Berufung: Streit um Facebook-Fanpages noch nicht beendet

Veröffentlicht: 12.11.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 12.11.2013

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat gegen eines der Urteile des Verwaltungsgerichtes (VG) Schleswig vom 09.10.2013 Berufung eingelegt. Das teilte das ULD kürzlich in einer Pressemitteilung mit.

Berufung zu Facebook Fanpages wahrscheinlich

Worum ging es?

Unternehmen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, sind rechtlich nicht für die Datenerhebungen und Datenschutzverletzungen durch Facebook verantwortlich. Das entschied das Verwaltungsgericht Schleswig vergangenen Monat. Wir haben hier über die aktuellen Urteile berichtet.

Das Musterverfahren zielt darauf ab, eine verbindliche Klärung zu der grundlegenden datenschutzrechtlichen Frage herbeizuführen, inwieweit Unternehmen und öffentliche Stellen in Schleswig-Holstein, die nach deutschem Datenschutzrecht unzulässige Internet-Serviceleistungen von US-Unternehmen – insbesondere Facebook – nutzen, für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich sind.

Korrektur der Urteile dringend geboten

Grundlegende Regelungen des deutschen Telemedienrechts werden nach Ansicht des ULD von Facebook nicht ausreichend beachtet. Insbesondere ignoriere Facebook die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf das Internet. Die Rechtsfrage ist nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Stellen von hoher Relevanz, die sich US-amerikanischer Dienstleister bedienen. Welche unabsehbaren Risiken für den Datenschutz damit verbunden sind, haben aktuell die Enthüllungen von Edward Snowden offenbart, wonach derartige Daten massenhaft und unter völliger Missachtung europäischer Rechtsprinzipien von der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) abgefangen, ausgewertet und u. a. an weitere US-Behörden weitergegeben werden.

Die Klärung der Rechtsfrage ist nach Überzeugung des ULD von großer Bedeutung für die Verabschiedung einer wirksamen europäischen Datenschutz-Grundverordnung, wozu der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments kürzlich mit großer Mehrheit einen Entwurf beschlossen hat. Thilo Weichert, Leiter des ULD, sagte gegenüber der Presse: „Die bisherigen Regelungsvorschläge zur `verantwortlichen Stelle´ - englisch `controller´ - weichen inhaltlich von den derzeit gültigen Regelungen nicht ab. Sollte die Ansicht des VG Schleswig bestätigt werden, so bliebe das bestehende Regelungs-, Kontroll- und Vollzugsdefizit erhalten. Dies darf nicht der Wille der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sein. Um insofern eine schnelle verbindliche Klärung herbeizuführen, schlägt das ULD als Berufungskläger im Zweifel eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof vor.“

Den Abdruck einer der Urteile des VG Schleswig (Az. 8 A 37/12, 8 A 14/12, 8 A 218/11) vom 09.10.2013 finden Sie unter dem folgenden Link.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.