Wir wurden gefragt: Woher nimmt der IDO-Verband seine Berechtigung zur Abmahnung?

Veröffentlicht: 16.03.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.03.2016

Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitbewerber hat ein Foto von Ihnen ungefragt in seinen Shop übernommen. Vor diesem Hintergrund ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durchaus denkbar und nicht unfair?! Einigen Online-Händlern schlagen die Abmahnungen des IDO-Verbandes jedoch seit Längerem auf den Magen. Sie empfinden sie als unfair und hinterfragen die Berechtigung zur Abmahnung an sich.

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Vergangene Woche haben wir darüber berichtet, dass der IDO-Verband den fehlenden Link zur neuen OS-Plattform als Gegenstand seiner Abmahnungen genommen hat. Nicht erst jetzt sind viele Online-Händler über die Abmahnungen des seit ein paar Jahren tätigen Verbandes erzürnt. Auf unseren Bericht hin haben uns viele (betroffene) Online-Händler kontaktiert und uns nach der Legitimation des IDO-Verbandes, selbst Abmahnungen aussprechen zu dürfen, gefragt.

Abmahnung durch "rechtsfähige Verbände"

Obwohl der IDO-Verband nach eigenen Angaben eine Fülle von Leistungsangeboten zur Verfügung stellt, unter anderem Informationen zum Schutz vor einer Abmahnung sowie News zu Gesetzesnovellierungen, stößt die rege Abmahntätigkeit vielen Händlern sauer auf.

In Deutschland gibt es keine staatliche Aufsicht über Wettbewerbsverstöße. Der Anspruch, eine "unzulässige geschäftliche Handlung" abzumahnen, steht vielmehr allen Mitbewerbern, rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, qualifizierten Einrichtungen sowie den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern zu. Der IDO-Verband unterfällt hierbei der zweiten Alternative:

„rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt“.

Gerichte bestätigen Berechtigung zur Abmahnung

Von der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist beim IDO-Verband derzeit auszugehen, denn ausweislich der Internetseite verfügt der Verband aktuell über 1.800 unmittelbare Mitglieder aus verschiedenen Branchen. Vereinszweck des IDO-Verbandes ist „die umfassende Förderung insbesondere der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler.“ Als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ist der IDO-Verband damit auch zu Abmahnungen berechtigt. Dass sich schon zahlreiche Online-Händler mithilfe ihrer Rechtsbeistände die Zähne am IDO-Verband ausgebissen haben, zeigen die unzähligen Urteile. Zahlreiche Gerichte haben die Legitimation des IDO-Verbandes bestätigt, Abmahnungen auszusprechen.

Nichtsdestoweniger ist jede Abmahnung ein Einzelfall und muss individuell geprüft werden. Bei den Abmahnungen durch den IDO-Verband handelt es sich nach unserer Erfahrung um gewöhnliche Fälle, in der der abgemahnte Händler zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale aufgefordert wird. Die uns vorgelegten Abmahnungen weisen inhaltlich meist keine Auffälligkeiten auf, sondern betreffen die gängigen Abmahngründe. Die Abmahnungen sind in aller Regel auch inhaltlich nicht zu beanstanden.

Antwort:

Die Legitimation des IDO-Verbandes folgt aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und ist derzeit nach der gängigen Rechtsprechung nicht zu beanstanden.

Kommentare  

#9 Abgemahnter A 2017-04-02 20:05
Wir auch Abmahnung jetzt Einzweilige verfügung
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#8 holger 2016-04-05 09:55
hallo betroffene
IDO hat ,meiner meinung nach,den weg der abmahnung gewählt um an mitglieder zu kommen .
IDO missbraucht wohl dafür das geschriebene gesetz und die "interessenlosi gkeit" unserer geplagten richter. bedauere das wirklich sehr,zumal ich diese menschen - richter - zur zeit mit anderen augen sehe; zuvor mit hochachtung. das langericht winkt durch,zumal die angemahnten punkte vor dem langericht bestehen. hinterfrägt man das ganze konstrukt IDO,fällt auf,dass IDO wirklich sehr viel abmahnt und ein großteil der abgemahnten dann IDO mitglied wurde. ich selbst wehre mich vor dem oberlandesgeric ht - bin nicht eingeknickt - und verfüge über eine von IDO manipulierte mitgliederliste,
die man mir aushändigen wollte. als ersatz für den namen des mitgliedes das sich angeblich über mich beschwert hat. also keinen namen aber ca. 140 mitglieder auf
ebay. einige auf der liste gibt es nicht,andere verkaufen andersartige dinge,einige mitglieder sind doppelt aufgeführt oder verkaufen neuware usw. die mitgliederliste wurde so konstruiert,das s es umständlich und zeitaufwändig ist,das betreffende mitglied zu finden. einige davon ,mit denen ich kontakt hatte klagen über IDO und sagten bzw. mailten,daß sie nur aufgrund diesen ständigen drucks mitglied wurden:
IDO hätte sie 2 x abgemahnt und nachdem man in aussicht gestellt hätte mitglied zu werden, wurde die 2x rechnung - um die 4000 euro - auf ca. 1000 gesenkt.
die "neumitglieder" wollten einfach nur wieder ihre ruhe haben. diese "neumitglieder" haben natürlich erkannt,daß das nur über eine mitgliedschaft geht.
wir kennen ja die wahrheit ! die frage ist,ob man stark genug sein kann um dem OLG auf das pferd zu helfen? denn beweise braucht es. Die Richter haben gesetzliche Vorgaben.
hinweis
internet googeln: rechtsmissbrauc h ido
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#7 Hmm 2016-03-17 08:15
vielleicht sollte sich der Händlerbund für ein System analog dem Punktesystem in Flensburg stark machen, welches bei unterschiedlich schweren "Verstößen" ein angemessenes Verfahren erlaubt. Fremde Bilder verwenden wäre hier m.E. direkt abmahnwürdig, fehlende Links u.ä. Dinge sollten eine vorherige Korrespondenz erfordern.
Die Initiative vom Händlerbund ist prima, wird aber in Bezug auf solche Vereine nichts ausrichten. Mit dem Einsatz vom Händlerbund und weiteren Verbündeten könnten aber selbst unsere Politiker den Sinnhaftigkeit erkennen und hoffentlich eine Anpassung veranlassen.
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#6 neues Mitglied 2016-03-17 08:09
ich hab mich jetzt noch nicht näher mit diesem Verein befasst - wer sind seine Mitglieder und wer sind seine "Gegner"???
Wie ich es einordne, versteht sich der Verein ähnlich dem Händlerbund als Organisation der Onlinhändler - will diese eben "schützen"!?
Oder mahnen die auch die eigenen Mitglieder ab???
Das Fazit wäre, wer sich vor Abmahnungen schützen will, muss dort Mitglied werden! Moderne Wegelagerei, viell. schon was von Schutzgeldszene....
Was aber, wenn alle obligatorisch dort Mitglied werden - dann gibt es kein Potential mehr zum Abmahnen.

