Stiftung Warentest: Datenschutzerklärungen mit zu langen Texten und wenig Inhalt

Veröffentlicht: 26.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.02.2016

Bekannt und etabliert ist die Stiftung Warentest seit Jahren für ihre Produkttests und –bewertungen. Mit der zunehmenden Digitalisierung widmete sich die Stiftung Warentest auch immer mehr digitalen Themen. Laut einer aktuellen Untersuchung der Warentester fühlen sich Verbraucher alles andere als gut über den Umgang mit ihren Daten informiert.

Datenschutz

(Bildquelle Datenschutz: Den Rise via Shutterstock)

Einwilligungen in den Versand von Newslettern, Informationen über den Einsatz von Cookies oder schlicht: die Weitergabe von Kundendaten an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen. Dass hierüber belehrt werden muss, überrascht keinen Online-Händler mehr. Mit mehr oder weniger rechtlicher Unterstützung findet sich selbst auf der kleinsten Webpräsenz eine Schaltfläche, die mit „Privatsphäre und Datenschutz“ o.ä. Formulierungen betitelt ist.

Die dort befindliche Belehrung, die sog. Datenschutzerklärung, reicht dabei von einer knappen Belehrung bis hin zu epischen Ausführungen. Getreu dem Motto, je länger der Text (und je größer das Unternehmen), desto weniger wird damit letztendlich wirklich „belehrt“. Kein Wunder, dass Internetnutzer von den zahlreichen rechtlichen Ausführungen genervt sind und nicht bis zum Ende durchhalten. Die Belehrung verfehlt letztendlich ihren Zweck. Genau das beanstandet die Stiftung Warentest.

Internetfirmen führen Kunden in die Irre

Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen sind allgegenwärtig und in regelmäßigen Abstand Gegenstand von Medienberichten. Wirklich getan hat sich wenig. In einer Untersuchung, die die Stiftung Warentest durchgeführt hat, wurden 16 große Webseiten in den Fokus genommen. Darunter befanden sich namenhafte nationale und internationale Portale wie Facebook, Amazon und Google – die teilweise auch schon durch Datenschutzverstöße aufgefallen sind.

Die jeweiligen untersuchten Dokumente der Webseiten hatten zwar teilweise eine Länge von bis zu 45 Seiten, für den durchschnittlichen Leser waren sie jedoch wenig bis gar nicht aussagekräftig. Einige liefern wenigs­tens ein paar wichtige Informationen: Während GMX, Maxdome, Napster, Otto, Watchever und Zalando ihren Webseitenbesuchern immerhin einen kleinen Knochen zuwerfen, wurden die Nutzer von Apple und Google auch nach dem Lesen der teilweise epischen Ausführungen nicht schlauer. Bei Sätzen von über einhundert Wörtern auch nicht verwunderlich.

Immerhin erfährt man mit dem nötigen Durchhaltevermögen, dass Microsoft bei Online­-Spielen über die Spiele­konsole XBox den Chat und die Gespräche der Spieler stich­proben­artig über­wacht und der Musik­dienst Spotify will wissen, ob der Nutzer beim Musikgenuss still sitzt oder rennt.

Daten und Nutzer­profile als Gold des Internets

In der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist das Grundrecht verankert, welches jeder Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten garantiert. Ohne Erhebung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten funktioniert das Internet jedoch nicht. Umso wichtiger ist es, dass Webseitenbesucher transparent über den Umgang mit den meist sehr vertraulichen Daten informiert werden – erst recht, wenn aus diesen Daten Kapital geschlagen wird.

Um Kunden umfassend zu informieren, sollten die Hinweise mindestens diese Fragen beant­worten: Welche Daten erfasst der Anbieter? Wie werden sie erhoben? Wofür nutzt er sie? Welche Rechte hat der Kunde?, so die Stiftung Warentest. Was in der Praxis passiert, sind Klauseln, die sich umfassende Nutzungsrechte einräumen. Statt einer Information wird der Webseitenbesucher seiner Rechte beraubt.

Kommentare  

#1 Richard W. PFEIFFER 2016-03-02 14:18
Ich finde Kritik für den Onlinehandel insgesamt gut und finde es ebenfalls gut wenn sich ein Unabhängiges Unternehmen damit befasst. Aber man sollt dann auch Beispiele ins Spiel bringen Wie es denn richtig geht.
Es gibt soviel Anbieter die Teilweise viel Geld für die sogenannten Rechtstexte verlangen da muss man doch davon ausgehen das alles ok ist. Warum macht man das ganze nicht so offen das alle Texte Öffentlichen und Kostenlos zugänglich gemacht werden und zwar von einer Staatlichen Institution aus. Dann müsste das Thema doch erledigt sein und das gilt dann auch für die Abmahnungen.
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