Verbraucher müssen draußen bleiben: Der „echte“ B2B-Shop

Veröffentlicht: 27.04.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.04.2016

Ein reiner Shop für gewerbliche Kunden (B2B) hat vielerlei Vorteile. Herausstechen wird dabei das Argument eines fehlenden Widerrufsrechts für gewerbliche Käufe. Die Einrichtung eines B2B-Shops ist jedoch mit besonderer Sorgfalt verbunden. Hier gibt es nur Schwarz oder Weiß. Online-Händler, die im B2B-Bereich tätig sind, müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Beteiligung von Verbrauchern zu vermeiden.

Betreten Verboten

(Bildquelle Betreten Verboten: photodonato via Shutterstock)

Informationspflichten für Verbraucherverträge

Sind die über eine Webseite geschlossenen Verträge Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben, gehen damit Informationspflichten einher. Der größte Teil der Informationspflichten, den Online-Händler auf ihren Webseiten zu erfüllen haben, sind Informationspflichten speziell gegenüber Verbrauchern.

So muss auf Webseiten, auf denen Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, über das Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular informiert werden und auf der Bestellübersichtsseite die besonders wichtigen Informationen (z. B. Preis, wesentliche Merkmale, Versandkosten, Gesamtsumme) noch einmal zusammengefasst werden.

Diese entfallen nur dann, wenn der Unternehmer ausschließlich Verträge mit anderen Unternehmen oder Gewerbetreibenden schließt oder zumindest ein Wille, nur mit diesen zu kontrahieren, aus dem Angebot klar hervorgeht. Dass Verkaufsangebote auf den Verkauf an Gewerbetreibende beschränkt werden können, ist auch nicht zu beanstanden und rechtlich möglich. Darin liegt keine Diskriminierung.

Ausschluss von Verbrauchern transparent und klar

Die Beschränkung auf ausschließlich gewerbliche Käufer muss jedoch transparent und klar sein. Hier ist ein ausdrücklicher Ausschluss auf der Webseite erforderlich, der auffällig und keineswegs versteckt im Shop angebracht werden muss. Ratsam ist ein gut wahrnehmbarer und auf jeder Seite des Shops erfolgender Hinweis. Was noch zu einem vollständigen B2B-Shop gehört, haben wir bereits im Beitrag „B2B-Handel: viele Online-Shops unzureichend“ erklärt.

Konkrete Gestaltungsvarianten hat das Landgericht Dortmund erst Anfang des Jahres für die B2B-Webseite profi-kochrezepte.de geprüft (Urteil vom 23.02.2016, Az.: 25 O 139/15).

Verbraucher bestellt – Trotzdem Verbraucherrechte?

Was ist, wenn doch einmal ein Verbraucher durchgerutscht ist und sich mit falschen Daten durch den Bestellablauf gemogelt hat? Der Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, kann sich nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.12.2004, NJW 2005, 1045).

Wer eine Sache von einem Unternehmer kaufen will, der zu einem Geschäftsabschluss mit einem Verbraucher nicht bereit ist, darf sich den Schutz der ihn begünstigenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf nicht dadurch erschleichen, dass er sich gegenüber dem Unternehmer wahrheitswidrig als Händler ausgibt, um diesen zum Vertragsschluss zu bewegen.

 

Kommentare  

#4 Thomas W. 2016-04-27 20:48
@Baumann + @ Sigrid B.

doch, der betrieb von einem B2B-Shop ist auch unter ebay möglich aber nicht anzuraten.
Man muss nur zwingend beim Einstellen des Artikel den entsprechenden Haken unter

--> Andere Details hinzufügen--> Option für Unternehmer --> Diesen Artikel ausschließlich gewerblichen Mitgliedern anbieten.

setzen.

Dann können nur Mitglieder mit einem gewerblichen Ebay-Konto den Artikel kaufen.

Unsere Erfahrung ist aber, das gewerbliche Kunden zu 90% und mehr mit privaten Konten kaufen. Deshalb verzichten wir auf diese Möglichkeit.

Gruß Thomas.
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#3 Sigrid B. 2016-04-27 15:48
Ebay ist nur B2C oder C2C, B2C ist da nicht möglich.
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#2 Redaktion 2016-04-27 15:15
Hallo Baumann,

vielen Dank für das Lob! Zu Ihrer Frage: Auf Plattformen ist der Ausschluss von Verbrauchern kaum möglich. Der Verkäufer muss sich dann für den B2B-Handel gezielt eine Plattform aussuchen, die entsprechend den speziellen Pflichten im B2B-Bereich ausgestaltet und eingerichtet ist (z.B. business.ebay.de/).

Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter.


Viele Grüße,
die Redaktion
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#1 Baumann 2016-04-27 14:26
Interessant wäre auch die Frage, ob so ein B2B Shop auch unter EBAY betrieben werden kann. Wie kann man dort ein rechtssicheres B2B Angebot sicherstellen?
Danke für die Tipps & weiter so...
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