Mit diesen 10 Tipps rüsten Sie Ihren Shop für den internationalen Versand

Veröffentlicht: 10.05.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.12.2017

In der Welt zu Hause. Nach diesem Motto liefert heute sogar der kleine bayrische Fleischer weltweit seine Wurstspezialitäten aus. Das ist mittlerweile auch keine Seltenheit mehr. Mit einer Marktanalyse und einem entsprechenden Geschäftskonzept ist die Internationalisierung aber noch nicht abgeschlossen. Hier sind 10 Dinge, an die Sie bei einer Internationalisierung denken sollten.

Themenwoche Internationaler Online-Handel.

(Bildquelle Internationalisierung: Markus Pfaff via Shutterstock )

Laut einer aktuellen Studie verkaufen 67 Prozent der befragten Händler aktiv ins Ausland. Weitere 18 Prozent nehmen zumindest Aufträge aus dem Ausland entgegen. An diese 10 Dinge sollten Sie bei der Internationalisierung denken:

  1. Lieferländer festlegen

Ob nur ins Nachbarland Österreich oder bis in den letzten Winkel der Welt. Im Zuge der Globalisierung sind dem Internationalisierungsdrang keine Grenzen gesetzt. Wollen Sie erst einmal kleine Schritte machen, ist dies kein Problem. Legen Sie nur genau fest, welche Länder Sie beliefern wollen und geben diese an zentraler Stelle an. Das kann eine spezielle Schaltfläche sein, die mit „Zahlung und Versand“ oder ähnlich eindeutiger Formulierung beschriftet ist.

Wichtig ist: Denken Sie an den roten Faden. Nicht ist für den Kunden unbefriedigender – und für den Mitbewerber befriedigender – als wenn an verschiedenen Stellen im Shop verschiedene Lieferländer auftauchen.

  1. Versandkosten bestimmen

Wer A sagt, muss auch B sagen. Haben Sie sich einmal entschieden, eine Palette von Ländern in den Lieferkreis aufzunehmen, so müssen potentielle Kunden natürlich wissen, was sie eine Lieferung kosten würde. Online-Händler sind sogar gesetzlich verpflichtet, sämtliche Transportkosten in alle von ihnen belieferten Ländern anzugeben. Die Höhe der Versandkosten kann jedenfalls für die Länder der Europäischen Union ohne unzumutbaren Aufwand angegeben werden (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2015, Az.: 5 W 196/15). Aufgrund der noch unklaren Rechtslage ist die Angabe der Versandkosten auch für alle anderen (nicht-europäischen) Länder empfehlenswert.

  1. Zahlungsarten angeben

Ähnlich wie mit den Versandkosten muss auch mit den Zahlungsarten verblieben werden. Wie unsere Erfahrung zeigt, ist das keine Selbstverständlichkeit und viele Händler vergessen es. Dabei spielen neben den rechtlichen Gesichtspunkten auch Vorlieben der Kunden eine Rolle. Wer beim innerdeutschen Versand mit Vorkasse per Überweisung, Paypal und Rechnungskauf sehr weit kommt, stößt im Ausland möglicherweise auf ungläubige Blicke. So schwören Briten auf die Zahlung per „Maestro UK“ und Skandinavier auf die „eDankort“.

Legen Sie genau fest, welche Länder Sie beliefern wollen und welche Zahlungsarten den Bestellern zur Verfügung stehen sollen. Erkundigen Sie sich, ob spezielle Klauseln, z.B. in den AGB oder der Datenschutzerklärung, notwendig sind.

  1. Liefertermin

Im Online-Handel besteht seit einer Weile die gesetzliche Pflicht, dem Kunden einen „Liefertermin“ für die angebotenen Produkte zu nennen. Für international tätige Online-Händler stellt sich hier also das Problem, dass die Lieferzeiten für das auch Ausland angegeben werden müssen, was in der Praxis gar nicht mal so einfach ist. Banklaufzeiten und Postwege sind in die Berechnung des Lieferzeitraums mit einzubeziehen. Wägen Sie sorgfältig ab, wie lange der Zeitraum gewählt werden muss, um eine Zustellung zu gewährleisten und den Kunden wegen zu langer Lieferfristen nicht zu verschrecken.

  1. Bestellablauf

Im Registrierungsvorgang soll der potentielle Kunde typischerweise mit der Eingabe seiner persönlichen Daten beginnen. Dazu zählen meist die Adresse und im Falle eines Auslandsversandes das jeweilige Zielland. Händler sollten die Länderauswahl im Registrierungsformular daher an die Auswahl der tatsächlich belieferten Länder anpassen, um unzulässige Widersprüche zu vermeiden. Denken Sie auch daran, die entsprechenden Versandkosten und Zahlungsarten einzupflegen. Testen Sie sich selbst und machen Testdurchläufe für mehrere Konstellationen.

