Aktuelles Hinweisblatt des Händlerbundes zu Garantien im Online-Handel

Veröffentlicht: 11.04.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.01.2017

Ein Hersteller, der eine eigene Garantie anbietet, muss den Inhalt der Garantie umfassend beschreiben und darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nicht durch die beworbene Garantie eingeschränkt werden. Viele Online-Händler werben mit eigenen Garantien oder Herstellergarantien, ohne diese Grundsätze zu beachten. Ein leicht gefundenes Fressen für Abmahner.

Regenschirm

 © stockphoto-graf – Fotolia.com

Aus diesem Grund hat der Händlerbund ein neues Hinweisblatt zusammengestellt, in dem Online-Händler alle wichtigen Informationen zur rechtssicheren Umsetzung der Werbung mit Garantien nachlesen können.

 

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Leser, die Probleme bei der Darstellung des pdf-Dokumentes haben, können das Hinweisblatt auch hier herunterladen.

 

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