Das ist irgendwie ähnlich dem Problem Virenprogrammie rer und Schutzsoftwareverkäufer...

Bei allem juristischen Zuspruch, welchen IDO erhält - sittenwidrig ist das auf jeden Fall!
(nur MEINE Meinung!)
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#5 Rechtsstaat 2016-03-16 16:56
Kann mir mal ein Volljurist erklären, warum §15 GVG weggefallen ist?
Was beutet dies in der Konsequenz für Staatsgerichte und für die dort als "Sache" geladenen Menschen?
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#4 Ebenfalls Abgemahnte 2016-03-16 16:17
Aus meiner Sicht wurde dieser Verein nur für einen Zweck gegründet. Um abzumahnen um im gleichen Zuge Mitlgieder zu sammeln. Ohne diese Methode wäre dieser Verein nicht Existenz.
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#3 Redaktion 2016-03-16 16:14
Hallo Abgemahnter,

wir verstehen natürlich Ihren Frust bei diesem Thema. Immer wieder verzwifeln Online-Händler am IDO Verband, doch aus juristischer Sicht sind die Abmahnungen inhaltlich überwiegend berechtigt. Wie Sie dem Artikel entnehmen können, darf der IDO-Verband auch abmahnen. Daran haben die deutschen Gerichte keine Zweifel. Dennoch sind wir ganz auf Ihrer Seite und finden, dass das Verhalten des IDO-Verbandes einfach unfair ist.

Daher setzt sich der Händlerbund bereits mit der Initiative FairCommerce für einen fairen Umgang mit Abmahnungen ein. Mit der Initiative rufen wir Händler dazu auf, ihren Mitbewerbern die Möglichkeit zu geben, Rechtsverstöße vorerst ohne Abmahnung zu beseitigen. Wenn Sie uns fragen würden sich in einer perfekten Welt alle Händler FairCommerce anschließen. :-)

Mehr Zu FairCommerde erfahren Sie hier: www.fair-commerce.de/


Viele Grüße,
die Redaktion
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#2 Martha 2016-03-16 15:48
Hallo,

vor zwei Monaten wurde ich auch durch den Verein abgemahnt. Habe anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen und.... der Hammer kommt, die Abmahnung war unrechtens und mein Rechtsanwalt hat den Verein abgemannt. Allerdings weigern sich diese, die Unterlassungser klärung zu unterschreiben. Es kann gut sein, dass wir vor Gericht gehen.
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#1 Abgemahnter 2016-03-16 15:00
Wenn die Vorgehensweise dieses Abzocker-Verein s rechtlich nicht zu beanstanden ist, dann sollte man das Deutsche Rechtssystem an sich beanstanden.
Hier wäre der Händlerbund gefragt, sich für seine Mitglieder nicht nur in Rechtsberatung, sondern auch als Stimme der Händler einzusetzen.
Gründet einen Verein, der sich gegen die gewerbsmäßige Abmahnpraxis mit allen Mitteln einsetzt! Es wird sich bestimmt ein Richter finden, der diesen Abmahnvereinen den Hahn zudreht.
Es kann nicht sein, dass ein Verein sich hier massenhaft bereichert. Notfalls muss das Vereinssystem insgesamt überdacht und geändert werden.
Deutsche Händer, wehrt euch, damit Eure Existenz nicht tagtäglich von solchen Abzockern bedroht wird!

Mein Aufruf:
Händlerbund, trete für Deine Mitglieder ein - nicht erst, wenn IDO-Post im Briefkasten liegt!
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