wenn die Hersteller (oder die Bevollmächtigten) nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind: „Vertreiber dürfen Elektro- oder Elektronikgeräte nicht zum Verkauf anbieten, wenn die Hersteller dieser Geräte […] nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind.“

Jeder Vertreiber, der vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- oder Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet, gilt zugleich als Hersteller. In diesen Fällen werden Vertreiber von Gesetzes wegen als Hersteller angesehen („Quasihersteller“) und haben alle Herstellerpflichten des Elektrogesetzes (z. B. Registrierung) selbst zu erfüllen.

Antwort:

Nein. Die von dem deutschen Hersteller angekauften und nicht bei der Stiftung ear registrierten Elektrogeräte dürfen nicht verkauft werden.

Kommentare  

#2 Joe 2023-06-28 18:19
Wie soll man denn rausfinden ob der hersteller oder der erstverkehrinbr inger das sogenannte Produkt registriert hat. Ist gar nicht möglich bei ear nachzuschauen. Überhaupt gar nicht richtig bedacht
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#1 Christian 2016-02-03 22:57
Im Grunde hält sich fast niemand an diese Gesetze. Conrad.de verkaufte unwissentlich den Makerbot (3D Drucker) ohne WEEE Kennung, da die Firma Makerbot erst im Juli 2015 die WEEE Kennung bekam. Jedoch wurde der Makerbot bereits seit 2012/2013 in Deutschland vertrieben für einen Preis jenseits der 2000EUR.

Bei Ebay reagiert man erst gar nicht auf die gemeldeten illegalen Verkäufer. Sicherlich weil diese mehrere tausend EUR im Monat Gewinn für Ebay abwerfen. Ebay zieht sich hier wohl ganz galant aus der Schlinge indem der Verkäufer dafür verantwortlich ist und nicht Ebay.

Jedoch wäre es für Ebay ein leichtes, bei Produkteinstell ungen (elektro Artikel) für gewerbliche Verkäufer ein Pflichtfeld der WEEE Kennung hinzuzufügen, welches bei der Stiftung EAR abgefragt wird. Aber gut, Geld regiert die Welt und Ebay will keine Einnahmequellen verlieren.

Geht man einmal auf Ebay und sucht nach 3D Druckern und schon kann man 90% der Verkäufer abmahnen. Das gleiche gilt für Netzteile etc p.p.

Damals wurde Silkroad geschlossen, weil darüber Drogen verkauft wurden. Ebay wird wohl nicht geschlossen obwohl hier der illegale Handel mit Elektroartikeln blüht. Nichts anderes ist der Verkauf ohne WEEE Kennung. Ich würde es begrüßen, wenn das Umweltamt härter gegen die Händler vorgeht und gerade eben solche Portale wie Ebay mehr in die Pflicht nimmt.
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