Übrigens: Konkret anfallende Zölle, Steuern oder Gebühren sind dem Kunden vor Angabe der Bestellung nicht mitzuteilen. Ein Hinweis, dass bei Lieferung in das Nicht-EU-Ausland weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden zu zahlen sein können, ist möglich.

  1. Rechtswahl

Die meisten Online-Händler verfallen in Panik, wenn sie an die Folgen denken, die Verträge mit ausländischen Kunden nach sich ziehen. Bleiben Sie ruhig und denken Sie daran: In den AGB soll der Hinweis „Es gilt deutsches Recht.“ erfolgen und ergänzt werden, dass günstigere nationale Bestimmungen des Verbrauchers nicht beeinträchtigt werden.

  1. Transportrisiko

Bei einer Bestellung eines Verbrauchers trägt das Transportrisiko der Unternehmer, bis der Kunde die Ware in den Händen hält. Das heißt, beim internationalen Versand muss im Zweifel bis in den letzten Winkel der Welt das Risiko eines Verlustes oder der Beschädigung getragen werden. Denken Sie daher über eine spezielle Transportversicherung nach.

  1. Anforderungen an Produkte

Die Ausfuhr von Produkten macht auch in diesem Hinblick ein gewisses Maß an Sorgfalt erforderlich. Beispielsweise der Versand von Elektrogeräten in ein anderes EU-Land bedeutet, dass der Händler nach den ausländischen Vorschriften als Hersteller angesehen wird, was grundsätzlich eine entsprechende Registrierungspflicht bei den jeweiligen nationalen Behörden voraussetzt. Auch beim Jugendschutz sind auch die Vorschriften des Ziellandes maßgeblich.

  1. Sprache

Die Internationalisierung des Online-Shops wirft in erster Linie die Frage nach der Sprache auf. Betreibt man einen Online-Shop unter einer deutschen Domain in deutscher Sprache sind keine gesonderten Rechtstexte in anderen Sprachen erforderlich, wenn sich der Shop auch an ausländische Kunden richtet.

  1. Verpackungslizenzierung

Online-Händler, die Versandkartons und andere Verpackungen an Endnutzer versenden, unterliegen in Deutschland den Bestimmungen der Verpackungsverordnung. In anderen Ländern gelten aber eigene nationale Regelungen zum Umgang und zur Wiederverwertung von Abfall. Grund ist, dass der Verpackungsabfall bei grenzüberschreitenden Handel nicht mehr in Deutschland anfällt, sondern eben in dem Zielland. Informationen über die Lizenzierung von Verpackungen beim Auslandsversand geben die jeweiligen öffentlichen Stellen, Wirtschaftskammern und Entsorgungsunternehmen. Einen guten Überblick mit nationalen Ansprechpartnern bietet die Webseite von PRO EUROPE.

Fazit:

Auch wenn einige der oben aufgezählten Gründe eher gegen eine Internationalisierung sprechen... Brechen Sie zu neuen Ufern auf. Ob über einen eigenen Online-Shop oder eine international verfügbare Plattform, die Zeit und Mühe in die Anpassung der Absatzkanäle an den ausländischen Markt ist gut investiert.

Tipps für die Umsetzung gibt es auch in unserer Infografik zum internationalen Online-Handel.

Kommentare  

#3 Gustav Sucher 2018-12-03 11:47
Danke für die Infos. Gerade die rechtliche Sache beim Transport hätte ich nicht gewusst. Die Übersicht hilft sehr diese ganzen Gesetze und Bestimmungen auf die verschiedenen Länder anzuwenden. Ein Freund von mir ist Selfmailer und macht das weltweit. Ihm wird das sicherlich sehr gut weiterhelfen. Danke. [Link von Redaktion entfernt.]
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#2 Hanna Adams 2018-09-14 10:16
Danke für die guten Tipps zum internationalem Versand. Mein Bekannter nutzt häufig Selfmailer und immer gute Erfahrungen gemacht. Das mit der Rechtswahl ist sehr interessant.
LG
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#1 Iren 2017-06-29 13:59
Die Expansion auf andere Märkte schien mir immer extrem zeitaufwändig zu sein. Trotz eines potentiellen Nutzens hatte ich zu viele Bedenken. Die fachkundige Unterstützung der Firma Nowe Kolory half mir dabei, meinen Onlineshop in den britischen Markt einzuführen. Es war erheblich einfacher und weniger anstrengend, als ich dachte.
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