Und täglich grüßt das Murmeltier. Bereits vor gut einem Monat haben wir über eine Neuerungen bei Amazon berichtet: Amazon nimmt demzufolge eine Preiserhöhung für die FBA-Händler in Deutschland vor, die ihre Waren nicht für die Logistikzentren in Tschechien und Polen freigeben (wir berichteten). Nun macht Amazon mit einer neuen Taktik von sich reden, nach der die Lagerbestände von Händlern angekauft werden – meist ohne deren Wissen.
Die neue Funktion „Kauf Ihres Lagerbestandes durch Amazon“
Schon lange wurde gemunkelt, dass Amazon Produkte von Online-Händlern in sein eigenes Sortiment übernimmt, auch wenn die entsprechenden Online-Händler das gar nicht möchten. Amazon soll die Produkte und deren Verkaufsentwicklung dabei zunächst beobachten. Anschließend sollen gut laufende Produkte von den Händlern in das eigene Sortiment von Amazon integriert werden. Das beste Stück vom Kuchen ist damit wohl für Amazon gesichert…
Das Prinzip hat sich offenbar bewährt. Im Rahmen seines neuen Clous will Amazon die Produkte von Händlern zum Angebotspreis aufkaufen und diese dann nach eigenen Angaben möglicherweise über die internationalen Amazon-Ableger (z.B. Amazon.co.uk) weiterverkaufen. Für ausgewählte Händler soll der Verkauf an Amazon genauso ablaufen als würde ein Verkauf an einen „normalen“ Kunden stattfinden. Amazon kauft, der Händler zahlt die reguläre Verkaufsprovision… An sich nicht dramatisch, möchte man meinen. So schnell und unkompliziert hat man als Händler seine Produkte noch nie über die virtuelle Ladentheke gebracht. Wenn da nicht das „Aber“ wäre.
Nicht wenige Händler bewegen sich mit dem Verkauf ihrer Markenprodukte ohnehin auf dünnem Eis: es geht um die immer wieder auftauchenden Vertriebsbeschränkungen, die meist den Verkauf auf Online-Plattformen verbieten (wollen). Hier war erst im vergangenen Jahr der „Messer“-Fall ans Tageslicht gekommen. Das Muster setzt sich nun in der „Lagerbestands-SB-Einkaufs-Funktion“ fort.
Außerdem ist der steuerliche Aspekt nicht zu vergessen, nachdem der Verkauf an den ausländischen Kunden (d.h. Amazon mit Sitz in Luxemburg) auch steuerliche Änderungen (z.B. Umsatzsteuerberechnung) mit sich bringen kann. Hier muss daher auch mit dem Steuerberater Rücksprache genommen werden.
Um trotzdem an den Lagerbestand der Händler zu kommen, scheut Amazon keine Kosten und Mühen und will den Kauf des Lagerbestandes wie folgt schmackhaft machen: „Amazon möchte Ihnen dabei helfen, dass Ihre Angebote mehr Aufmerksamkeit erlangen und Sie Ihren europaweiten Umsatz steigern können.“
„Lagerbestand verkaufen“ automatisch vorausgewählt
Dass Amazon ein großes Interesse am Lagerbestand hat, zeigt auch, dass die Option „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen“ vorausgewählt, d.h. „aktiviert“ ist. Ein Händler, der sich durch sein Verkäuferkonto scrollt, und nicht ganz genau hinsieht, wird die Einstellung gar nicht bemerken – und ist ggf. seinen Lagerbestand los… Händler, die ihr Verkäuferkonto nicht aufrufen, weil sie möglicherweise über die Änderung nicht informiert wurden, werden überhaupt nichts vom Schicksal ihrer Waren erfahren.
Zwar wird von Amazon erklärt „Sie können die Teilnahme an dem Programm beenden, wenn Sie befürchten, dass Ihre Produkte eventuell gegen geltende Gesetze verstoßen oder Sie diese nicht auf anderen Marktplätzen vertreiben dürfen. Um die Teilnahme an diesem Programm zu beenden, rufen Sie in Seller Central die Einstellungen für Versand durch Amazon auf und deaktivieren Sie die Option „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon zulassen.“ Zu genaueren Details lässt sich Amazon nicht in die Karten schauen. Wird der Lagerbestand automatisch verkauft, gleich komplett oder nur der gutlaufende Teil? Ungewissheiten, die Händler von der Nutzung dieser Option absehen lassen sollte, soweit sie bereits betroffen sind.
Bisher haben wir diese „Probleme bei Amazon“ näher beleuchtet:
Kontensperrung durch Verifikationsprozess
Das Anhängen an bestehende Artikel
Asics beschränkt offenbar Handel auf dem Marketplace
Der "Versand durch Amazon" und seine rechtlichen Folgen
Wenn die Produktfotos zur Qual werden
Daten- und Produktklau bei Amazon
Unzureichende Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten
Detaillierte Verkäuferinformationen und Kontaktdaten
Einbeziehung von AGB nicht möglich
Verwendung der abmahnfähigen „Tell a friend“-Funktion
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Leute die gesagt haben „vorsicht vor Amazon, das ist der Tod des kleinen Händlers „
Die Reaktion war das diese Leute als Schwarzseher, Übertreiber u.s.w. beschimpft wurden.
Daher hält sich mein Mitleid mit den betroffenen Händlern in Grenzen. Im Gegenteil durch Amazon bin ich einige Mitbewerber losgeworden. Im übrigen das Amazon hier in Deutschland praktisch machen kann was es will liegt daran das diese eine große Anzahl an Lobbyisten hat und es leider so ist das Geld die politische Richtung bestimmt.
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der Bericht gibt mir Recht - ich weigere mich seit Jahren auf dieser Plattform zu verkaufen da ich mit solchem unseriösen Geschäftsgebare n nichts zu tun haben will.
Das diese Plattform so handelt und nichts mit dem gutem deutschem ehrbarem Kaufmannsgeschä ft zu tun hat dürfte doch jedem klar sein.
Jetzt mach ich lieber Schluß sonst schreibe ich mich in Rage.
Kann nur sagen -- Hände weg von diesem Verein.
Gruß und gute Geschäfte
Thomas
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Von den Preisen und der Marge kann doch keiner leben. Außerdem stellt sich seine Firmenstruktur irgendwann auf den Umsatz und alles ein. Dann ist man Amazon ausgeliefert und im schlimmsten Fall geht wegen deren Firmenpolitik die eigene Firma drauf.
Ich konzentriere mich mittlerweile hauptsächlich auf mein Ladengeschäft. Treue Kunden vor Ort sind mir da viel lieber. Und im eigenen Onlineshop bin ich auch unabhängiger. Die ständigen Meldungen über Amazon bestätigen meine Entscheidung immer wieder.
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Ich habe hierzu nichts gefunden.
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Amazon hat es doch vorher quasi im Land gekauft
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